Kündigung Wohnung - etwas für Vermieter

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
asd1971
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Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Kündigung Wohnung - etwas für Vermieter

Mal ein interessanter Fall:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-west-ort62363/justiz-skandal-anna-96-jetzt-reagiert-bundesgerichtshof-6640561.html

Da ja manche hier der Meinung sind als Vermieter alles zu dürfen, weil das ja deren Eigentum ist (z. B.: AltesHaus), hoffe ich, dass das BGH ein praxisnahes Urteil fällen wird.

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11 Antworten
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#1
 Von 
Ver
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Master
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Wenn man mal zwischen den Zeilen liest.....

Die Kündigung ist ja wohl auf einen Streit zwischen der Betreuerin und dem Vermieter zurückzuführen.

Zitat:
Der Pfleger wirft der Wohnungsinhaberin gar eine Verschwörung vor, vergleicht sie mit Terroristen und Nazis. Das ist zu viel für diese: Sie will Hani F. und die alte Frau aus der Wohnung haben, kündigt den Mietvertrag – und klagt. Quelle tz


D.h. ein Mieter einer Wohnung darf sich sich jetzt alles leisten, weil er ja eine 96jährige pflegt und sie auf ihn angewiesen ist. (Soviel dazu, was sich Mieter alles leisten können.):

Zitat:
Der Fall geht vor das Amtsgericht und das entscheidet: Trotz der wüsten Beleidigungen – nein, eine 96-Jährige kann man nicht auf die Straße setzen. Und ihren Pfleger auch nicht, da Anna U. auf diesen angewiesen ist. Punkt! Doch die Vermieterin will dies nicht akzeptieren. Sie zieht vor das Landgericht – und stößt dort auf offene Ohren. Dieses urteilt, dass durch die Schimpftiraden jedes Vertrauensverhältnis verloren gegangen sei und eine Mietverlängerung „ein Freibrief für weitere Beleidigungen" sei. Also: Beide müssen raus.


Für mich käme es erst einmal auf den Grad der Demenz der alten Dame an.

Hier liegt "Annie" wohl nur noch im Bett, würde für mich die höchste Pflegestufe bedeuten.
Jeder, der mal einen Dementen gepflegt hat, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Eine einzige Person kann die Pflege eines Dementen rund um die Uhr gar nicht leisten. Dafür sind mindestens 2 Personen notwendig oder die Pfleger kommen einfach nur 3x am Tag und die restliche Zeit liegt die Frau ganz alleine in ihrem Bett.

Ob da nicht ein Pflegeheim (Betreuung rund um die Uhr) nicht etwas besser geeignet ist?

Trennen wir uns mal ganz kurz von dem Vorurteil des "bösen" Vermieters. Vielleicht möchte der Vermieter nicht, dass die alte Mieterin, die immerhin 60 Jahre immer die Miete pünktlich gezahlt hat, in ihren letzten Tagen nicht optimal versorgt wird und der Meinung ist, dass Steuergelder besser in eine professionelle Pflege rund um die Uhr, statt in eine Betreuung gesteckt werden soll?

Immerhin hat ein LG und nicht irgendein AG in einer Provinzstadt dieses Urteil gefällt und der Vermieter hat sich nicht einfach etwas geleistet, sondern hat ein rechtskräftiges Urteil erstritten. Und das BGH hat sich auf Druck der Öffentlichkeit eingeschaltet.

Ob das BGH jetzt tatsächlich dieses Urteil aufhebt oder ob das LG mit neuen Richtern ein anderes Urteil fällt, sei mal dahin gestellt. Es kann doch jemand anderes die Pflege übernehmen, z.B. die Kinder der alten Dame?

Und es könnten noch weitere Kosten entstehen....

Zitat:
Auch die Kosten des gesamten Rechtstreits soll die alte Dame zusammen mit dem Pfleger zahlen: 15 300 Euro. Nur: Von was?


