Kuendigung des Mieters (Miete)

29. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kuendigung des Mieters (Miete)

Hallo :)

Mein Problem:
-Eingezogen Maerz 2007 als Untermieter in eine 2er-WG
-Mietervertrag existiert nur muendlich und besagt das ich jeden Monat 280 Euro ueberweise.

-Der Hauptmieter haelt 3 Monate Kuendigungsfrist nicht ein und gibt mir Mitte September bescheid, dass er Ende Oktober ausziehen will.

-Sein Zimmer ist Gross und kostet warm ca 450 Euro, weshalb ich als Student schnell handelte um auch auszuziehen (zum 1.September), um nicht spaeter das Problem zu haben auch ausziehen zu muessenm, weil sich kein Nachmieter fuer das grosse Zimmer findet und ich die Wohnung nicht alleine tragen kann.

Am 25.9 erfahre ich von der Moeglichkeit in eine andere Wohnung zu suchen und spreche mit dem Vermieter des Hauptmieters der mir muendlich zusichert ich koenne ausziehen und solle mir um Nachmieter keine Gedanken machen. Trotzdem suche ich 4 Leute, die sich 2 Tage vor Ende September die Wohnnug ansehen und alle potentielles Interesse haben. Der Hauptmieter lehnt diese ab und meint er haette selber einen potentiellen Gesamtnachmieter der allerdings spaeter abspringt, wovon ich HEUTE erfahre.

DAS PROBLEM: Mein Dauerauftrag hatte die Miete fuer Oktober schon ueberwiesen waehrend ich noch versucht habe eine neue Wohnung und Nachmieter fuer die alte zu finden.

Der Vermieter des Hauptmieters hat von dessen Kaution mangels Einhaltung der Kuendigungsfrist und suchen eines Nachmieters nun die volle Miete abgezogen. Allerdings habe ich nun 280 Euro verloren die ich allerdings dringend brauche um die Miete in meiner neuen Wohnung zu bezahlen. Die Vermietern hat sich schon beschwert. Wie ist die Rechtslage? Was fuer weitere Infos sind wichtig? Was kann ich tun?

Bitte dringend um Hilfe :(

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26 Antworten
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#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Untermieter in eine 2er-WG

Möbliert oder nicht ?


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#2
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht moebliert. Das Zimmer war leer und ich hab meine eigenen Moebel mitgebracht und Ende September wieder mitgenommen.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Auch bei mündlichen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist für unmöblierte Untermieter 3 Monate.

Die kannst Du dann auch nicht durch eine eigene Kündigung verkürzen.

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist wenn ich zumutbare Nachmieter gefunden habe?

Und was ist mit ausserordentlichen Kuendigungsrechten? Mein eigentlicher Vermieter (Also der HAUPTMIETER) waere, bzw. ist ja zum Ende Oktober ausgezogen und dann muesste ich ja quasi einen neuen Mietvertrag mit seinem Vermieter schliessen wo ich haette neuer Hauptmieter werden muessen und das haette ich nicht gewollt. Ausserdem waere der Zeitpunkt fuer mich unguenstig gewesen da dann schon nach Semesterbeginn. Das war fuer mich der Grund frueher rauszugehen. Ich haette mit Sicherheit nur schwerlich einen Nachmieter fuer eine 2er WG gefunden in der der Nachmieter 450 Euro warm zahlen muesste.

Gibt es Sonderregelungen fuer Untermiete? Vorallem wenn mein Vermieter sich ja aus dem Staub macht ohne eine Frist einzuhalten?

Was sagt 543 BGB? Ich bin ja nur ausgezogen, weil ich mir relativ sicher war frueher oder spaeter mangels passendem Nachmieter auch rauszumuessen und das nicht passieren soll wenn das Semester schon laeuft. Diese Situation hatte ich ein halbes Jahr zuvor und es hat mir eine wichtige Klausur kaputt gemacht.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was von § 543 BGB soll denn auf Deinen Fall zutreffen ?

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#7
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vermieter (Hauptmieter der Wohung) hat seine 3monatige Kuendigungsfrist nicht eingehalten und will zum 30.10.2007 ausziehen, was ich mitte September erfahren habe. Weil ich mir erfahrungsgemaess einen Umzug im laufenden Semester nicht leisten kann und keine lust hatte Hauptmieter der neuen Wohnung zu werden und sich zum 1.10 eine Moeglichkeit fuer einen Umzug bot wollte ich diese wahrnehmen und habe auch 4 potentielle Nachmieter gefunden. Habe ich nicht ein ausserordentliches Recht zur Kuendigung? (Ab 30.10 haette mein Vermieter (Der Hauptmieter) garnichtmehr an mich vermieten koennen.)

