Kündigung da sexuelle Nötigung

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Celeste25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung da sexuelle Nötigung

Ich wurde in meiner Wohnung vom Sohn meiner Vermieter welche auch im Haus wohnen sexuell genötigt. Bevor es zu einer Vergewaltigung kam könnte ich schlimmeres verhindern.

Von Seiten meiner Vermieter wurde mir nur nahe gelegt umzuziehen und ich musste mit dem Sohn weiterhin unter einem Dach leben.

Ich hatte zeitnah eine neue Wohnung, da ich seitdem Antidepressiva nehme wegen Angstzuständen. Jetzt fordert man mich auf noch Miete zu zahlen obwohl ausgemacht war das ich ohne Kündigungsfrist ausziehen kann und erwartet das die Wände noch gestrichen werden, obwohl die Wohnung unrenoviert war und ich kein Jahr drin gewohnt habe. Gestrichen habe ich noch was aber net akzeptiert wird weil ich es selbst gemacht habe. Im Mietvertrag ist nichts festgehalten das ich renovieren müsste.

Ist das rechtens das noch Miete verlangt werden kann nachdem was mir passiert ist? Ich will einfach nur damit abschließen können zumal ich eine kleine Tochter habe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Sohn wohnt dort als Nachbar, oder war er als Vertreter des Vermieters irgendwie im Haus beschäftigt?
Wenn er da einfach nur wohnt, dann kannst du daraus gegenüber dem Vater keine Ansprüche ableiten.

Du könntest allenfalls die bis zur ordentlichen Kündigung noch fälligenMietzahlungen vom Sohn als Svhadebersatz/Schmerzensgeld fordern. Dabei muss man natürlich voraussetzen, dass du ihn auch angezeigt hast und er entsprechrnd verurteilt werden wird. Aber Vater und Sohn sind nunmal verschiedene Perdonen.

Anders sieht es aus, wenn der Sohn im Auftrag seines Vaters dort war. Dann muss der Vater sich eventuell die Aktionen seines Beauftragten zivilrechtlich zurechnen lassen: er hat dich durch Entsendung des Sohnes gefährdet und muss die Konsequenzen tragen.

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#2
 Von 
Celeste25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sohn sowie die Vermieter wohnen jeweils in einer Wohnung im Haus. Der Sohn wollte unter dem Vorwand in die Wohnung Zähler abzulesen. Eig hatte der Sohn mit der Wohnung nix zutun.

Meine Vermieter hatten mir nahe gelegt auszuziehen, da ich diesem jederzeit im Treppenhaus begegnen konnte was für mich unzumutbar war.

Die Anzeige läuft und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Eine Anwältin kümmert sich au um alles. Lediglich meine ehemaligen Vermieter stellen jetzt noch Ansprüche.

Die Tochter meiner Vermieter hatte sich um alles was die Wohnung betrifft und das was ich mit der ausgemacht hatte wollten die Eltern dann net akzeptieren das ich ohne Probleme ausziehen kann daher ist das alles ziemlich widersprüchlich..

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wieso haben Sie keine Anzeige erstattet?

Für diese verzwickte Situation, die wohlmöglich schwer z beweisen ist, suchen Sie sich besser einen Anwalt, der Sie auf dem Weg begleitet.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Celeste25):
Die Tochter meiner Vermieter hatte sich um alles was die Wohnung betrifft und das was ich mit der ausgemacht hatte wollten die Eltern dann net akzeptieren das ich ohne Probleme ausziehen kann daher ist das alles ziemlich widersprüchlich..


Dein Vertragspartner ist der Vermieter - er alleine.
Absprachen mit anderen - hier der Tochter - bedürfen um rechtswirksam zu sein, der Zustimmung des Vertragspartners.
Ich vermisse in deiner Beschreibung dass Du die Wohnung in einem an den Vermieter gerichteten Brief außerordentlich und fristlos gekündigt hättest und auch sofort nach dem Vorfall ausgezogen bist.

Des Weiteren finde ich auch keinen Hinweis darauf, dass Du nicht ohne Probleme hättest ausziehen können.
Aber Du musst auch zwischen Auszug und wirksammer Beendigung des Vertrage unterscheiden. Mit anderen Worten, niemand darf dich am Auszug hindern, aber allein dadurch endet das Vertragsverhältnis nicht.

Zitat (von Celeste25):
Meine Vermieter hatten mir nahe gelegt auszuziehen,
ok, dass wäre dann für mich ein Anlass gewesen mit diesen sofort einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Du wirst anwaltlich vertreten. Der Anwalt sollte die Unterlagen kennen, frag diesen.

Und ordne Deine Gedanken.
Zitat (von Celeste25):
Ich hatte zeitnah eine neue Wohnung, da ich seitdem Antidepressiva nehme wegen Angstzuständen.
Der Zusammenhang ist nicht erkennbar, die Wohnung hättest Du auch ohne Drogen bekommen.
Zitat (von Celeste25):
zumal ich eine kleine Tochter habe
hat mit der Mietgeschichte nunmal nichts zu tun.

Berry

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#5
 Von 
Celeste25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde Anzeige erstattet. Ich bin nach diesem Vorfall einen Monat später umgezogen als ich eine Wohnung gefunden habe, da ich seitdem unter Angstzuständen leide. Da ich mich kaum noch zur Wohnung raus getraut habe.

Die Tochter meiner Vermieter bestätigte mir das ich fristlos ausziehen könne und jetzt wird noch eine Monatsmiete gefordert sowie Kosten fürs streichen daher war meine Frage ob dies rechtens ist. Bisher habe ich nichts schriftlich bekommen

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Celeste25):
Ist das rechtens das noch Miete verlangt werden kann nachdem was mir passiert ist?



Zitat (von Celeste25):
Eine Anwältin kümmert sich au um alles.



Es macht keinen Sinn, in einem Laienforum nach Meinungen
zu fragen, wenn du anwaltlich vertreten wirst.

Diese kennt die ganze Geschichte und kann sie wohl am besten einschätzen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Celeste25):
Die Anzeige läuft und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Eine Anwältin kümmert sich au um alles. Lediglich meine ehemaligen Vermieter stellen jetzt noch Ansprüche.


Dann lassen SIe die Anwältin auch diesen Part übernehmen, die kann das besser als jeder hier im Forum, da sie vor Ort ist und alle Begleitumstände kennt.

Viel Erfolg.

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