Kündigung bei Untervermietung ohne Mietvertrag

8. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
jaca12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung bei Untervermietung ohne Mietvertrag

Hi!
Folgendes: Hauptmieterin A lebt mit Untermieterin B in einer Wohngemeinschaft. zahlt genau die Hälfte der Miete und B's Zimmer ist nicht möbliert/teilmöbliert. A hat von B 500 € Kaution einbehalten und es besteht KEIN schriftlicher Mietvertrag. B hat lediglich beim Vermieter die Zustimmung unterschrieben.
Jetzt haben A und B sich aber ziemlich doll gestritten, weil B keine Lust mehr hatte, sich an den Putzplan zu halten. B hat also beschlossen, dass sie ganz schnell ausziehen will.
A hätte da im Prinzip nichts gegen, damit die Streiterein endlich ein Ende haben.
B will ohne schriftliche Kündigung zum 01.09. in eine neue Wohnung ziehen, was B Ende Juli beschlossen hat.
Jetzt meint B, dass sie bis September auch nicht mehr putzen muss, obwohl sie weiterhin dort lebt und baut ihre Möbel ab und hinterlässt durch die Dübel in den Wänden riesen Löcher. B weigert sich, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Nun überlegt A, ob die Kaution einbehalten werden kann, wenn B die Wohnung so verlässt. Hat A überhaupt das Recht dazu ohne Mietvertrag?
Es ist ja irgendwie nicht so lustig, wenn B mit Absicht Lebensmittel durch die Gegend verteilt und das nicht aufwischt. A hat nun auch keine Lust mehr, den Dreck von B wegzumachen.
Kann A auf die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen?
Gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten für A?

Danke für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch bei einem mündlichen Mietvertrag muss die Kündigung schriftlich erfolgen (§568 BGB ). Die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c BGB ) gilt auch für einen mündlichen Mietvertrag.

Das Zimmer muss jedoch nur besenrein verlassen werden und Dübellöcher müssen nicht vrschlossen werden.

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#2
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
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#3
 Von 
jaca12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Das schon, aber A hat keine Lust, die Putzfrau für B zu sein und würde aus Prinzip, damit B nicht meint, dass B sich alles erlauben kann, auf die schriftliche Kündigung mit den gesetzlichen Kündigungsfristen bestehen, ansonsten gibt es ja keine andere Möglichkeit B für irgendetwas dranzukriegen.

Und was lernt A daraus? Nie wieder Untervermietungen ohne Mietvertrag!:D

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#4
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 51x hilfreich)

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#5
 Von 
jaca12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

B hat aber schon eine neue Wohnung und den Mietvertrag unterschrieben..Also müsste B doppelt Miete bezahlen, was sich B nicht mal leisten könnte..Deswegen hätte es Aussicht auf Erfolg das anzudrohen, damit B bis sie weg ist, ihren Dreck wegmacht ;-) könnte man ja so handhaben, dass man sagt: Wenn du möchtest, dass ich von der gesetzlichen Kündigungsfrist absehe, dann hinterlässt du die wohnung in einem normalen, nicht verdreckten Zustand.

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#6
 Von 
guest-12311.08.2010 09:45:33
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 51x hilfreich)

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#7
 Von 
jaca12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage noch!
Wie lange darf man die Kaution einbehalten, z.B. als Sicherheit für die Betriebskostenabrechnung oder Stromabrechnung?!Und was mache ich, wenn B sich weigert mir die Schlüssel zu geben?
Gruß

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