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der Vermieter des Hauptmieters hat von dessen Kaution mangels Einhaltung der Kuendigungsfrist und suchen eines Nachmieters nun die volle Miete abgezogen.

Daraus lese ich, daß das eigentliche Mietende der 30.11.2007 gewesen wäre.

Letztendlich hat Dein Vermieter die Novembermiete bezahlt und hätte für diesen Monat auch an Dich untervermieten können.

Was hätte es denn geändert, wenn er Dir (fristgerecht) Mitte August zum 30.11.2007 gekündigt hätte ?

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#9
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Auch bei mündlichen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist für unmöblierte Untermieter 3 Monate...

Hierbei müsste jedoch der Vollständigkeit halber ergänzt werden, dass ein mündlicher Mietvertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hätte.

Vorliegend hatte der TE nach seiner Darstellung nach jedoch einen Vertrag mit dem Hauptmieter.

Die Mitteilung, dass der VM zum Ende Oktober auszieht, würde ich als Mietaufhebungsvertrag bewerten.

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Cuno

Die Mitteilung, dass der VM zum Ende Oktober auszieht, würde ich als Mietaufhebungsvertrag bewerten.

Zu wann ?

Abgesehen davon ist ein Hauptmieter doch nicht verpflichtet, bis zum Schluß selbst in der Wohnung zu bleiben, oder nicht ?


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#11
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat nur die Miete fuer Oktober von der Kaution abgezogen. (Der Hauptmieter ist zum 31.10 ausgezogen und musste fuer diesen Monat voll bezahlen)

Ich (Untermieter) bin aufgrund der Ankuendigung vom Hauptmieter mitte September, zum 30.9.2007 ausgezogen, denn der 31.10 waere fuer mich ein denkbar unguenstiger Termin gewesen.

Wenn der Hauptmieter auszieht kann er mir die Wohnung doch nicht mehr untervermieten.
Was wenn ich darauf bestanden haette wohnen zu bleiben zum Preis von 280 Euro? Und er dann Ende Oktober dieser Verpflichtung nicht mehr haette nachkommen koennen?

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#12
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat ueberhaupt erst durch meine Umzugsankeundigung davon erfahren dass der Hauptmieter zum 31.10 ausziehen will erfahren.
Der Hauptmieter hat meine gesuchten Nachmieter abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass der eigentliche Vermieter gesagt hat, dass ich ausziehen darf und keine Nachmieter suchen muss... wobei der Vermieter jetzt von dieser seiner Aussage nichts mehr wissen will und vom Hauptmieter die gesamte Mieter fuer Oktober fordert, weshalb der Hauptmieter auch von mir die Miete verlangt.
Ich fuehle mich wie derjenige der es nun ausbaden muss :(

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also irgendwie gehen die Sachverhaltsdaten jetzt ein wenig durcheinander.

Wann wäre denn das richtige Kündigungsende gewesen ?

Hat der Hauptmieter überhaupt (schriftlich) gekündigt ?

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#14
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hauptmieter hat seinen Mietvertrag nie schriftlich gekuendigt.
Ich als Untermieter habe meinen Mietvertrag auch nie schriftlich gekuendigt. Es gibt aber nichtmal einen schriftlichen Mietvertrag zwischen mir und dem Hauptmieter. Nur einen muendlichen.

Erfahren hat der Vermieter durch mich dann zwischen mitte/ende September, dass der Hauptmieter zum 30.10 ausziehen will. Das heisst theoretisch waere die 3MonatsFrist dann von Oktober bis Ende Dezember gelaufen.

Der Vermieter hat aber mir aber muendlich gestattet zum 1.10 auszuziehen und wenn ich keinen Nachmieter finden wuerde waere das nicht weiter schlimm. Trotzdem habe ich mich um einen bemueht und 4 potentielle gefunden die alle vom Hauptmieter mit dem Verweis auf die Aussage des Vermieters abgelehnt wurden.

