Kündigung des Mieters gültig?

24. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Peavey30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mieters gültig?

Hallo ich hoffe hier kann mir weiter geholfen werden und zwar habe ich folgendes Problem:

Ich lebe mit meiner Familie seit 25 Jahren in einer Mietwohnung, allerdings haben wir nun ein Haus gekauft und renovieren dieses. Dies haben wir auch unserem Vermieter mitgeteilt und ihm mittgeteilt, dass wir in etwa im August fertig sein werden.

Damals haben wir uns allerdings verschätzt. Nun hat der Vermieter dieses Gespräch als Anlass genommen neue Mieter zu suchen und diese pochen nun auf den Einzug am ersten August und zeigen keinerlei Einsicht.

Zu diesem Zeitpunkt werden wir allerdings mit der Renovierung des neuen Hauses noch nicht fertig sein und auch nicht Einzugsbereit.
Wir haben auch nur ein Schreiben des Vermieters erhalten in dem er uns bittet zum ersten August die Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Wie verhalten wir uns am besten und ist hier überhaupt eine Kündigung des Mietvertrags zu stande gekommen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Dies haben wir auch unserem Vermieter mitgeteilt und ihm mittgeteilt, dass wir in etwa im August fertig sein werden.

In welcher Form und mit welchen wohlgewählten Worten genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

hallo erst einmal. grundsätzlich ist eine kündigung IMMER in schriftform zu erteilen und dabei ist es egal ob mieter oder vermieter.zum anderen gibt es eine kündigungfrist-siehe mietvertrg- . eine mündliche ankündigung das die wohnung eventuell im august leer ist,kann nicht als kündigung angesehen werden.
also in den mv schauen und dann zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen und gut ist.
eine ausserordentlich kündigung ist NUR im gegenseitigen einvernehmen oder bei grober fahrlässigkeit-2 mieten rückstand- möglich.

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#3
 Von 
Peavey30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem Telefongespräch haben wir es unserem Vermieter gesagt.

Muss die Kündigung in unserem Fall von beiden Seiten aktzeptiert werden bzw. ausgehen ?
Es gab nämlich nur eben dieses eine Telefonat und einen Brief vom Vermieter. In dem Brief steht, dass er das Telefongespräch als Anlass genommen hat und neue Mieter zu suchen. Diese werden die Wohnung zum 1. August beziehen und dann noch ein paar Hinweise zur Wohnungsübergabe.

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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Hier liegt keine ordnungsgem. Kündigung Ihrerseits vor!

Dazu hätte es der Schriftform bedurft.

Teilen Sie dies Ihrem VM mit.

Sollte Ihr VM mit den "Nachmietern" bereits einen MV geschlossen haben, ist dies sein Problem.



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Warten wir doch mal ab was der TE an Rückmeldung gibt.

Mietverträge lassen sich ja nicht nur durch Kündigung beenden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Mietverträge lassen sich ja nicht nur durch Kündigung beenden ...



Von einem Aufhebungsvertrag war aber bislang nicht die Rede.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Weise den Vermieter einfach aufs BGB hin:

quote:
§ 568
Form und Inhalt der Kündigung

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.


Das bedeutet Kündigung schriftlich und im Original mit Originalunterschriften. Selbst als Fax oder Mail wäre eine Wohnungskündigung ungültig, geschweige denn mündlich.

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#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Das bedeutet Kündigung schriftlich und im Original mit Originalunterschriften. Selbst als Fax oder Mail wäre eine Wohnungskündigung ungültig, geschweige denn mündlich.


Richtig!!!

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#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Aber wäre es umgekehrt, ihr würdet "pünktlich" ausziehen und ab August keine Miete mehr bezahlen - wie würdet ihr dann aufschreien, wenn der Vermieter von euch Miete verlangen würdet, weil ihr gar nicht ordnungsgemäss gekündigt habt?

Und wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr in eine Wohnung einziehen wollt und die Vormieter nicht ausziehen?
Gibt es denn nicht eine Möglichkeit, dass ihr doch in das Haus reingeht - ich meine in 6 Wochen sollte man doch in der Lage sein, wenigsten 1-2 Räume vorläufig herzurichten.

Ihr hattet ja scheinbar in den letzten 25 Jahren ein gutes Verhältnis mit eurem Vermieter, wenn ihr glaubtet, ein Telefonanruf reicht als Kündigung. Enttäuscht ihn nicht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Und wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr in eine Wohnung einziehen wollt und die Vormieter nicht ausziehen?

Wenn es keine Kündigung und keinen Aufhebungsvertrag gibt, ist DAS nicht das Problem der Mieter. Sondern des voreiligen Vermieters.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Rechtlich ist die Angelegenheit eindeutig, aber ... (die Ausführungen von TiA2010 sind sicherlich auch eine Überlegung wert).

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Natürlich.
Vor allem weil missgelaunte Vermieter bei der Übergabe der Wohnung wohl besonders pingelig sind ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Vor allem weil missgelaunte Vermieter bei der Übergabe der Wohnung wohl besonders pingelig sind ...


z.B.

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich finde, es sind durchaus noch andere Fakten zu berücksichtigen:
1. Wenn sich der Termin um 6 Wochen verschiebt, gibt es denn schon eine fristgerechte Kündigung der Wohnung, ggf. zu Ende September?
2. Was wurde bezüglich des Auszugs noch in dem Telefongespräch erwähnt? Ggf. wurde diese Tatsache so ausführlich behandelt, dass möglicherweise ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde- so könnte der Vermieter argumentieren.
3. Wurde dem Schreiben des Vermieters widersprochen? Wenn das Gespräch nicht als Aufhebungsvertrag geendet hat hätte man doch dem Schreiben, dass der Vermieter aufgrund dieses Gesprächs neue Mieter sucht, widersprechen müssen. Sieht mir eher so aus, als wäre das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz recht gewesen und man macht sich erst jetzt weitere Gedanken darüber.

Klar, bedarf eine Kündigung der Schriftform. Aber ein Aufhebungsvertrag nicht unbedingt. Spätestens dem Schreiben des VM hätte man widersprechen müssen. -meine Meinung

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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