Kündigung "WERTGARANTIE" - Sonderrechte

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.06.2022 18:12:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung "WERTGARANTIE" - Sonderrechte

Guten Tag, ich habe "WERTGARANTIE" auf meine Handys und Laptops. Ich wollte den Vertrag , der eigentlich bis Juni dieses Jahres lief, in Januar bei dem Händler kündigen, wo ich ihn beschlossen habe. Dort hat mir ein Arbeiter auf seinem PC meinen Vertrag gezeigt, dass er meinen Vertrag kündigen kann, jedoch hat er mir gesagt, dass ich lieber bis Juni warten soll, um 600€ Prämie zu bekommen ( irgendwie als langjähriger unfallfreier Kunde ). So habe ich, als jemand der sich normalerweiße 0 auskennt, auch bis Juni gewartet und bin vor ein Paar Tagen zu dem Händler. Dort habe ich auf andere Mitarbeiter getroffen, die mir gesagt haben, dass sie zum ersten mal sowas hören, und man den Vertrag 3 Monate früher kündigen muss und es jetzt bis Juni 2023 verlängert wurde. Jetzt habe ich die Frage an Euch: Wie kann ich den Vertrag sofort kündigen? Ich bin ein polnischer Bürger der in DE gewohnt hat, also kann ich zb. mein Umzug als Sonderkündigunsrecht benutzten. Ob es allerdings klappt, frage ich euch? Ansonsten habe ich über Schadenfall Kündigung gehört, vielleicht könnt Ihr mir da mehr dazu sagen? Vielleicht kann ich irgendwie wegen dem Arbeiter auch frühzeitig aus dem Vertrag rauskommen? Schließlich ist es ja wegen ihm passiert... Oder welche Lösungen gibt es? Danke im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von X!):
So habe ich, als jemand der sich normalerweiße 0 auskennt, auch bis Juni gewartet

Auf die Idee mal die vertraglichen Vereinbarungen zu lesen kam man warum genau nicht?



Zitat (von X!):
Jetzt habe ich die Frage an Euch: Wie kann ich den Vertrag sofort kündigen?

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von X!):
also kann ich zb. mein Umzug als Sonderkündigunsrecht benutzten

Kommt ganz darauf an, was konkret dazu vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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