Kündigung - Welche Abfindung wäre üblich?

2. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
maria1183
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Welche Abfindung wäre üblich?

Hallo,

wohne 33 Jahre im Haus. Ein Investor will abreissen und sandte eine Kündigung wegen Verwertung. Miete beträgt jetzt 300€ u NK. Welche Abfindung wäre üblich?

MfG
Maria

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wieso Abfindung ?



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Welche Abfindung wäre üblich?

0 EUR

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@maria1183

quote:
Welche Abfindung wäre üblich?


Dies ist Verhandlungssache. Es gibt kein Recht auf Abfindung. Es ist nur ein Entgegenkommen des Vermieters, um die Wohnung freizubekommen. Meistens wird vereinbart, dass der Vermieter die Kosten des Umzugs, die Maklersuche und dann noch einen Aufschlag zahlt (z. B. Kosten für erforderliche Einbauküche in der neuen Wohnung).

Ob die erforderlichen Voraussetzung für eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung in diesem Falle gegeben sind läßt sich anhand des nachstehenden Link's recht gut überprüfen:
http://www.123recht.net/Die-K%C3%BCndigung-des-Mietvertrages-wegen-wirtschaftlicher-Verwertung-__a77156.html

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#4
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Regelmäßig werden solche Fragen über ein Abfindung geklärt, eine solche ist also schon üblich.

Naja, bei kundigen Vermietern beträgt die halt 0 EUR ... die klären solche Fragen anders ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
maria1183
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die interessante Info. Bei mir sieht die Realität so aus. Mein Anwalt meinte, dass ein
Schadensersatzanspruch von 75.000 Euro gerechtfertigt wäre, der Vermieter bietet aber max. 1000 Euro.

Fazit: Dem Mieter bleibt in der Praxis selten die Chance einen echten Ersatz zu bekommen. Die
Vermieter sitzen finanziell am längeren Hebel. Es ist also Glückssache, wenn man einen Vermieter
findet, der Schäden in fairerweise ersetzt.

Nochmals vielen Dank und hoffentlich keine derartigen Probleme.

MfG Maria

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wenn jemand im Spiel ist, der den Streitwert derartig hochjubeln will, sollte sich leicht feststellen lassen, wer Dein WIRKLICHER Feind ist.



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#10
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

So wird der "Streitwert" hochgejubelt und der Verdienst des Anwalts. Das geht mit Sicherheit nach hinten los und Du hast die Kosten.

MfG

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#11
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Abfindung wäre üblich


Leider haben Sie als ehrlicher Mieter keinen Rechtsanspruch auf eine Abfidung. Allerdings hindert Sie nichts daran, Ihrem VM eine sinnvolle Lösung vorzuschlagen!

Nehmen Sie pro Wohnjahr eine brutto Miete zzgl der anfallenden Umzugskosten einschl. Makler. Machen Sie dem VM klar, dass Sie nur dies für fair halten. Er wird Ihnen sicherlich zuhören, denn ein VM ist idR über Räumungskosten und deren Probleme einschl. Zeitdauer informiert!

Christine

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