Kündigung der Mietwohnung - Schwangerschaft

6. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Mietwohnung - Schwangerschaft

Hallo Zusammen,
bei meinem Mann und mir stellt sich folgendes Problem:
Wir wohnen seit drei Jahren in einer Mietwohnung und verstehen uns mit unserem Vermieter sehr gut. Leider geriet er in finanzielle Not und ist nun gezwungen die Wohnung zu verkaufen. Er bat uns aber hier wohnen zu bleiben weil er 1. nicht auf die montaliche Mieteinnahme verzichten wollte und 2. er der Meinung ist, die Wohnung ließe sich mit Mieter leichter verkaufen. Als der Vermieter uns dies mitteilte, war ich bereits im 3. Monat schwanger. Mittlerweile ist es der 7. und es haben sich mehrere potenzielle Käufer die Wohnung angesehen, die alle selbst hätten hier wohnen wollen. Ein Pärchen ist nun sehr interessiert, die Wohnung ist aber nach wie vor noch nicht verkauft. (Wenn dieses Pärchen die Wohnung nimmt, ändert sich zum 1. 7. der Eigentümer, Geburtstermin wäre am 17. 7.)Ich weiß, dass eine Schwangere einen Härtefall beschreibt und quasi unkündbar ist. Dennoch wäre es mir und meinem Mann lieber, jetzt gleich umzuziehen, denn wenn die Wohnung verkauft ist und der neue Eigentümer selbst hier rein will würde das eine Menge mehr Stress mit a) dem neuen Eigentümer der uns kündigen wird und b) mit Umzug und Neugeborenen darstellen. Ausserdem stehen wir so in im Unsicheren, wie lange werden wir noch bleiben können, wann wird die Wohnung verkauft, etc. Wir möchten unserem Baby und uns gerne diesen Stress ersparen und in einer Wohnung wohnen, wo wir sicher bleiben können. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt? Müssen wir die drei Monate Kündigungsfrist einhalten, auch wenn wir gleich eine Wohnung finden würden? Mein Mann steht alleine im Mietvertrag, spielt das eine Rolle? Für den Fall dass wir keine Wohnung finden, bzw der Vermieter uns nicht eher gehen lassen will(kündigen könnten wir erst zum 1.8. mit den gesetzlichen Kündigungsfristen), die Wohnung aber zum 1. 7. verkauft, welche Möglichkeiten bestünden dann gegenüber dem neuen Vermieter? Müssen wir sofort nach der Geburt umziehen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße

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33 Antworten
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#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ihr könnt mit Eurem Vermieter einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag schließen (egal, ob es der alte oder der neue Vermieter ist).

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Ich weiß, dass eine Schwangere einen Härtefall beschreibt und quasi unkündbar ist.'
Aha, aber nach dem 17.7. bist du doch voraussichtlich gar nicht mehr schwanger...???

'Müssen wir die drei Monate Kündigungsfrist einhalten,'
Ja, oder ihr einigt euch mit (neuem) Vermieter.

'könnten wir erst zum 1.8. mit den gesetzlichen Kündigungsfristen'
Gekündigt werden kann immer nur zum ENDE eines Monats, also 31.7.

'Müssen wir sofort nach der Geburt umziehen?'
Habt ihr denn schon eine Kündigung? Zunächst mal muss der neue Eigentümer feststehen. Bevor dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist passiert gar nix. Dann muss dieser euch mit entsprechender Frist kündigen, wobei an eine Eigenbedarfskündigung hohe Anforderungen gestellt werden. Oftmals sind Eigenbedarfskündigungen unwirksam.

Wenn ihr nicht umziehen wollt, könnt ihr es ruhig angehen lassen. Wenn ihr ohnehin umziehen wollt, dann einigt euch mit (neuem) VM - mitunter zahlt dieser sogar den Umzug, um keinen Stress zu haben.

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#3
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

"Aha, aber nach dem 17.7. bist du doch voraussichtlich gar nicht mehr schwanger...???" ja stimmt, wenn allerdings am 1.7. der Eigentümer wechselt und uns sofort eine Kündigung schreibt schon. Liegt denn ein Härtefall vor, wenn man noch in der Mutterschutzzeit ist? Immerhin liegt man danach ja noch ne Woche im KH und muss erstmal das Leben mit Baby regeln...

