Kündigung des Mietverhältnisses wegen Schimmel und Mietkaution wird vom Vermieter nicht zurückgezahl

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Schimmel und Mietkaution wird vom Vermieter nicht zurückgezahl

Guten Tag,

mein Vermieter hat meinen Mietvertrag am 1.4 gekündigt, weil er mich für den Schimmel in der Wohnung beschuldigt.
Ich habe einen Schimmel-Gutachter beauftragt, um zu prüfen, ob ich tatsächlich schuldig an dem Schimmel bin. Der Gutachter hat dann bestätigt, dass ich unschuldig bin und der Schaden an einem Baumangel und dazu an einer schlecht qualititativen tapezzierten Aussenwand und einer Garderobe vor der tappezierten Aussenwand liegt, die selbst von dem Vermieter abgestellt wurde und nicht von mir. Jedoch hat er gesagt, es ist der Vermieter, der mir beweisen muss, dass ich schuldig bin (schriftliche Bestätigung des Gutachters, die kostet).

Dann habe ich den Rat eines Anwaltes gesucht. Der Anwalt hat einen Brief an den Vermieter zugeschickt, dass der Kündigungsbrief unwirksam ist und dass der Vermieter der Kanzlei (erstmals) die Mietkaution bis zum 15.4 überweisen muss (Vergabe der Wohnung war am 14.4).

Ich habe die Wohnung am 14.4 übergeben und der Vermieter meinte, dass er bis zu 6 Monate hat, um Abrechnungen durchzuführen und das mit dem Schimmel prüfen zu lassen (er meinte Schaden).

Es sind zwei Wochen vergangen, der Vermieter hat nicht auf den ersten Brief reagiert und zahlt bisher auch nicht die Kaution zurück. Dazu wurde eine weitere Frist vom Anwalt gegeben und zwar für den 6.5, damit der Vermieter die Kaution zurückzahlt.

Frage: Was wird dann passieren, wenn der Vermieter auch nicht auf den zweiten Brief reagiert und weiterhin nicht die Kaution zurückzahlt. Die Kanzlei ist zum Inkasso berechtigt laut dem ersten Brief an den Vermieter.

Diese Frage habe ich dem Anwalt per Email auch gestellt, aber bisher keine Antwort von ihm darüber erhalten.

Ich wäre dankbar für etwas Orientierung hier. Hat der Vermieter Recht, wenn der sagt, 6 Monate ist die Frist?. Geht der Anwalt hier richtig vor?.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von lucky7288):
der Vermieter meinte, dass er bis zu 6 Monate hat, um Abrechnungen durchzuführen und das mit dem Schimmel prüfen zu lassen (er meinte Schaden).

Fast richtig.
Abrechnungen wie die Nebenkosten kann er sogar noch länger durchführen.


Und ja, er hat bis zu 6 Monate Zeit auf (versteckte) Mängel zu prüfen. Ausnahme: er hätte bei der Übergabe die Mängelfreiheit der Wohnung nachweislich zugesichert.



Zitat (von lucky7288):
Was wird dann passieren, wenn der Vermieter auch nicht auf den zweiten Brief reagiert und weiterhin nicht die Kaution zurückzahlt.

Idealerweise nichts von Deiner Seite aus bis die 6 Monate um sind würde ich mal vermuten.
Aber das sollte der Anwalt wissen, er kennt die Akten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry van Sell für die Antwort.

Sie sagen:

Zitat:
Ausnahme: er hätte bei der Übergabe die Mängelfreiheit der Wohnung nachweislich zugesichert.


Es handelt sich um den Schimmel auf der Aussenwand. Nur hat der Vermieter keinen Nachweis, dass ich der Verursacher des Schimmels bin und er hat auch diesen Nachweis nicht vor und bei der Übergabe vorgelegt.

Bis zu 6 Monate zu warten finde ich unfair für uns als Mieter. Ich lasse, dass der Anwalt die Briefe zuschickt. Er kennt mein Problem, nur er beantwortet nicht auf meine Emails, ich muss immer hinterher sein bei der Kanzlei, um zu fragen, ob der Vermieter die Kaution zurückgezahlt hat oder nicht.

Dazu schuldet mir der Vermieter die halbe Miete April.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es geht doch hier gar nicht um den Schimmel. Es geht einfach darum, dass auch nach Beendigung eines Mietverhältnisses noch Sachen auftauchen können, die der Mieter zu vertreten hat. Nicht nur Mängel, sondern auch Nebenkosten, was weiss ich. Und es ist nun mal der Sinn einer Kaution, diese oft nicht zu überschauenden Risiken abzupuffern.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von lucky7288):
Bis zu 6 Monate zu warten finde ich unfair für uns als Mieter.

Die normale gesetzliche Verjährungsfrist wäre zu 01.01.2023 beendet. Diese extrem verkürzte Frist von 6 Monaten hat der Gesetzgeber extra per Gesetz festgelegt.

