Kündigung beim Verwalter unter Vorbehalt einreichen wegen Akzeptanz Nachmieter?

15. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Juyberger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung beim Verwalter unter Vorbehalt einreichen wegen Akzeptanz Nachmieter?

Hallo,
da unser Verwalter (größere Wohnungsgesellschaft Großstadt) nur prüft, ob ein durch uns vorgeschlagener Nachmieter akzeptiert wird, wenn man eine Kündigung eingereicht hat, fragen wir uns, ob denn eine Kündigung entweder zurückgenommen oder unter Vorbehalt geschrieben werden kann?
Denn man würde eigentlich nur kündigen, wenn ein durch uns vorgeschlagener Nachmieter akzeptiert wird (aufgrund von Überanahme Küche etc.).
Zweifel, ob unser ausgewählter Nachmieter akzeptiert wird, besteht eigentlich nicht.
LG Juyberger

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
... ob denn eine Kündigung entweder zurückgenommen oder unter Vorbehalt geschrieben werden kann?


Einfache Antwort: Nein.

Eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung, die weder willkürlich noch bei Eintritt einer beliebigen Bedingung zurück genommen werden kann.

Allein der Versuch, die Kündigung von einer Bedingung abhängig zu machen, führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.

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#2
 Von 
Juyberger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Allein der Versuch, die Kündigung von einer Bedingung abhängig zu machen, führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Ok, vielen Dank für den Hinweis.
Kann der Verwalter, auch mit Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage bzgl. "Mietbremse" usw. einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen, weil er z.b. Mehrere Familien auf einer Warteliste hat?

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von RMHV):

Einfache Antwort: Nein.


kompliziertere Antwort: Es kommt drauf an.
zwar stimmt es, dass Kündigungen grundsätzlich bedingungsfeindlich sind. allerdings sind Kündigungen unter sog. Potestativbedingungen zulässig.
das sind Bedingungen deren eintritt der Empfänger allein "in der Hand" hat.

Ich halte dass, entsprechend formuliert durch aus für zulässig.

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Verwalter muss überhaupt keinen Nachmieter akzeptiert. Er kann ganz alleine nach seinem freien Willen entscheiden......

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#5
 Von 
Juyberger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Falls der Vermieter sich denn von einem durch den aktuellen Mieter vorgeschlagenen Nachmieter entfernt, wäre dann der Weg einer Vertragsübernahme sinnvoller? Also, dass der Nachmieter in den Vertrag des aktuellen Mieters geht und sich anschließend um einen eigenen Vertrag bemüht?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32121 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Also, dass der Nachmieter in den Vertrag des aktuellen Mieters geht und sich anschließend um einen eigenen Vertrag bemüht?
Wie soll das gehen?
In den Mietvertrag kann der gewünschte Nachmieter nur, wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt.
Zitat (von Juyberger):
Zweifel, ob unser ausgewählter Nachmieter akzeptiert wird, besteht eigentlich nicht.
Dann kann man doch kündigen, schlägt den gewünschten Nachmieter dem Vermieter vor.
Und macht mit dem Nachmieter einen eigenen/extra-Vertrag zur Übernahme der Küche...

Frag doch lieber mal, was du eigentlich willst...

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Denn man würde eigentlich nur kündigen, wenn ein durch uns vorgeschlagener Nachmieter akzeptiert wird (aufgrund von Überanahme Küche etc.).


Es ist schon vorstellbar, dass ein Mieter nur dann die Wohnung kündigt, wenn
ein akzeptabler Nachmieter vom Vermieter akzeptiert wird. Eine Kündigung zurücknehmen aufgrund der gestellten Bedingungen ist wohl nicht möglich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Juyberger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Frag doch lieber mal, was du eigentlich willst...
Also die Vorstellung von uns ist folgende:
- Auszug am 11.05.2020
- Nachmieter übernimmt Küche
- Nachmieter akzeptiert den aktuellen Zustand der Wohnung
- Nachmieter zieht am 11. oder 12.05.2020 in die Wohnung ein

Bliebe nur die Frage wie man das mit der Verwaltung hinbekommt. Sie prüfen eben nur einen potentiellen Nachmieter, wenn man gekündigt hat.
Einkommensnachweise des Nachmieters liegen vor. Die Anzahl der Personen ist ebenfalls angemessen. Also die Wohnung wird nicht zu klein oder zu groß sein für die neue Familie.

