Kündigung Zeitmietvertrag - gilt der Vertrag so gar nicht?

28. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung Zeitmietvertrag - gilt der Vertrag so gar nicht?



Hallo,

ich habe einen Zeitmietvertrag vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 geschlossen. Die Mietzeit ist wie oben angegeben im Mietvertrag festgehalten (§2 - d) Nun ist dort als Unterpunkte folgendes geschrieben:

Der Mieter hat bei Vertragsabschluss davon Kenntnis genommen, dass der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume
* als Wohnung für sich selbst
* für folgende nahe Familienangehörige
* für folgende Angehörige seines Haushalts
* beseitigen oder wesentlich verändern
* an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.

Das wird wohl der übliche Standardtext sein. Nun bei mir ist da weder was angekreuzt noch was eingetragen. Kann sich der Vermieter das nun aussuchen oder gilt dann der Vertrag so gar nicht? D.h. ich könnte Ihn mit der gesetzlichen Frißt (wie bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag) kündigen


Vielen Dank

Bebbi

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4 Antworten
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#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Eine rechtswirksame Begründung für den Zeitmietvertrag muß sich schon auf die konkreten Verhältnisse des Vermieters beziehen.

Eine allgemeine Aufzählung aller möglichen Situationen, die laut Gesetz in Frage kommen können, reicht dafür nicht aus.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Bebbi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo wald-hase,


danke für die Antwort. Die aufgezählten Punkte sind dort (im Vertrag) aufgeführt und können angekreuzt bzw es kann was auf vordeffinierte Zeilen geschrieben werden. Da steht aber bei mir werder was noch ist was angekreuzt. Wird aber wohl Deiner Ausführung gleich kommen?

Grüße

Bebbi

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Richtig verstanden. Wenn sich keine konkrete, auf den Einzelfall bezogene Begründung dort findet, ist der Vertrag nicht rechtswirksam befristet, sondern ein normaler unbefristeter Mietvertrag.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bebbi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

.... danke nochmals, dann habe ich ja sogar richtig Glück in meinem Fall. Klar versuche ich erst einmal den Vermieter (ist sehr nett eigentlich) zu fragen ob er mich aus dem Vertrag lässt. Sollte dies nicht so sein kann ich immer noch auf diesen Umstand hinweisen. Ich war mir eben nicht sicher was dann gilt.


Grüße

Bebbi

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