Hier musste ein Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter und der Interessen der Vermieter geschaffen werden und da haben sich die 6 Monate bewährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke beiden für Ihre Antworten.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Warum sind Sie freiwillig ausgezogen?
Die Kündigung war doch offensichtlich unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nächste Frage ..., wenn man doch den Anwalt schreiben lässt, dass die Kündigung unwirksam ist und dann doch auszieht ... muss man mE auch weiter Miete zahlen ... egal wer für den Schimmel verantwortlich ist. Bei dem jetzigen Informationsstand hat der VM - neben dem üblichen Zurückbehaltungsrecht - ja auch noch Forderungen gegen SIe mit denen er die Kaution wird verrechnen können.

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#8
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Jeder kann unterschiedlich vorgehen. Ich bin ausgezogen, weil ich meine Ruhe möchte. Wenn der Vermieter bereits zu mir mit dem Thema "Sie sind schuldig an dem Schimmel" kommt, wer weiss, mit welchen weiteren Themen kommt später. Dazu hatte ich dem Vermieter gesagt, dass ich nicht aus der Wohnung ausziehen werde, hat der Vermieter darauf bestanden und dazu im Brief gedroht mit einem Räumungsverfahren.

Wie gesagt, wenn er bereits so vorgeht, kann ich mir vorstellen, wie er später vorgehen würde, wenn ich dort weiter geblieben wäre. Der Vermieter ist ausserdem nicht korrekt im Vergleich zu früheren Vermieter, die ich hatte.

Meine Ruhe ist für mich viel mehr Wert. Ich möchte das Kapitel schliessen und mit ihm nie mehr zu tun haben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu, wie ich sehe hier bei allen Antworten, keiner ist hier Antwalt, es ist meine Vermutung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von lucky7288):
Jeder kann unterschiedlich vorgehen. Ich bin ausgezogen,


Dagegen sagt doch niemand was, aber wenn Ihr Vertreter in Ihrem Namen die Kündigung für unwirksam erklärt hat ..., dann besteht das Mietverhältnis weiter es sei denn, man hätte sich anderweitig geeinigt und das geht aus den bisherigen Informationen nicht hervor. Sie sind ausgezogen, das Mietverhältnis endet nicht nur weil Sie ausgezogen sind,Dementsprechend wären Mietzahlungen zu leisten und dann könnte der VM die Kaution auch aus anderen Gründen zurückhalten zB wegen Verzug der Mietzahlung.

Zitat (von lucky7288):
Dazu, wie ich sehe hier bei allen Antworten, keiner ist hier Antwalt, es ist meine Vermutung.


Logisch, das ist ein Laienforum, Sie können sich auch hier einen Anwalt dazuholen (einfach Button drücken) kostet aber was ... kostenfreie Rechtsberatung gibts nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lucky7288
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da habei ich so bei dem Anwalt verstanden, dass aufgrunddessen, dass der Vermieter selber wollte, dass ich die Wohnung verlasse, schriftlich hat der Vermieter darauf bestanden, hat unser Mietverhältnis am 13.4 beendet. Ich muss keine weitere Miete bezahlen. Der Vermieter hat darauf geachtet, dass ich keine Sachen von mir in der Wohnung lasse. Die Schlüssel wollte er auch zurück.

Sorry, mehr brauche ich hier dann über das Thema nicht zu diskutieren. Das Mietverhältnis wurde am 13.4 beendet. Hier hatte ich den Anwalt gefragt und er hat gesagt, dass dieses an dem Tag beendet wurde. Der Vermieter muss laut dem Anwalt die halbe Miete auch bezahlen.

-- Editiert von lucky7288 am 02.05.2019 13:12

-- Editiert von lucky7288 am 02.05.2019 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Deine letzten Aussagen decken sich nicht mit denen im Eingangsbeitrag:

Zitat (von lucky7288):
mein Vermieter hat meinen Mietvertrag am 1.4 gekündigt


Das kann eine fristlose Kündigung sein, aber dafür fehlt mir dann die Grundlage, oder aber eine mit Kündigungsfrist, obwohl auch da die Grundlage wackelig ist.


Zitat (von lucky7288):
Der Anwalt hat einen Brief an den Vermieter zugeschickt, dass der Kündigungsbrief unwirksam ist und dass der Vermieter der Kanzlei (erstmals) die Mietkaution bis zum 15.4 überweisen muss


Dass ist in sich schon mal Unsinn. Entweder ist die Kündigung wirksam, dann kann ich die Kaution fordern oder die Kündigung ist unwirksam, dann besteht kein Anspruch auf Kautionsauszahlung.

Aber die Kündigung zurückweisen und trotzdem Kaution fordern passt einfach nicht, wie es AltesHaus völlig zu Recht anmerkte.

Zitat (von lucky7288):
Das Mietverhältnis wurde am 13.4 beendet.


Woraus ergibt sich denn nun wieder dieser Termin? Wurde eine Vertragsauflösung vereinbart?

Zitat (von lucky7288):
Der Vermieter muss die halbe Miete auch bezahlen.
Muss er? Woraus ergibt sich das? oder wurde es mit dem Vermieter so vereinbart.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
hat der Vermieter darauf bestanden und dazu im Brief gedroht mit einem Räumungsverfahren.


Und Du zahlst mir jetzt auch einfach mal so EUR 100, weil ich darauf bestehe und Dir mit einem Vollstreckungsverfahren drohe?

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