Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Kündigung des Mietverhältnisses und hoffe, dass hier mir jemand helfen kann.
Mein Mann und ich haben einen kleinen Resthof vor 2 1/2 Jahren gemietet. Die Dauer des Mietvertrages wurde auf 10 Jahre abgeschlossen mit der Option danach das Objekt zu kaufen. Als Zusatz zum Vertrag wurde auch noch schriftlich festgehalten, dass der Vermieter in der Mietzeit kein Eigenbedarf anmelden darf.(unwiderruflich)
Wir haben keinen Mietrückstand, doch konnten wir die letzten 2 Monate die Miete erst Mitte des Monats bezahlen. Wir haben das telefonisch mit dem Vermieter abgesprochen. Nun hat er uns per Einschreiben die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf zukommen lassen. Begründung wäre die beiden unregelmäßigen Mietzahlungen.
Der Vermieter fordert uns im Schreiben auf, möglichst zügig auszuziehen. Darf er das wegen des Zahlungsverzuges? Und sind unregelmäßige Mietzahlungen ein Grund zur Kündigung?
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Kündigung des Mietverhältnis wegen Eigenbedarf
3. November 2011
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Frage vom 3. November 2011 | 09:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietverhältnis wegen Eigenbedarf
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#1
Antwort vom 3. November 2011 | 10:17
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
quote:
Nun hat er uns per Einschreiben die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf zukommen lassen. Begründung wäre die beiden unregelmäßigen Mietzahlungen.
Also für eine Begründung sollte er sich schon entscheiden.
quote:
Darf er das wegen des Zahlungsverzuges? Und sind unregelmäßige Mietzahlungen ein Grund zur Kündigung?
Ständige unpünktliche Mietzahlungen sind ein Kündigungsgrund, allerdings muss hier mindestens eine Abmahnung vorausgehen.
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#2
Antwort vom 3. November 2011 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
quote:
Die Dauer des Mietvertrages wurde auf 10 Jahre abgeschlossen mit der Option danach das Objekt zu kaufen.
Genauer Wortlaut?
Wurde die Klausel individuell ausgehandelt?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 4. November 2011 | 08:51
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Die Kündigung ist unwirksam.
Wegen der verspäteten Zahlung ist derzeit keine Kündigung möglich. Es fehlt bereits diesezüglich an einer Abmahnung.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, weil sie nicht korrekt begründet wurde.
Selbst wenn dies der Fall wäre, ist die Eigenbedarfskündigung nicht möglich. Hierbei setze ich voraus, dass der diesbezügliche Zusatz im Mietvertrag selbst steht. Wenn nicht sollten Sie das nochmal klarstellen.
Fazit:
Diese Kündigung ist vom Tisch.
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