Kündigung Wohnung Schimmel

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Paule*
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Wohnung Schimmel

Guten Tag,

Wie formuliere ich eine Fristlose Kündigung wegen Schimmel? Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.

Danke Paule

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2306 Beiträge, 791x hilfreich)

Der Vermieter wurde schon informiert und zur Abhilfe aufgefordert?

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1389x hilfreich)

Zitat (von Paule*):
Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.

Nur wird dir das vor Gericht nicht viel bringen, weil dort nur vom Gericht bestellte und zulässige Gutachter auftreten dürfen.

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#3
 Von 
Paule*
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von Paule*):
Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.

Nur wird dir das vor Gericht nicht viel bringen, weil dort nur vom Gericht bestellte und zulässige Gutachter auftreten dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49311 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat:
Wie formuliere ich eine Fristlose Kündigung wegen Schimmel?


Das wäre konkrete Rechtsberatung, die wir hier im Forum nicht geben dürfen.

Zitat:
Nur wird dir das vor Gericht nicht viel bringen, weil dort nur vom Gericht bestellte und zulässige Gutachter auftreten dürfen.


Das ist im Prinzip richtig, Wenn der gerichtlich bestellte Gutachter zum gleichen Ergebnis kommt, ist der vom Vermieter zu bezahlen. Ein überzeugendes eigenes Gutachten dürfte verhindern, dass der Vermieter überhaupt gegen die fristlose Kündigung vorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Paule*):
Wie formuliere ich eine Fristlose Kündigung wegen Schimmel? Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.


Gar nicht.

Vor der Kündigung (egal welcher) sollte mal der VM informiert und aufgefordert werden, den Mangel zu beheben und zwar zz (ziemlich zügig).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paule*
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist ein Mietvertrag was auf Zeit (3 Jahre) läuft früher kündbar?

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Paule*):
Wie formuliere ich eine Fristlose Kündigung wegen Schimmel? Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.


Gar nicht.

Vor der Kündigung (egal welcher) sollte mal der VM informiert und aufgefordert werden, den Mangel zu beheben und zwar zz (ziemlich zügig).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Paule*):
Ist ein Mietvertrag was auf Zeit (3 Jahre) läuft früher kündbar?


ordentlich in der Regel nicht - kann aber anders vereinbart sein.

Außerordentlich ja.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41023x hilfreich)

Zitat (von Paule*):
Wie formuliere ich eine Fristlose Kündigung wegen Schimmel?

In dem man in Deutscher Schriftsprache genau das schreibt.



Zitat (von Paule*):
ch habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen.

Tja, ein Gutachter darf ja nun jeder sein, der Busfahrer genau wie der Präsident von Kaninchenverein.
Die Frage ist, wie professionell dieses Gutachten überhaupt wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Statt hier im Forum zu debattieren würde ich den VM von dem Mangel in Kenntnis setzen, einen Grund zur berechtigten fristlosen Kündigung Können wir auch nicht herbeizaubern, aber wir üben das :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33929 Beiträge, 17624x hilfreich)

Ich habe die Sache mit einem Gutachter prüfen lassen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob Ihnen die Kündigungsfrist zuzumuten ist oder nicht. Wenn Sie also keine Gesundheitsprobleme haben, die vom Schimmel herrühren, dürfte es auch kein Recht zur fristlosen Kündigung geben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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