Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vermieter beabsichtigt seit längerer Zeit sein Dreiparteien Miethaus in Eigentumswohungen umzuwandeln. Als nun einer der drei Mieter ausgezogen ist, hat er diese Wohnung bereits verkauft und die anderen Wohnungen zum Kauf angeboten. Es meldeten sich mehrere potentielle Käufer. Ein Käufer in spe kündigte bereits an, dass der Mieter ausziehen müsste wenn es zum Kauf käme. Dieser entgegnete jedoch, dass er dieses aber nicht wolle, da er bei Mietvertagsabschluss vor zweieinhalb Jahren mindestens sechs Jahre wohnen bleiben wollte. Es wurde dazumal ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen. Nun bekam er vom Vermieter die Kündigung mit der Begründung, dass die Vermieter (ein älteres Ehepaar) aus Alters- und Krankheitsgründen nicht mehr bereit seien, das Mietverhältnis weiter aufrecht zu erhalten. Welche Rechte hat der Mieter?
Kündigung - Welche Rechte hat der Mieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Sehr geehrter Herr Koschatzky,
zunächsteinmal kann ich Ihnen mitteilen, daß Kauf grundsätzlich nicht Miete bricht. D.h., wenn ein Erwerber eine Immobilie in dem sicheren Wissen kauft, daß diese derzeit unbefristet vermietet ist, so ist er für mehrere Jahre (je nach Landesrecht, mind. jedoch 3 Jahre) daran gehindert, Eigenbedarf geltend zu machen.
Neben der Eigenbedarfskündigung gibt es noch die Kündigung wegen fehlender angemessener wirtschaftlicher Verwertung (Existenznot). Von einer Kündigungsmöglichkeit wegen "Alters- und Krankheitsgründen" ist mir jedoch nicht bekannt.
Widersprechen Sie also der Kündigung und berufen Sie sich hilfsweise auf eine ungerechtfertigte Härte für sich und Ihre Familie.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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