Guten Abend liebe Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin im Oktober in eine Wohnung eingezogen. Vermietet von Privat.
Dort habe ich, weil ich kein Fan von Gardienen bin in die Fenster Pappen und Kartons von Nintendo Figuren (Raum soll zum Filme schauen schön dunkel sein) gestellt.
Zusätzlich hatte ich aufgrund von damaligen Zahlungsproblemen meine Kaution noch nicht gezahlt.
Ende Januar händigten mir meine Vermieter folgenden Brief (per Einschreiben) aus:
Im Zuge dessen habe ich mir eine andere Wohnung gesucht, weil ich dies als feststehende Kündigung sah, da ich bis heute keine Kaution gezahlt habe und auch nicht will, da mir der extreme Kontrollzwang der Vermieter gegen den Strich geht.
Nun will der Vermieter die nächsten 3 Monate (Kündigungsfrist) von mir einklagen, wenn ich diese nicht zahle, weil er meint es sei keine Kündigung gewesen, obwohl im letzten Absatz steht, dass das Vertragsverhältnis endet, sollten die Probleme nicht abgestellt sein.
Habe ich vorm Richter damit eine Chance oder muss die Kündigung wirklich seperat ausgesprochen werden?
Vielen Dank
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-- Editiert von Moderator am 02.03.2014 20:16
-- Thema wurde verschoben am 02.03.2014 20:16
Kündigung Wohnung - Kündigungsfrist
Fragen zur Miete?
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Keiner weiß rat?
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Kann man den Thread in das richtige Forum schieben?
Ich frage mich allerdings nur wieso der Vermieter mir so "kurzfristig" kündigen darf oder dies einfach androhen kann und wenn ich mich wehre, dann bin ich trotzdem der schuldige?
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Junge lies das doch mal richtig! Übersetzt heißt das: Er [color=green]behält sich vor[/color], Dich [color=red]fristlos [/color]zu kündigen, wenn Du die Dinge nicht in Ordnung bringst, die angesprochen wurden!
quote:
da mir der extreme Kontrollzwang der Vermieter gegen den Strich geht.
Glaubst Du wirklich, in der neuen Wohnung ist das anders?
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Besorg dir vernünftige Jalousien - schon mal davon gehört? Wie sieht denn das aus mit Kartons und Pappe im Fenster? Damit wirst du bei keinem Vermieter durchkommen und das hat auch nichts mit "Kontrollzwang" zu tun.
Im übrigen ist Nichtzahlung der Kaution tatsächlich ein Kündigungsgrund. Der Vermieter könnte diese Kaution sogar noch nach Ende des Mietverhältnisses, sofern er noch Forderungen hat, erfolgreich einklagen.
Werd erwachsen.
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