Hallo, ich habe ein Wohnhaus seit 10 Jahren vermietet, bin dann umgezogen in das ehemalige Haus meiner Eltern. Nachdem ich jetzt nochmals meinen Arbeitsplatz und Lebensraum verändert habe wohne ich hier zur Miete. Würde mir gerne ein neues Haus hier bauen, müsste aber das andere dann verkaufen um nicht einen großen Kredit nehmen zu müssen. Fällt das auch unter wirtschafliche Gründe die das Kündigen des Hauses rechtlich möglich macht, oder nicht? Ich habe natürlich schon versucht, das vermietete Haus zu verkaufen. Leider ohne Erfolg.
Vielen Dank für Hinweise.
-- Editiert von Jospo am 12.02.2019 09:03
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Fällt das auch unter wirtschafliche Gründe die das Kündigen des Hauses rechtlich möglich macht, oder nicht?
Im Einzelfall kann auch so etwas unter angemessene wirtschaftliche Verwertung fallen. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch, d.h. Du müsstest schon gerichtsfest nachweisen können, dass die Preisdifferenz zwischen dem Verkauf des Hauses in vermietetem und unvermietetem Zustand unzumutbar hoch ist.
Ich empfehle, diesen Artikel: https://www.mietrecht.org/kuendigung/mieter-kuendigen-wegen-verkauf-wohnung/ . Darin finden sich auch diverse Urteile zu der Thematik. Richte dich aber auf einen langen Text ein. Noch aufwändiger wäre es, eine solche Kündigung dann wirklich anzugehen. Da ist es auch nicht mit einem einfachen Gang zum Anwalt getan. Viele Vorarbeiten sind dazu notwendig. Der Ausgang ist ungewiss.
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Das Wohnhaus ist ein Einfamilienhaus, nur eine Wohneinheit?
Es ist schwer eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen durchzusetzen, schwer, kosten- und zeitaufwändig, da dies ohne Anwalt hierzulande kaum durchführbar ist.
Andere Option wäre dem Mieter eine ordentliche Abfindung anzubieten für den Auszug (wenn es nur eine Wohneinheit ist), wenn die Abfindung wirklich ordentlich ist, der Mierer noch genug Zeit dazu bekommt sich was anderes zu suchen, ist dies wahrscheinlich die Option die mehr Erfolg verspricht als eine Kündigung.
Ich habe vor einer Woche versucht, die Mieter mit einer Aufhebungsvereinbarung abzufinden, Ihnen 9 Monate Zeit zum Auszug gegeben. Die Mieter haben einen blinden, schwerbehinderten Sohn, der ca. 30 Jahre alt ist. Dieser kann laufen, sprechen und Treppen gehen kann er auch. er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Nachdem ich mein Angebot abgegeben habe, kam eine Antwort von einem RA, das ich das Mietverhältniss nicht kündigen könne weil ich das Haus verkaufen möchte, sondern vielmehr die Mieter mitgekauft werden würden (das war mir auch klar, daher hatte ich den Aufhebungsvertrag angeboten). Eine Kündigung sei schwierig, weil die Mieter durch das Kind einen Härtefall hätten, und sich darauf berufen würden.
Einen Absatz weiter bot er an, das die Mieter jedoch gegen eine doppelt so hohe Abfindung von 20000 Euro zeitnah eine andere Wohnung suchen würden.
Ist das nicht schon eine widersprüchliche Aussage zu dem Härtefall? Wenn doch wirklich ein Härtefall vorliegt, nützt doch auch eine höhere Abfindung nichts. Würde so ein Schreiben vor Gericht nicht in die Richtung gewertet werden, das es mit dem Härtefall nur darum geht, die Abfindung höher zu gestalten?
ZitatIst das nicht schon eine widersprüchliche Aussage zu dem Härtefall? :
Nö, denn das Geld eröffnet Möglichkeiten den Härtefall erträglich zu machen (z.B. wegen Aufwendungen durch erhöhte Miete, notwendige Trainings in der neuen Umgebung, ...)
ZitatEinen Absatz weiter bot er an, das die Mieter jedoch gegen eine doppelt so hohe Abfindung von 20000 Euro zeitnah eine andere Wohnung suchen würden. :
Ich weiß nicht, wie das Haus aussieht, aber das ist ein guter Vorschlag, allein die Umzugskosten dürften (beauftragt man ein Unternehmen) mindestens 1/3 kosten ... wenn es geht, machen SIe es.Alles ist besser als zum einen das Haus weit unter Preis abgeben zu müssen (gerade mit solchen Mietern) oder sich in einen Streit zu verzetteln.
ZitatWürde so ein Schreiben vor Gericht nicht in die Richtung gewertet werden, das es mit dem Härtefall nur darum geht, die Abfindung höher zu gestalten? :
Genauso wie Dein Anliegen mit dem Angebot einer Abfindung so gewertet werden kann, dass Du nur einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen willst ohne Mieter.
Wieso ist denn Deine Angebot "seriös" und das der Mieter "unseriös". Das diese sich anwaltlich (auf eigene Kosten !) beraten und vertreten lassen ist doch absolut in Ordnung. Auch finde ich, dass 20.000 EUR für einen Umzug nicht unbedingt unvorstellbar sind.
Wie viel wäre denn Dein Haus bei Verkauf ungefähr Wert ?
Du hast 10.000€ geboten, der Mieter will 20.000€ haben. Jetzt geht das Feilschen los. Anders ist das Anwaltsschreiben nicht zu verstehen. Der Hinweis auf den Härtefall ist lediglich als Verhandlungstaktik einzuordnen.
Mit etwas Glück trefft Ihr Euch in der Mitte. Du solltest Dein Angebot also nachbessern.
Ich würde empfehlen, Ihnen vorzuschlagen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Würde sicher "freundlicher" wirken, als ich will das Haus loswerden, ihr seid im Weg.
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