Bei der alten Dame ist wohl nichts mehr zu holen, sobald die alte Dame tot ist (und mit 96 ist das wohl in nicht all zu ferner Zukunft der Fall...) hat der Pfleger sein Schutzschild verloren.....




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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zum einen kann nicht jeder Streit zu einer Kündigung führen. Wo kämen wir denn da hin? Sorry, aber nur weil (vorgeschoben) ein Vertrauensverlust besteht, darf gekündigt werden?

Wir kennen den Hintergrund vom Streit nicht und finde es schon ein starkes Stück (ohne die Hintergründe zu kennen) direkt sich auf Seiten des Eigentümers zu stellen. Betrachtet man, was Vermieter alles machen, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden (Beispiele finden wir im Forum auch genügend), ist es richtig, dass hier Einhalt geboten wird.

Darüber hinaus finde ich es total unangebracht der Dame Ihre gewohnte Umgebung zu entziehen - was offensichtlich deine Meinung ist. Es gibt genug Studien, die belegen, dass eine gewohnte Umgebung für solche Personen sehr wichtig ist. Nur weil es evt. "einfacher" ist alte Leute ins Altenheim zu befördern (und natürlich weg sieht, wenn man die Probleme vor Ort sieht). Ich habe mal wegen eines Praktikums im alten Heim gearbeitet. Die Zustände sind horrend. Und es wird auch nicht besser, da es mehr Senioren werden, und die Profitgier einiger "gemeinnütziger" Vereine dies noch verschlimmert. Es ist ein Unding, dass sogar die Rechnungsmanipulation dieser Betriebe anscheinend bis heute nicht Einhalt geboten wird.

Du erwähnst die Kinder. Wenn Interesse bestehen würde, meinst du nicht, die wären schon bei der Mutter? Also manche Argumente sind nicht wirklich logisch.

Und btw.: Das AG in München (keine Provinzstadt) hat durchaus vernünftige Argumente geliefert. Wir werden sehen, was das BGH urteilen wird.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zum einen kann nicht jeder Streit zu einer Kündigung führen. Wo kämen wir denn da hin? Sorry, aber nur weil (vorgeschoben) ein Vertrauensverlust besteht, darf gekündigt werden?


Du behauptest hier allen Ernstes, dass ein Landgericht (!) wegen eines "vorgeschobenen" Vertrauensverlustes eine Kündigung bestätigt? Da müssen ja wohl mehr Beweise vorgelegen haben.


Zitat (von asd1971):
Wir kennen den Hintergrund vom Streit nicht und finde es schon ein starkes Stück (ohne die Hintergründe zu kennen) direkt sich auf Seiten des Eigentümers zu stellen.


Oh doch, die sind bekannt und die habe ich bereits zitiert. Hier noch einmal ein anderer Artikel in der TZ. http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-west-ort62363/gericht-wirft-schwerkranke-rentnerin-96-ihrer-wohnung-muenchen-6629546.html

Zitat (von Ver):
Die Kündigung ist ja wohl auf einen Streit zwischen der Betreuerin und dem Vermieter zurückzuführen.

Zitat:
Der Pfleger wirft der Wohnungsinhaberin gar eine Verschwörung vor, vergleicht sie mit Terroristen und Nazis. Das ist zu viel für diese: Sie will Hani F. und die alte Frau aus der Wohnung haben, kündigt den Mietvertrag – und klagt. Quelle tz

D.h. ein Mieter einer Wohnung darf sich sich jetzt alles leisten, weil er ja eine 96jährige pflegt und sie auf ihn angewiesen ist. (Soviel dazu, was sich Mieter alles leisten können.):



Zitat (von asd1971):
Betrachtet man, was Vermieter alles machen, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden (Beispiele finden wir im Forum auch genügend), ist es richtig, dass hier Einhalt geboten wird.


Haha. Das Landgericht hat die Kündigung bestätigt, erst einmal ist da nix mit Einhalt. Ja, ich bin auch auf das Urteil des BGH gespannt.

Zitat (von asd1971):
Das AG in München (keine Provinzstadt) hat durchaus vernünftige Argumente geliefert.


