Kündigung Wohnung Eigennutz Vermieter Bezirksamt

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
fussbaelle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Wohnung Eigennutz Vermieter Bezirksamt

Sehr geehrte Leser und Foren Moderatoren,

wie ich heute erfahren habe, werde ich wohl in den nächsten Tagen eine längerfristige Kündigung (ca. 6 Monta wurde mir gesagt) für meine Wohnung erhalten. Grund ist, dass das Haus zu einer kulturellen Einrichtung gehört, welche ihre Büroräume erweitern möchte. Momentan wird das Haus zur Hälfe an private Mieter, zur anderen Hälfte an die kulturelle Einrichtung vermiete / zur Verfügung gestellt.

Zum Haus an sich. Im Hinterhof befindet sich die kulturelle Einrichtung. Im Erdgeschoss und ersten Stock des Vorderhauses dessen Büros. Der zweite (meine Wohnung), dritte und vierte Stock sind vermietet an Privatpersonen.

Das Gebäude ist denkmalgeschützt und wird vom Beziksamt vermietet. Die Mieten sind sehr günstig - sicherlich unterm Durchschnittspreis.

FRAGE
Kann der Vermieter, das Bezirksamt (Berlin) mir die Wohung mit dem Argument kündigen, dass sie die Räumlichkeiten für "eigene" Zwecke, das heisst die Ausweitung der Büros der kulturellen Einrichtung, nutzen müssen/wollen/möchten? Auch die anderen Mieter im Haus sollen gekündigt werden und die Wohnungen in temporäre Unterkünfte für Künstler umgewandelt werden.

Was für Möglichkeiten habe ich? Macht es sinn schon jetzt einen Anwalt mit der Sache vertraut zu machen? Ich möchte die Wohnung um keinen Preis verlassen. Sie ist günstig, gut gelegen und ich habe sehr viel Arbeit hineingesteckt.

Bin über jeden Tipp - und auch Rückfragen zu dem Thema - sehr dankbar und verbleibe mit besten Grüßen an alle Leser!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)


Ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung hat der Vermieter dann, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Diese Rechte dürften einem Amt nicht zustehen, denn die Räume sollen ja nicht als Wohnung für Angehörige genutzt werden.
Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne des Artikel 14 des Grundgesetzes, so erklärte es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.05.1993 Du hast also beste Chancen, daß dich keiner rausschmeißen kann. Wenn die Kündigung kommt, gehst du damit zum Anwalt, der will ja auch leben!
:dance:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#2
 Von 
fussbaelle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das werde ich tun. Vielen Dank.

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#3
 Von 
guest-12317.05.2010 09:47:27
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Genau das werde ich tun. Vielen Dank


Aber bitte nicht zu den gleich um die Ecke, sondern zum Fachanwalt :dau: !

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>sondern zum Fachanwalt <hr size=1 noshade>

Der hat dann möglicherweise auch Kenntnis von Urteilen, die nach 1993 ergangen sind (z.B. LG Braunschweig 6 S 301/09 ).



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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hoffentlich kann dann das Bezirksamt auch die Ehefrau nachweisen! :respekt:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Hey, Du hast ja tatsächlich nachgeguckt.
:respekt:



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Sag mal, Mord-Timer, mit wieviel Nicks bist du eigentlich in diesem Forum im Augenblick unterwegs?

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