"Gekündigt werden kann immer nur zum ENDE eines Monats, also 31.7."
naja wie auch immer...

Umziehen wollen wir eigentlich nicht, die Wohnung ist phantastisch. Aber wir haben uns Entschlossen umzuziehen um uns eben diesen Stress mit dem neuen VM zu ersparen; denn offensichtlich sind die neuen VM (sollten sie die Wohnung kaufen) nicht wirklich darüber informiert, was es heißt, eine vermietete Wohnung zu kaufen. Denn sie haben vor uns schon so über die Wohnung geredet als würde sie ihnen schon längst gehören und so getan "Ohje da kommt ja was auf Sie zu; ein Baby und ein Umzug" Vorrausichtlich kaufen die Eltern des Pärchens die Wohnung und lassen dann das Pärchen hier wohnen. Auf jeden Fall scheint Streit vorprogrammiert und den wollten wir eben vermeiden, indem wir jetzt umziehen und nicht mit Neugeborenen, welches eine zusätzliche Belastung beim Umzug darstellen würde.
Sehe ich das richtig, dass in dem Fall wenn die Eltern die Wohnung kaufen um die Kinder darin wohnen zu lassen, Eigenbedarf berechtigt ist? Wie werden deren Fristen sein? Können sie direkt nach dem Kauf (1.7. Grundbucheintrag) eine Kündigung schreiben?

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#4
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

warum zeigt der Beitrag meine Anführungsstriche nicht an?
:???:

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#5
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso und wie läuft das mit dem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag? Da muss doch der VM zustimmen oder? Wenn er das aber nicht tut?

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

@Scalar:
'Ist sie ja auch im Februar völlig überrascht worden von ihrem Entbindungstermin, was?'
Du wirst lachen, ich kenne einen Fall, die wussten bis ca. 3 Wochen vorher nix von ihrem Glück... Wie das funktioniert, oder ob sie es psychisch gesehen nicht wissen wollten, fragst du bitte nen Arzt. Glauben kann ich es nicht.

@ninjakatze:
'einvernehmlichen Aufhebungsvertrag? Da muss doch der VM zustimmen oder?'
Och nö, oder? Ist jetzt nicht dein Ernst?
Klar, wenn ihr euch mit eurem Vermieter über einen vorherigen Termin einigt (Aufhebungsvertrag oder was auch immer), muss dieser zustimmen. Alles andere führt Sinn und Zweck einer Einigung ad absurdum.

Ich kann mir auch nicht richtig vorstellen, dass hier ein Härtefall vorliegt - lass mich aber gerne besser belehren.

P.S.: Anführungsstriche werden immer nicht angezeigt. Nimm den Strich auf der #-Taste

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#9
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie Erfahre ich ob die neuen Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen sind? Kann ich mich da irgendwo erkundigen?

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Oder Du läßt Dir von den neuen Eigentümern einen Grundbuchauszug zeigen.

Eltern können Eigenbedarf auch für ihre Kinder geltend machen.

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#14
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde erst einmal abwarten, noch ist die Wohnung nicht verkauft. Kann alles noch platzen und dann seid ihr umsonst mit allen Überlegungen "schwanger" gegangen.
Aber für euren derzeitigen Vermieter - grundsätzlich verkauft sich eine leere Wohnung leichter wie eine vermietete Wohnung, wenn der Käufer plant da selber einzuziehen.
Ich würde also ein Gespräch mit dem jetzigen Vermieter suchen, dass ihr gerne behilflich seid, eher auszuziehen, damit er seine Wohnung rentabler abstoßen kann. Und dann macht ihr entsprechend eine Vereinbarung (euch würde ja schon helfen, dass ihr die normale Kündigungsfrist nicht einhalten müßtet, wenn ihr dann etwas findet).
Wenn er sich nicht darauf einlässt - abwarten und Milchbildungstee trinken (ab Juli). Und daran denken, dass auch der Eigentümer (neu) nur das Recht hat, in die Wohnung gelassen zu werden, wenn dort Schäden vermutet werden. So für - wir messen jetzt mal aus wegen der Tapeten - dafür braucht ihr auch den neuen nicht reinlassen.
Man kann auch durch die Blume durchblicken lassen, dass noch nicht aller Tage Abend ist und schon viele Käufer einer vermieteten Wohnung sich verspekuliert haben, was das Auszugsdatum der dort wohnenden Mieter betrifft (Kündigung, die ziehen nicht aus, Räumungsklage usw., da gehen durchaus mal ein paar Monate ins Land).