Zu sagen "Trotz der wüsten Beleidigungen – nein, eine 96-Jährige kann man nicht auf die Straße setzen. Und ihren Pfleger auch nicht, da Anna U. auf diesen angewiesen ist." ist ein vernünftiges Argument?

Die 96-Jährige ist doch ein Kollateralschaden den der eigentliche Verursacher - ein anderer Mieter - nur billigend in Kauf genommen hat, um seine Wohnung zu behalten. Und die demente Frau bleibt auch noch auf den Kosten sitzen.


Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus finde ich es total unangebracht der Dame Ihre gewohnte Umgebung zu entziehen - was offensichtlich deine Meinung ist.


Ich bin nicht der Meinung, dass man alte Leute "einfach so" der gewohnten Umgebung entziehen sollte. Doch die Situation ist - in diesem Stadium der Demenz - nicht einfach, die Entscheidung zu treffen, einen geliebten Mensch ins Pflegeheim zu verbringen. Es gibt einen Punkt, an dem ist eine 24 h Betreuung notwendig, da hilft auch kein Notfallknopf am Bett nichts mehr.

Leider kenne ich mich mit Demenz etwas aus. In dem Stadium der Demenz (bettlägerig) wäre die "gewohnte" Umgebung das Elternhaus. Dies Umgebung erkennt die 96-Jährige vermutlich nicht einmal mehr.

Zitat (von asd1971):
Nur weil es evt. "einfacher" ist alte Leute ins Altenheim zu befördern (und natürlich weg sieht, wenn man die Probleme vor Ort sieht).


Nein, das ist nicht einfach, doch manchmal die bessere Lösung. Eine einzige Person ist mit der Pflege eines bettlägrigen Dementen nach kurzer Zeit überfordert. Und ob jemand, der die Vermieterin beleidigt (und zwar mit Strafrechtlicher Relevanz) wirklich geeignet ist, sich um die Belange einer Dementen zu kümmern, sei einfach mal dahin gestellt. Hoffentlich wird diese Art der Betreuung auch mal untersucht.



Zitat (von asd1971):
Du erwähnst die Kinder. Wenn Interesse bestehen würde, meinst du nicht, die wären schon bei der Mutter?


Warum? Ist doch so viel einfacher? Der Nachbar kümmert sich doch? Bei einer Verbringung in ein gutes Pflegeheim, würden die vermutlich auch noch zur Kasse gebeten.
Und weißt Du, was der "Kümmerer" alles so angestellt hat?

Um es auf den Punkt zu bringen, mein Wunsch an das BGH:

Der Mieter - der Verursacher - muss raus. Für die 96jährige - die Leidtragende - muss eine gute Lösung her. Wie die aussieht, muss Ihr Arzt entscheiden und nicht jemand, der seine eigenen Interessen vertritt. Und, dass er sich seit 16 Jahren kümmert ist nicht eine Qualifikation.

Zitat (von asd1971):
Ich habe mal wegen eines Praktikums im alten Heim gearbeitet. Die Zustände sind horrend.


Ja, das ist durchaus möglich und die Pflege in Deutschland ist zu teuer, die Pflegekräfte sind zu schlecht qualifiziert und bezahlt und vielfach überfordert.
Und einen geliebten Menschen ins Pflegeheim zu bringen, bedeutet für mich nicht, sich nicht mehr zu kümmern.

Das funktioniert auch im besten Heim nur, wenn man einen Teil der Pflege (Füttern, zum Trinken auffordern, etc.) mit übernimmt und immer hinten dran ist, sonst wird es zur Aufbewahrung. Mal abgesehen von den Administrativen Dingen, die viel Arbeit sind.

Und das kann doch der "Nachbar" durchaus weiter machen, warum muss das unbedingt in der Wohnung sein und warum muss er eine eigene Wohnung nebenan haben?

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):


Du behauptest hier allen Ernstes, dass ein Landgericht (!) wegen eines "vorgeschobenen" Vertrauensverlustes eine Kündigung bestätigt? Da müssen ja wohl mehr Beweise vorgelegen haben.


Oh doch, die sind bekannt und die habe ich bereits zitiert. Hier noch einmal ein anderer Artikel in der TZ. http://www.tz.de/muenchen/stadt/schwabing-west-ort62363/gericht-wirft-schwerkranke-rentnerin-96-ihrer-wohnung-muenchen-6629546.html

Zitat:
Der Pfleger wirft der Wohnungsinhaberin gar eine Verschwörung vor, vergleicht sie mit Terroristen und Nazis. Das ist zu viel für diese: Sie will Hani F. und die alte Frau aus der Wohnung haben, kündigt den Mietvertrag – und klagt. Quelle tz


Haha. Das Landgericht hat die Kündigung bestätigt, erst einmal ist da nix mit Einhalt. Ja, ich bin auch auf das Urteil des BGH gespannt.

Zu sagen "Trotz der wüsten Beleidigungen – nein, eine 96-Jährige kann man nicht auf die Straße setzen. Und ihren Pfleger auch nicht, da Anna U. auf diesen angewiesen ist." ist ein vernünftiges Argument?

Die 96-Jährige ist doch ein Kollateralschaden den der eigentliche Verursacher - ein anderer Mieter - nur billigend in Kauf genommen hat, um seine Wohnung zu behalten. Und die demente Frau bleibt auch noch auf den Kosten sitzen.




Wie oft wurde ein LA-Urteil dann gekippt? Beispiele gibt es zu Hauf. Kleinreparaturklausel, etc. Insofern hat das LA nicht immer offensichtlich Recht mit der Beurteilung (wies du es offensichtlich siehts).

Dass der Pfleger so wüst war, war mir nicht bekannt. Wobei hier ein Vertrauensverlust zu erkennen, weil man jemanden beleidigt, schon etwas makaber ist. Wir kennen ja die Streits nicht. Denn offensichtlich lag der Streit an beiden Parteien.

Das Problem ist (wie im anderen Thread), dass es meist um das verletzte Ego geht. Nicht um die Sache selbst.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Anhand von Presseartikeln ein Landgerichtsurteil zu bewerten, ist meiner Meinung nach wenig sinnvoll. Wir wissen nicht, in welchem Zustand die alte Dame ist. Z.B. ob sie ihre Umgebung überhaupt noch wahrnimmt oder nicht. Wir wissen nicht, was der Pfleger so alles angestellt oder gesagt hat. Er selber ist ja offenbar nur der Untermieter der alten Dame. Ein bischen was muss es aber gewesen sein, wenn ein Landgericht in dem Fall eine Kündigung durchgewunken hat.

Wir kennen auch nicht den Ablauf der ganzen Geschichte. Normerweise hätte ich nämlich erwartet, dass die alte Dame erst eine Abmahnung bekommen hat, in der sie aufgefordert wird, den problematischen Untermieter rauszuschmeissen. Dann hätte der gesetzliche Betreuer aktiv werden müssen. Sollte das der Pfleger selbst sein, würde ich hoffen, dass er in dem Fall gar nicht als Betreuer der Dame handeln durfte wegen Eigeninteresse. Kurzum: Vor der Kündigung sollte normalerweise schon einiges gelaufen sein, von dem zumindest ich nichts gelesen habe.

Sei's drum. Solche Spezielfälle eignen sich mit Sicherheit nicht zur Verallgemeinerung.

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Wobei hier ein Vertrauensverlust zu erkennen, weil man jemanden beleidigt, schon etwas makaber ist.


Also ich würde auf eine Beschimpfung als Nazi auch sehr empfindlich reagieren. Im Übrigen ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund:

Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (vergl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB , Rn. 182 f.).

Ich verstehe nur etwas ganz anderes nicht. Die Wohnkonstellation ist doch wie folgt:

Zitat:
Anna U. wohnt in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung. Direkt daneben liegt ein Ein-Zimmer-Appartement, das ihr Pfleger bewohnt.


