Kündigung der Wohnung vor Ablauf der Frist??

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
monalisa1001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Wohnung vor Ablauf der Frist??

Hallo,

ich habe eine drigende frage und dazu bis jetzt leider noch nichts im Internet gefunden.
Ich möchte meine Wohnung schnellstmöglichst kündigen (da ich zu meinem Freund ziehe werde), nun hatte ich aber einen 3Jahres-Vertrag unterschrieben und käme also erst nächsten Mai aus der Wohnung raus.
Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus der Wohnung zu kommen?
Ich habe mal gehört ich müsste meinem Vermieter nur 3 Nachmieter vorstellen, ist das richtig?
Was muß ich dann in die Kündigung schreiben?

Wer kann mir helfen??

lg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Es ist wirklich klasse, dass das Gerücht von den drei Nachmietern nicht ausstirbt. (http://www.123recht.net/article.asp?a=10470)

Also, Du hast nur eine ausserordentliche Kündigungsfrist bei besonderen Gründen (Arbeitgeberwechsel in einem anderen Ort, Krankheit, etc.).

Das Einzige, was ich Dir raten kann, sprich mit Deinem Vermieter und frag ihn. Vielleicht ist er kulant und lässt Dich auch vorzeitig raus. Du kannst Deinen Vermieter auch bitten, Dir die Erlaubnis zur Untervermietung zu geben. Tut er das nicht, hast Du ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Gibt er Dir die Erlaubnis, haftest Du weiter gegenüber Deinem Vermieter, bekommst aber, wenn Du jemanden findest, der zur Untermiete wohnen will, von demjenigen das Geld.

Weiterhin kann es sein, dass der Vertrag so nicht gültig ist. Zeitmietverträge, die nach dem 01.09.2001 abgeschlossen müssen sog. "qualifizierte Mietverträge" sein. Hat Dein VM Dir keinen Grund genannt, warum du nach 3 Jahren wieder ausziehen musst, gilt die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten. Siehe auch: http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=2

Deejay

-- Editiert von Deejay2307 am 21.10.2004 15:23:24

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