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

3 Monate Kündigungsfrist sind üblich, der Verwalter muss dem Vorschlag nicht zustimmen.

Vielleicht hat er eine Warteliste und will die Wohnung deshalb anderweitig vergeben.

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#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Also die Vorstellung von uns ist folgende:
- Auszug am 11.05.2020
- Nachmieter übernimmt Küche
- Nachmieter akzeptiert den aktuellen Zustand der Wohnung
- Nachmieter zieht am 11. oder 12.05.2020 in die Wohnung ein


Und wenn der nachmieter die Küche nicht will und den Zustand der Wohnung nicht akzeptiert ??

Dann wird er nicht als solcher vorgeschlagen ???

Klingt irgendwie nach „erpressen „.... du wirst nur vorgeschlagen, wenn du unsere Bedingungen akzeptiert hast.....

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Also die Vorstellung von uns ist folgende:
- Auszug am 11.05.2020
- Nachmieter übernimmt Küche
- Nachmieter akzeptiert den aktuellen Zustand der Wohnung
- Nachmieter zieht am 11. oder 12.05.2020 in die Wohnung ein


Überdenk mal eure Vorstellungen.

Ob der Nachmieter den aktuellen Zustand der Wohnung akzeptiert ist relativ latte, weil ihr die Wohnung an den Vermieter übergeben müsst; es somit auf seine Akzeptanz ankommt.

Wann der Nachmieter einzieht ist ebenfalls völlig egal, dass kann durchaus lange nach (neuem) Vertragsbeginn sein. Als Vermieter würde ich mich auf so krumme Termine auch nicht einlassen, wie will man denn da die Betriebskosten für den Monat aufteilen.

Bei "Nachmieter übernimmt Küche" handelt es sich um einen normalen Kaufvertrag zwischen euch als Verkäufer und dem neuen Mieter als Käufer. Das derartige Verträge Risiken beinhalten darf man sicher als bekannt voraussetzen.

Hoffentlich erleidet ihr mit der Rosinenpickerei keinen Schiffbruch.

Berry

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#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Sie prüfen eben nur einen potentiellen Nachmieter, wenn man gekündigt hat.


Dann kündige oder lass es.

Der Vermieter muß keinen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Selbst wenn sein Einkommen 3 x ausreicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und vor allen Dingen, er muss nicht den Übergabezustand der Wohnung akzeptieren. Was ist das denn? Da ist es doch völlig einerlei, wie sich Altmieter/Neumieter einigen. Eine solle Einigung (Vertrag zu Lasten Dritter) ist im System einfach nicht vorgesehen. Und das ist auch gut so.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32121 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Also die Vorstellung von uns ist folgende:
Da habt ihr die Rechnung aber völlig ohne Wirt gemacht. So wird das höchstwahrscheinlich nichts.
Zitat (von Juyberger):
Zweifel, ob unser ausgewählter Nachmieter akzeptiert wird, besteht eigentlich nicht.
Wie kommt ihr darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Juyberger):
Also die Vorstellung von uns ist folgende:

Die Vorstellung lässt sich umsetzen, wenn den Bedingungen der Nachmieter und der Vermieter zustimmen und das ganze idealerweise schriftlich fixiert wird.

Angesichts der Vorzeichen dürfte die Wahrscheinlichkeit der Realisierung in einstelligen Bereich liegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die Kündigung selber, fristgerecht, können Sie das verständlich nicht zurückziehen. Die Frage ist, ob das was Sie meinen damit zu tun hat, dass Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden möchten. Und da können Sie selbstverständlich mit dem Vermieter vereinbaren was Sie wollen und der Vermieter da mitzieht, jedoch muss ich HVS zustimmen, dass die Möglichkeit eine solche Vereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen, gegen Null tendiert. Warum sollte ein Vermieter so etwas mitmachen?

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