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#15
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sika,
danke für deinen Beitrag, aber genau hier liegt das Problem, unser Vermieter braucht das Geld, welches er monatlich von uns bekommt, denn er ist insolvent. Und er ist ausserdem der Meinung, dass sich eine vermietete Wohnung leichter verkaufen lässt.

Und das Problem mit den neuen Eigentümern ist eben genau dieses, sie versuchen uns irgendwie rauszuekeln. Sie schreiben 1000 Briefe in denen sie uns aus der Wohnung wissen wollen. Und genau das wollten wir uns eben ersparen, denn ich denke das Leben mit einem Neugeborenen an sich ist schon eine stressige Umstellung genug(sollte es sich wider erwarten, als einfach herausstellen mit kleinem Baby dann umso besser). Wir wollen uns halt nicht so gerne herumstreiten. Unser Vermieter sagt uns heute abend auf jeden Fall näher bescheid, ob die Wohnung nun verkauft ist oder nicht und dann sehen wir weiter. Sollten die potenziellen Käufer nicht kaufen werden wir bleiben.

Bleibt trotzdem aber immer noch die Frage offen: Sobald das Baby auf der Welt ist, kann uns dann die Wohnung gekündigt werden oder haben wir mit einem Neugeborenen das Recht uns auf die Situation einzustellen bevor wir rausgeworfen werden? Immerhin lieg ich ja dann noch knapp ne Woche im Krankenhaus und habe eine achtwöchige Mutterschutzzeit. Zählt die überhaupt nicht?

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#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#18
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch Hanibal2102 eine fortgeschrittene Schwangerschaft beschreibt einen Härtefall. Das ist ein typischer Härtefallgrund. Da habe ich mich erkundigt. Wenn du möchtest poste ich dir gerne einen Link auf eine I-netseite wo das steht.
Und die neuen Eigentümer haben uns bis jetzt noch nicht unter Druck gesetzt, sie haben nur so geredet als würde ihnen die Wohnung schon gehören. Und wir möchten diesen Druck auch vermeiden. Das wäre nur zusätzlicher Ärger.

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#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#20
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung das hab ich falsch ausgedrückt, wir befürchten dass sie das tun werden. Sie haben es noch nicht getan, haben ja auch die Wohnung (noch) nicht gekauft.

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#21
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#22
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ja da könntest du recht haben... wider Erwarten bin ich heute jedoch zuversichtlich mit guter Laune aufgestanden. Wir warten jetz einfach mal ab was unser Vermieter heute abend sagt.

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#24
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ach was. Alles wird gut :D

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#25
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Mann hat eben mit unserem Vermieter gesprochen. Das Pärchen wird die Wohnung selbst kaufen mit Geldzuschuss von den Eltern. Sie haben sich auf einen Preis geeinigt und nun müssen sie nur noch den Vertrag unterzeichnen. Das wird sich Ende diese, Anfang nächste Woche zutragen. Sollte das klappen, wird unser Vermieter uns aus der Wohnung gehen lassen zu dem Zeitpunkt zu dem wir eine gefunden haben. Sollte der Verkauf platzen bleiben wir hier wohnen.
Das Pärchen kauft die Wohnung, da sie anscheinend dringend eine brauchen, weil sie aus ihrer eigenen gehen müssen. Sollten wir bis zur Geburt weiterhin keine finden, wie geht das dann von statten? Wie funktioniert das dann mit dem Eigenbedarf und wie lange haben wir Zeit eine geeignete Wohnung zu finden?

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#26
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Bei drei Jahren Mietzeit gilt 3 Monate Kündigungsfrist. Dies ist aber wie gesagt erst mit Grundbucheintrag möglich und wie ich die Lage einschätze wird es an formalen Fehlern scheitern, so dass ihr noch mehr Zeit hättet (Wer kauft eine Wohnung mit Mietern drin, wenn man selber schnell aus der eigenen raus muss...? Die scheinen unerfahren zu sein.)

