Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

20. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
mariesol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug

Nach einem Besichtigungstermin vone iner Wohnung habe,ich interesse angemeldet. Aber den Vermieter direkt gefragt ob der die Wohnung tapezieren lassen kann (Es handelt sich bei dem Vermieter um eine Wohnungsbau gesellschaft). Keine Antwort weder mündlich noch auf meine schriftlichen Anfragen. Im Mietvertrag versteckt geschrieben, steht das ich bei Auszug aus der Wohnung die Wohnung nochmalig tapezieren müsste. ich bleib in meiner alten Wohnung,Nachmieter steht schon in den Startlöcher für die Wohnung, darf ich einfach auf die Strasse gesetzt werden?, ist mein Rücktritt gültig?Gibt es da bindende Fristen, wie bei normalen verträgen (14 tage Rücktrittsrecht)?Muss ich dann doppelte Miete zahlen??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
ist mein Rücktritt gültig?

Nö.
quote:
Gibt es da bindende Fristen, wie bei normalen verträgen (14 tage Rücktrittsrecht)?

Nö.
Falls kein zeitlich begrenzter Kündigungsausschluß wirksam vereinbart wurde, wirst Du schon mit drei Monaten Kündigungsfrist den neuen Vertrag wieder kündigen müssen.



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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mariesol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Die Wohnung ist nicht bezugsfertig und ich,müsste 2 mal die Renovierungskosten übernehmen. Ich ,glaubeich war 4 Tage über die Frist drüber, ich habe den Rücktritt rausgeschickt,bis jetzt noch keine Meldung, vom Vermieter.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ich ,glaubeich war 4 Tage über die Frist drüber

Über die, die es nicht gibt ?

quote:
bis jetzt noch keine Meldung, vom Vermieter.

Die kommt noch (genauso wie Dein Nachmieter).



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