Nun wollte der Vermieter Ende Oktober doch die Miete vom Hauptmieter fuer Oktober und meinen Anteil haette theoretisch einer der potentiellen Nachmieter gezahlt, wenn der Hauptmieter diese nicht abgelehnt haette.
Nun fuehle ich mich ein wenig betrogen, denn der Hauptmieter hat mich in diese Situation gebracht und durfte ueberhaupt nur ausziehen, weil ich lange mit dem Vermieter gesprochen habe um dies zu erreichen.

Der Hauptmieter kommt nun mit seiner regulaeren Mietzahlung bis Ende Oktober davon, als ob er rechtzeitig gekuendigt haette und ich muss noch fuer einen Monat an ihn zahlen (Oktober) in dem ich schon nicht mehr dort gewohnt habe.

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der Vermieter hat aber mir aber muendlich gestattet zum 1.10 auszuziehen und wenn ich keinen Nachmieter finden wuerde waere das nicht weiter schlimm.

Für den Zeitraum Oktober war das aber nicht der richtige Gesprächspartner für Dich.

Irgendwelche Rechtsbeziehungen zwischen Euch hätten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses des Hauptmieters entstehen können.

Und nach wie vor die Frage: Was wäre anders gewesen, wenn der Hauptmieter Dir fristgerecht gekündigt hätte ?

Das hätte Dir doch (saisionbedingt) genauso wenig 'in den Kram' gepaßt, oder nicht ?

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#16
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Und nach wie vor die Frage: Was wäre anders gewesen, wenn der Hauptmieter Dir fristgerecht gekündigt hätte ?...

Das wäre ja frühestens zum März 2008 möglich gewesen.

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wieso das denn ?

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#18
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Hatte ich schon geschrieben, weil der Vertrag mündlich geschlossen wurde.

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#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hatte ich schon geschrieben

Stimmt, hatte ich schon beim ersten Mal nicht verstanden.

dass ein mündlicher Mietvertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hätte.

Müßte es nicht 'Höchstlaufzeit' heißen ?

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#20
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte ich fuer ein Jahr verpflichtet sein nur weil es keinen schriftlichen Vertrag gibt?!?!? Das halte ich fuer schwachsinnig.

Ein muendlicher Vertrag der laenger als ein Jahr besteht wandelt sich in ein unbefristetes Mietverhaeltnis um. Das heisst ja nicht, dass ich als Mieter, wenn der Vermieter einen schriftlichen Vertrag verweigert dann gezwungen bin mindestens 1 Jahr da zu wohnen. hallo ?!?!

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#21
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Das halte ich fuer schwachsinnig...

Das kannst Du gern tun.

Der Satz 2 des § 550 BGB ist jedoch eindeutig.

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#22
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sollte aber nicht isoliert betrachtet werden (der Satz 2 enthält übrigens auch ein 'jedoch').

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#23
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...der Satz 2 enthält übrigens auch ein 'jedoch'...

Ja und :???:

Meine Antwort enthält auch ein jedoch. :)

-- Editiert von cuno am 30.10.2007 09:06:58

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#24
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eben.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Aus dem § 550 BGB geht keinesfalls hervor, dass mündliche Mietverträge grundsätzlich eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.

Ein unbefristeter mündlicher Mietvertrag kann jederzeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ein zeitlich befristeter mündlicher Mietvertrag für länger als ein Jahr kann aufgrund der fehlenden Schriftform frühestens nach einem Jahr gekündigt werden.

Da im konkreten Fall kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass ein zeitlich befristeter mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, kann der Fragesteller selbstverständlich kündigen, allerdings nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Das Verhalten des Hauptmieters führt nicht dazu, dass diese Kündigungsfrist durch den Fragesteller nicht eingehalten werden muss.

Die Ankündigung des Hauptmieters, zum 31.10. auszuziehen ist ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag. Daraufhin hat der Fragesteller versucht, einen Nachmieter zu finden und seinerseits einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. angeboten.

Eine Einigung über den Vertragsinhalt hat es nicht gegeben, so dass kein Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist. Im günstigsten Fall kann man einen Aufhebungsvertrag zum 31.10. konstruieren, was aber dazu führt, dass der Hauptmieter Anspruch auf die Oktober-Miete hat.

Im ungünstigsten Fall besteht für sogar noch ein Mietanspruch für den November.

Wenn der Fragesteller aufgrund der unwirksamen mündlichen Kündigung einfach nicht ausgezogen wäre, dann wäre für ihn gar nichts passiert. Im Zweifel hätte er Schadenersatzansprüche gegen den Hautpmieter geltend machen können.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
studenttt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke fuer diese ausfuehrliche Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort

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