Hallo!
Ich schreibe hier für meine Freundin. Diese wohnt seit Oktober in einer Wohnung, die der eigentliche Mieter als 2-er-WG für sechs Monate befristet untervermietet hat. Er hat ein Zimmer, dass ca 3-4 Tage im Monat von ihm oder seiner Tochter genutzt wird.
1. Ist das zulässig, das als Untervermietung zu deklarieren? Reicht diese Zeit, um sagen zu können, dass der Mieter dort noch wohnt?
Nun hat der Mieter den Untermietern eine Kündigung geschickt, mit der Begründung, dass in der Küche Pfandflaschen stehen sollten, wo sie nicht stehen sollten (sie stehen an einer Wand, und es sind nicht außerordentlich viele) und das die Untermieter zu viel heizen würden und Strom vebrauchen würden (was meiner Meinung nach auch nicht wesentlich über einen Normalgebrauch hinausgehen dürfte). Da bei Zeitverträgen keine ordentliche Kündigung möglich ist, wollte ich fragen, ob diese Gründe denn einer außerordentlichen Kündigung gerecht werden könnten.
Außerdem schreibt er den zweien sehr oft und kommt auch unangemeldet vorbei und beschwert sich jedes mal und setzt sie unter Druck und droht ihnen, sie müssen ausziehen, etc., was beide (in anbetracht ihres Unistresses) sehr belastet. Wäre dies ein Grund für eine Mietkürzung?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Viele Grüße,
Philipp
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Kündigung bei befristetem Untermietvertrag
12. Dezember 2013
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Frage vom 12. Dezember 2013 | 18:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei befristetem Untermietvertrag
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2013 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (33379 Beiträge, 17425x hilfreich)
Nun hat der Mieter den Untermietern eine Kündigung geschickt, mit der Begründung, dass in der Küche Pfandflaschen stehen sollten, wo sie nicht stehen sollten (sie stehen an einer Wand, und es sind nicht außerordentlich viele) und das die Untermieter zu viel heizen würden und Strom vebrauchen würden (was meiner Meinung nach auch nicht wesentlich über einen Normalgebrauch hinausgehen dürfte). Da bei Zeitverträgen keine ordentliche Kündigung möglich ist, wollte ich fragen, ob diese Gründe denn einer außerordentlichen Kündigung gerecht werden könnten.
Nö, natürlich nicht.
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