Wenn ich das richtig verstehe, hat also jeder seine eigene Wohnung. Die alte Dame eine 3-Zimmer-Wohnung, und nebenan der Pfleger ein Ein-Zimmer-Appartement. Wenn also der Pfleger den Vermieter beleidigt, dann kann doch eigentlich nur er seine Wohnung verlieren, nicht aber die daran eher unbeteiligte alte Dame?

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):


Zitat:
Anna U. wohnt in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung. Direkt daneben liegt ein Ein-Zimmer-Appartement, das ihr Pfleger bewohnt.


Wenn ich das richtig verstehe, hat also jeder seine eigene Wohnung. Die alte Dame eine 3-Zimmer-Wohnung, und nebenan der Pfleger ein Ein-Zimmer-Appartement. Wenn also der Pfleger den Vermieter beleidigt, dann kann doch eigentlich nur er seine Wohnung verlieren, nicht aber die daran eher unbeteiligte alte Dame?


Richtig ;-)

Wobei 2 Möglichkeiten bestehen: beide Wohnung laufen auf einem Mietvertrag oder die Vermieterin ist einfach sauer und will aus Ego-Gründen beide loswerden.

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Gut, aber ein Gericht müßte das doch dann anders bewerten. Die alte Dame hat niemanden beleidigt und wenn sie einen eigenen Mietvertrag hat, kann sie doch nicht für die Verfehlungen eines Nachbarn gekündigt werden, nur weil der sich um sie kümmert.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Gut, aber ein Gericht müßte das doch dann anders bewerten. Die alte Dame hat niemanden beleidigt und wenn sie einen eigenen Mietvertrag hat, kann sie doch nicht für die Verfehlungen eines Nachbarn gekündigt werden, nur weil der sich um sie kümmert.


Wenn er für die alte Dame gehandelt hat, dann ist die alte Dame mit dran, weil sie für die Handlungen von Bevollmächtigen mit haftet.

Der Pfleger hätte halt die Pflegschaft abgeben müssen, schon allein damit die alte Dame nicht für seine Verfehlungen mithaftet.

Zitat (von Anjuli123):
Also ich würde auf eine Beschimpfung als Nazi auch sehr empfindlich reagieren. Im Übrigen ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund:

Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen, die zur Kündigung berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar ist (vergl. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB , Rn. 182 f.).


Und auch noch von strafrechtlicher Relevanz. Von einem "Ego-Tripp" würde ich sicher nicht sprechen. GG gelten wohl nicht für Vermieter?

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von KarinD123):
ch frage mich grade die ganze Zeit, was der BGH damit zu tun hat, wieso aufgrund welcher Rechtsgrundlage hängt der sich da rein ?


Es geht hier - vermutlich - um ein Grundsatzurteil:

Kann ein Mieter wegen der Verfehlung eines Handlungsbevollmächtigten gekündigt werden?

Das das geht ist klar. Hier geht es noch um die Frage, inwieweit die Härtefall-Klausel greift und ob dieses Schutzschild (das im eigentlichen Sinne für die 96-jährige gedacht ist) auch für den Nachbarn (für dessen eigene Wohnung) gilt.

Ich würde vermuten, für die alte Dame gilt das Schutzschild.

Für den Nachbarn nein.

Zitat (von cauchy):
Wir wissen nicht, in welchem Zustand die alte Dame ist. Z.B. ob sie ihre Umgebung überhaupt noch wahrnimmt oder nicht.


Bei einer bettlägerigen Dementen ist das nur noch minimal (Pflegestufe IV). Auf dem Bild sieht es so aus, als ob sie bereits völlig teilnahmslos ist. Arme unter der Bettdecke, Kopf auf dem Kissen etc. Da sind vielleicht noch basale Äußerungen möglich und ob noch selbstständiges Essen und Trinken möglich ist, wage ich mal zu bezweifeln. Hoffentlich kann sie noch schlucken und kauen, ist noch nicht wundgelegen und wird regelmäßig gewindelt.

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