'Sollte das klappen, wird unser Vermieter uns aus der Wohnung gehen lassen'
Ja, ne, is klar. Wenn er nicht mehr Eigentümer ist, dann könnt ihr ihm die lange Nase zeigen. Zumal: ihr ggü. den neuen Mietern den Vertrag fristgerecht kündigen müsstet - sonst müsst ihr ggf. Schadensersatz zahlen etc. etc. Das wäre nicht so clever. Wichtig ist für euch zu wissen, zu welchem Zeitpunkt der Wohnungsverkauf stattfindet und wann das Eigentum übergeht. Z.B. Vertragsunterschrift am Sonnabend 12.4. mit Übergang des Wohnungseigentumes zum 30.4. Der 30.4. wäre dann relevant, vorher wäre der alte Eigentümer, danach der neue Eigentümer euer Ansprechpartner bzw. die Person, die euch aus eurem bestehenden Mietvertrag lassen könnte. Ob der neue Eigentümer dem alten Eigentümer derartige Handlungen ggf. untersagt oder nicht, wäre für euch nicht relevant bzw. könntet ihr nicht belangt werden.

Ich empfehle, wenn der Wohnungsverkauf (hier z.B. der 12.4.) vollzogen ist, euch auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen und mit dem Vermieter (neu/alt) über den Auszugszeitpunkt und die Kostenübernahme zu einigen.

Und keine Sorge wegen dem Nachwuchs: Freunde/Familie sind zu der Zeit immer sehr hilfsbereit und lieb. :) Insofern werdet ihr auch den Umzug meistern, egal ob vor oder nach der Geburt.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Freunde und Familie helfen schon... wenn sie können, die arbeiten ja alle, Familie wohnt nicht in der Nähe (300km) und von den Freunden arbeiten halt auch alle.
Sicher werden wir was finden, die Frage ist nur wann? Wir wollen ja nicht irgendwas nehmen nur um rauszukommen.

Ich habe eben hier auf den Seiten einen Artikel gefunden in dem folgendes steht:

http://www.123recht.net/article.asp?a=2483&p=7

Besonderer Schutz bei Wohnungsumwandlung

Ergänzende Schutzvorschriften gelten für Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Zunächst steht dem bisherigen Mieter nach allgemeinen Regeln ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht tritt nur ausnahmsweise nicht ein, wenn der Eigentümer den Wohnraum an Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts verkaufen will.


Des Weiteren gilt eine verlängerte Kündigungsfrist, eine so genannte Kündigungssperrfrist. Der neue Eigentümer darf frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Veräußerung den Mietern ordentlich kündigen. Entschließt sich der Eigentümer nach diesen drei Jahren zur Kündigung, so muss er natürlich die oben aufgeführten allgemeinen Grundsätze (Frist und Grund) beachten. Die Kündigungssperrfrist kann sogar noch länger sein. Die Landesregierungen könnten, je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt, durch eine Rechtsverordnung eine Kündigungssperrfrist von bis zu zehn Jahren gesetzlich festlegen.

Den besonderen Schutz des Mieters einer umgewandelten Eigentumswohnung begründet der Gesetzgeber damit, dass der Mieter in einer Eigentumswohnung eher mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen muss als der Mieter in einer reinen Mietswohnung.


Trifft das in unserem Fall zu? Unser Vermieter hat die Wohnung als Anlagemöglichkeit gekauft und noch nie selbst hier gewohnt, ist diese Wohnung dann eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung? Das hier ist ein Haus mit vielen Wohnungen und einer Wohnungsverwaltung, jede Wohnung gehört jemand anders. Die Wohnungen sind alle bis auf eine vermietet (also in der freien Wohnung wohnt der Eigentümer).


-- Editiert von ninjakatze am 07.04.2008 20:24:23

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#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo ninjakatze,

die Wohnung gilt, für Dich leider, bereits jetzt als Eigentumswohnung.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ninjakatze
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

warum?

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#30
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Weil sie vorher auch schon einem privaten Eigentümer gehört hat und nicht etwa einer Genossenschaft o.ä.

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Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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