Kündigung alte Mieterin wg. Zahlungsverzug

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
dusselchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung alte Mieterin wg. Zahlungsverzug

alte kranke Mieterin hat innerhalb von 6 Monaten zwei volle Mieten nicht bezahlt -
angeblich ist Bank daran schuld ;)

trotz mehrfacher Gespräche, Bitte um Zahlung + einer schriftlichen Abmahnung bisher nicht gezahlt.

Sie bekommt Sozialhilfe, leitet diese aber nicht an Vermieter weiter.

Vermieter hat Kontakt mit Sozialamt aufgenommen, dort kann man nicht intervenieren und empfehlen Mahnbescheid.

Wie soll Vermieter vorgehen:

- Mahnbescheid?
- Klagen?
- Wer trägt evtl.Anwaltskosten

- Kündigung überhaupt möglich,
bzw. Aussichten auf Erfolg?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten beträgt.

Da die Mieterin Sozialhilfeempfängerin ist, muss der vermieter damit rechnen, auf seinen kompletten Kosten sitzenzubleiben.

Das Sozialamt hat sehr wohl die Möglichkeit, wenigstens für die Zukunft die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen.

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#2
 Von 
dusselchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie bitte? Dies bedeutet, dass das Sozialamt die ggf. entstehenden Anwaltskosten u. die offenen Mieten NICHT zahlt???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Um drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, übernehmen Sozialämter schon mal Mietrückstände.

Das mag aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

Frag am besten bei Deinem zuständigen Amt nach.

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#4
 Von 
dusselchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)

o.k., dass werde ich dann natürlich auch noch machen!

Gibt es in diesem Land für Vermieter eigentlich die reelle Möglichkeit die einfachsten und moralisch selbstverständlichsten Ansprüche OHNE Anwalt, Papierkrieg und Fristen durchzusetzen???
:bang:

Was ich im letzten Jahr als Vermieter alles erlebt habe, hätte ich tatsächlich nicht für möglich gehalten. (Womöglich habe ich in einem früheren Leben als Mietnomade sehr schlechtes Karma angesammelt :)

Ich bin selbst auch MIETER und wäre im Traum nicht darauf gekommen, welche Rechte mir für die absurdesten Dinge zustehen würden (wenn ich sie in Anspruch nehmen wollte).

Mieterschutz ist ja natürlich wichtig, doch als kleiner Vermieter ist es offenbar lukrativer Wohnungen leer stehen zu lassen o. zu verkaufen, bevor er rechtlich einwandfrei finanziell ruiniert wird.

So- das wär`s - natürlich unsachlich u. gegen sämtliche Forumsregeln verstoßen, doch der Dampf musste mal raus.

Danke!


-- Editiert von dusselchen am 17.04.2007 19:12:07

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#5
 Von 
dusselchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)


Danke!


-- Editiert von dusselchen am 17.04.2007 19:22:57

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, man könnte noch drohen, man würde den Mieter wegen Betrugs anzeigen, denn die Miete wurde ja anderweitig verbraucht und somit zweckentfremdet. Diese muss aber weitergeleitet werden.

Die Drohung kostet zumindest nichts und hilft manchmal. Dass dies aber vom Staatsanwalt verfolgt wird, ist eher unwahrscheinlich. Theoretisch aber möglich.

-----------------
"Chylla"

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