Kündigung aus beruflichen und finanziellen Gründen

17. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lehrerin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung aus beruflichen und finanziellen Gründen

Hallo!
Ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. Da das Haus einem guten Bekannten gehört, haben wir damals - so meine ich mich zu erinnern - keinen Mietvertrag abgeschlossen.
Da ich meine Ausbildung jetzt beendet habe und noch kein Stellenangebot auf meine Bewerbungen bekommen habe, muss ich zu Verwandten ziehen und es ist mir unmöglich noch einen weiteren Monat Miete zu zahlen. Ich habe meinem Vermieter Ende des letzten Monats eine Kündigung geschrieben, mit dem Inhalt, dass ich zum 30. November aus beruflichen und finanziellen Gründen kündige. Er hat die Kündigung so unterschrieben. Einige Tage später lag ein Brief von ihm in meinem Briefkasten, dass ich mich laut BGB an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten müsse und erst zum 31.01.05 ausziehen könne oder ihm einen adäquaten Nachmieter stellen müsse.
Wie ist das, in dem Falle eines beruflichen Wechsels, bzw einer "Arbeitslosigkeit"?
Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Es besteht sehr wohl ein Mietvertrag - nämlich ein mündlich und durch schlüssiges Verhalten abgeschlossener, der sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB richtet.

Wegen finanzieller Engpässe kann man nicht außer der Reihe kündigen. Der Vermieter kann auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) bestehen; er ist hier bereits freiwillig entgegengekommen, indem er einen Nachmieter akzeptieren will.

Es wäre allenfalls die Frage, was genau mit dem "Unterschreiben" der Kündigung durch den Vermieter gemeint ist. Eine Bestätigung des Eingangs auf einer Kopie ändert nichts an der Sache. Etwas anderes wäre es, wenn aus dem Vermerk hervorgeht, daß er sich mit der vorgezogenen Kündigung einverstanden erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen