Kündigung der Wohnung (Vermieter schwer zu kontaktieren)

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
mastabobbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Wohnung (Vermieter schwer zu kontaktieren)



Guten Morgen Ich habe meine Wohnung 13. Juni 2022 gekündigt und wäre zum 30.09.2022 aus dem Mietverhältnis raus? Da es aber zu spät wäre, habe ich dem Vermieter vorgeschlagen einen Nachmieter zu suchen(Es gab mit dem Vor-Vermieter mündliche Einigung Nachmieter zu suchen). Er wollte diese selber suchen. Nachdem einige zur Wohnungsbesichtung da waren, hatte er sich für eine Familie entschieden. Am 05.08.22 wäre eig die Wohnungsübergabe und Unterschrift vom Nachmieter. Nun hatte ich den Nachmieter zugesagt ihnen meine Küche zu verschenken, der Vermieter jedoch wollte die Küche den neuen Mietern verkaufen, obwohl ich schon ausgemacht hatte sie dürfen die geschenkt haben. Dann sind wir dabei verblieben den Vertrag am 10.08.2022 zu Unterschreiben, damit die Nachmieter zum 18.08.22 einziehen können.

Der Vermieter, der die Wohnung vor 2 Jahren gekauft hatte, war der Meinung die Küche sei seine. Habe aber Beweisbilder, dass eine Küche vom Vormieter drinne war und wir diese nicht ablösen wollten und so wurde die Ausgebaut.

Gestern habe ich die vermeintlichen Nachmieter zufällig getroffen und sie meinten, der Vermieter stellt sich wegen der Küche immer noch quer. Dieser ist der Meinung die Küche sei seine. (Habe aber Beweisbilder, dass eine Küche vom Vormieter drinne war und wir diese nicht ablösen wollten und so wurde die ausgebaut.)

Jetzt wissen die Nachmieter selbst nicht wie der Stand ist und hätte ich die nicht zufällig getroffen, wüsste ich von allem nicht.

Habe dem Vermieter, nachdem der seine eigenen potenziellen Mieter abgelehnt hat angeboten ihm welche Vorzustellen und habe bis jetzt keine Antwort erhalten.


Was für möglichkeiten hätte ich so kostengünstig aus dem Vertrag zu kommen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Was für möglichkeiten hätte ich so kostengünstig aus dem Vertrag zu kommen?


Die Frage verstehe ich nicht. Welche Kosten befürchtest Du denn?

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Was für möglichkeiten hätte ich so kostengünstig aus dem Vertrag zu kommen?


Lass den Vermieter die Küche an den Nachmieter verkaufen. Du willst doch sowieso kein Geld dafür.

Wenn sich der Vermieter querstellt bleibst Du bis 30.09.2022 im Mietvertrag und zahlst bis zum Schluß Miete.

Dann darfst Du vermutlich auch noch Deine Küche ausbauen. Der Vermieter wird vermutlich auch sehr genau hinschauen, wegen der Schäden in der Küche.

Man könnte auch fragen, wie der Vermieter zu der Auffassung kommt, dass er der Eigentümer der Küche ist.

Ab hier Spekulation: Möglicherweise hat der Verkäufer dem Käufer per Notarvertrag die Küche verkauft. Dann hätte der Vormieter erst versucht, die Küche des Vermieters zu verkaufen und die schließlich entsorgt.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Der Vermieter, der die Wohnung vor 2 Jahren gekauft hatte, war der Meinung die Küche sei seine.
Was steht denn in Eurem alten Mietvertrag? Ist da eine Kücheneinrichtung mit aufgeführt?

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#4
 Von 
mastabobbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Frage verstehe ich nicht. Welche Kosten befürchtest Du denn?


Hatte befürchtet das sich die Angelenheit sich zu sehr hinauszögert.
Bis gestern sollte die neue Familie einziehen, habe mit ihnen vorhin telefoniert und sie meinten es kam nichts mehr vom Vermieter.
Obwohl ich dabei war das er sich eben für sie entschieden hatte.
Ist das schon rechtens paar Tage vorher ein Rückzieher zu machen?

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#5
 Von 
mastabobbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Was steht denn in Eurem alten Mietvertrag? Ist da eine Kücheneinrichtung mit aufgeführt?


Nein, überhaupt nicht.
Werde jetzt die Küche die Tage abbauen. Bekomme ja keine Infos/Nachrichten mehr vom Vermieter. Sonst wäre vllt eine Einigung möglich.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Dieser ist der Meinung die Küche sei seine.
Ich bin jetzt mal ganz spitzfindig und behaupte, der Vermieter hat vielleicht sogar recht. Einbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden werden, können ins Eigentum des Wohnungseigentümers übergehen. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit.

Nach § 539 (2) BGB hat ein Mieter das Recht, auch solche Einbauten wieder mitzunehmen. Der Vermieter kann nach § 552 (1) BGB dieses Wegnahmerecht durch Zahlung einer angemessenen Summe an den Mieter abwenden.

Soweit die Theorie. Bleibt also die Frage, ob der Vermieter hier die Ausübung von § 552 (1) BGB deutlich gemacht hat und was er als Ausgleich anbietet. 0 Euro ist kein angemessener Ausgleich, selbst wenn der Mieter die Küche eigentlich verschenken will.

Wenn der Vermieter gar nicht mehr reagiert, wird's schwierig. Wie ist denn der aktuelle Stand bei euch? Gibt es einen irgendwie nachweisbaren Auflösungsvertrag oder läuft euer Mietvertrag bis Ende September?

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#7
 Von 
mastabobbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre eine fristlose Kündigung möglich, da er beispielsweise seit Monaten meine Jalousie nicht reparien lässt( ist Wohnzimmer stockdunkel) bzw. die Heizungsanlage wöchentlich ausfällt?

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#8
 Von 
mastabobbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter gar nicht mehr reagiert, wird's schwierig. Wie ist denn der aktuelle Stand bei euch? Gibt es einen irgendwie nachweisbaren Auflösungsvertrag oder läuft euer Mietvertrag bis Ende September?

Das einzige schriftliche was ich habe, wäre unser Whatsapp-Verlauf.
Da habe ich ihm Mai geschrieben, dass ich Anfang Ausgust auziehen werde.
Dann kam Corona und dies dazwischen und habe den Brief erst anfang Juni verschicken können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Wäre eine fristlose Kündigung möglich, da er beispielsweise seit Monaten meine Jalousie nicht reparien lässt( ist Wohnzimmer stockdunkel) bzw. die Heizungsanlage wöchentlich ausfällt?
Eine fristlose Kündigung ist in § 543 BGB geregelt. Die ist möglich, wenn "dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Eine Jalousie ist erstmal kein Grund für eine fristlose Kündigung. Zumal ein Richter besonders kritisch hinschauen wird, wenn eine fristlose Kündigung zur Verkürzung einer regulären Kündigungsfrist genutzt werden soll. Aber eine Mietminderung ist durchaus denkbar, wenn das Wohnzimmer wirklich nicht zu lüften und stockdunkel ist.

Zitat (von mastabobbe):
Das einzige schriftliche was ich habe, wäre unser Whatsapp-Verlauf.
Und was steht da drin? Steht da eindeutig drin, dass du ohne Bedingungen vorzeitig aus deinem Vertrag entlassen wirst?

Ich vermute nicht. Also läuft dein Vertrag bis Ende September und im Zweifel wird der Vermieter noch weitere Besichtigungstermine wünschen. Ich weiß nicht ob es wirklich clever ist, sich an der Küche aufzuhängen. Ich verstehe zwar den Ärger. Aber letztlich ist das eine Rechenaufgabe: Wieviel hast du zu gewinnen, wieviel hast du zu verlieren?

Meine Empfehlung wäre aber, auf eine schriftliche Vereinbarung zu bestehen, wenn du die Wohnung wirklich vorzeitig zurückgibst. Ansonsten musst du damit rechnen, dass du so oder so bis Ende September zahlen wirst. Denn es wurde ja bewiesen, dass deine Kommunikation mit dem Vermieter nicht wirklich verlässlich ist.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von mastabobbe):
Habe aber Beweisbilder, dass eine Küche vom Vormieter drinne war

Und wie soll das nun bewiesen, das die aktuell eingebaute Küche nicht die Küche des Vermieters ist? Richtig, genau gar nicht.

Also, welche weitere Beweise hat man, dass es nicht die Küche des Vermieters ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also, welche weitere Beweise hat man, dass es nicht die Küche des Vermieters ist?
Warum soll der TE das beweisen? Im Mietvertrag ist keine Küche aufgeführt ...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Im Mietvertrag ist keine Küche aufgeführt ...

Naja, da ist eine Mange nicht aufgeführt ... Türen, Fenster, Waschbecken, Klo, Wände, Decken, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 17x hilfreich)

Wer hat die Küche des Vormieters ausgebaut?
Gehörte die Küche des Vormieters evtl. dem Voreigentümer (also zur Wohnung)?
Fällt im Mietvertrag irgendwo das Wort "Einbauküche" ?
Könnt ihr den Kauf der Küche nicht nur per Fotos sondern auch per Rechnung nachweisen?

Ich teile die Vermutung, dass im Kaufvertrag des neuen Vermieters eine Einbauküche erwähnt ist. Wird gerne zur Erhöhung der Abschreibung und Reduzierung der Grunderwerbsteuer verwendet.

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