Nach einem Besichtigungstermin vone iner Wohnung habe,ich interesse angemeldet. Aber den Vermieter direkt gefragt ob der die Wohnung tapezieren lassen kann (Es handelt sich bei dem Vermieter um eine Wohnungsbau gesellschaft). Keine Antwort weder mündlich noch auf meine schriftlichen Anfragen. Im Mietvertrag versteckt geschrieben, steht das ich bei Auszug aus der Wohnung die Wohnung nochmalig tapezieren müsste. ich bleib in meiner alten Wohnung,Nachmieter steht schon in den Startlöcher für die Wohnung, darf ich einfach auf die Strasse gesetzt werden?, ist mein Rücktritt gültig?Gibt es da bindende Fristen, wie bei normalen verträgen (14 tage Rücktrittsrecht)?Muss ich dann doppelte Miete zahlen??
-----------------
""
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
20. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2010 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Oktober 2010 | 13:25
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
ist mein Rücktritt gültig?
Nö.
quote:
Gibt es da bindende Fristen, wie bei normalen verträgen (14 tage Rücktrittsrecht)?
Nö.
Falls kein zeitlich begrenzter Kündigungsausschluß wirksam vereinbart wurde, wirst Du schon mit drei Monaten Kündigungsfrist den neuen Vertrag wieder kündigen müssen.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Oktober 2010 | 19:20
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 11:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten. Die Wohnung ist nicht bezugsfertig und ich,müsste 2 mal die Renovierungskosten übernehmen. Ich ,glaubeich war 4 Tage über die Frist drüber, ich habe den Rücktritt rausgeschickt,bis jetzt noch keine Meldung, vom Vermieter.
-----------------
""
#5
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
Ich ,glaubeich war 4 Tage über die Frist drüber
Über die, die es nicht gibt ?
quote:
bis jetzt noch keine Meldung, vom Vermieter.
Die kommt noch (genauso wie Dein Nachmieter).
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.757
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten