Kündigung der Wohnung ohne aktuellen Mietrückstand?

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Al1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Wohnung ohne aktuellen Mietrückstand?

Hallo,

Ich wohne auf einer Gewerbefläche mit der Erlaubnis zu Wohnstatt Nutzung und wurde zum 30.07.09 von meinem Vermieter fristlos gekündigt, da es in der Vergangenheit zu unregelmässigen Mietzahlungen gekommen ist. Laut reinem Gewerbemietrecht ist das zulässig... aber ich wohne wie gesagt dort.
Ich habe meine Mietrückstand ausgeglichen, seitdem immer pünktlich bezahlt, und ich wohne weiterhin dort. Der Vermieter hat die Kündigung, trotz mehrerer Versuche der Klärung meinerseits, nicht zurückgenommen.
Jetzt hat er mir - in der Nebenkostenabrechnung(!) - mitgeteilt, dass er das Mietverhältnis als beendet ansieht und er am 31.03.10 beim Gericht Räumungsklage einreichen werde.
Ist das noch möglich?
trotz angenommener pünktlicher Mietezahlung und ohne aktuellen Mietrückstand?
Was muss ich tun um schlimmeres zu vermeiden?
Währe um Rat sehr dankbar...


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Hi, erstmal ein gutes neues Jahr !

ich fasse zusammen:

Gewerbemietvertrag liegt vor, der überwiegende Teil der Fläche wird aber mit schriftlicher (?) Erlaubnis des VM zum Wohnen genutzt. So richtig ???

Ich meine mal gehört zu haben, dass es eine sog. Schwerpunkttheorie gibt: die überwiegende Nutzung (Wohnen) zählt und damit auch das Wohnraummietrecht !

Da nach ihrer Schilderung alle Mietrückstände beglichen sind, ist die fristlose Kündigung hinfällig (darf allerd. nur 1 X in 2 Jahren passieren).

Davon abgesehen, selbst wenn die Kündigung rechtmässig war, stellt sich die Frage ob sie mgl. "verfristet" (ich nenne es mal so, juristisch sicherlich nicht korrekt, bin allerd. kein Anwalt) ist, da nicht unmittelbar durch eine Räumungsklage durchgesetzt ist.
Normalerweise muss der Kündigungs- und Räumungswillen weiterverfolgt werden, glaube ich zumindest !

MFG

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-- Editiert am 01.01.2010 12:21

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#2
 Von 
Al1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gewerbemietvertrag liegt vor, der überwiegende Teil der Fläche wird aber mit schriftlicher (?) Erlaubnis des VM zum Wohnen genutzt. So richtig ???

ja richtig. Ich nutze die Fläche ausschliesslich als Wohnung und das ist im Mietvertrag unter Absatz 1.1. auch vom VM so genehmigt.

Also kann ich dieser Drohung des Vermieters so gelassen entgegensehen, oder muss ich mit erhöhten Kosten rechnen?



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#3
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
und er am 31.03.10 beim Gericht Räumungsklage einreichen werde.
Ist das noch möglich?


Natürlich ist das möglich, kostet halt den Vermieter viel Geld. Wenn er genug übrig hat ???

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Siehe auch:

http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mieteinnahme_vermieten/gewerberaum_vermieten_0808--A-7798.html

Ausnahme anscheinend dann, wenn Lebensunterhalt in der Wohnung verdient wird ! Einfach mal Artikel lesen !

Wenn alle Mietrückstände ausgelichen sind und dies einmalig war, weshalb besteht der VM dann weiter auf Kündigung ???

Ich würde mit dem VM das Gespräch suchen, vielleicht kann man das ja klären ?

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#5
 Von 
Al1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja, Frohes neues Jahr auch an Sie Herr Gröllheimer!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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