Hallo! Aufgrund der Trennung von meinem Partner wollte ich aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen und habe vergangenen Monat einen Mietvertrag für eine neue (noch im Bau befindliche) Wohnung - Erstbezug zum 1.6. - abgeschlossen. Mindest-Mietdauer 1 Jahr. Ich habe dies ziemlich übereilt und unüberlegt getan. Die Trennung ist hinfällig, ich möchte in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben und habe daher beim Immobilienbüro, welches für die Vermietung der Objektes zuständig ist, einen Antrag auf Aufhebung des ab 1.6. beginnenden Mietvertrages gestellt und meine Gründe dargelegt. Ich habe nun die Antwort bekommen, dass man nach Rücksprache mit dem Vermieter/Anbieter der Immobilie die Wohnung nur zur Nachvermietung freigeben kann und ich einen offiziellen Vermietungsauftrag an das Immobilienbüro erteilen muss. Inhalt: Ich zahle solange die Kaltmiete bis ein Nachmieter gefunden wird und ich zahle eine Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. Mwst. Die Kaltmiete beträgt 600,00 EUR. Mir ist bewusst, dass ich nicht ohne Weiteres aus dem Mietverhältnis aussteigen kann und ich bin auf das Entgegenkommen des Vermieters (in dem Fall Ansprachpartner: das Immobilienbüro, welches die Wohnungen anbietet) angewiesen. Ist das Immoblienbüro berechtigt, von mir eine so hohe Provision zu verlangen? Ich hätte das ganze Chaos vermeiden können, aber später ist man immer schlauer. Danke für eure Antworten.
Kündigung des Mietvertrages vor Einzug_Weitervermietung
Fragen zur Miete?
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Zitat:Ist das Immoblienbüro berechtigt, von mir eine so hohe Provision zu verlangen?
1,5 - 2 Kaltmieten zzgl. MWSt. ist eine übliche Maklerprovision für die Vermietung von Wohnungen.
Alternativ kannst Du anbieten, selbst einen Nachmieter zu suchen. Letztlich bist Du aber auf des Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.
Denkbar wäre dabei noch, dass Du die Wohnung komplett untervermietest. Wenn der Vermieter diese Untervermietung verweigert, dann entsteht nach § 540 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Ob das eine echte Alternative ist, mag ich jedoch bezweifeln.
Poste doch mal die Klausel mit dem 1 Jahr, evtl. ist diese unwirksam, dann hättest Du Glück.
Ansonsten ist das, was da "verlangt" wird alles im rechtlichen Rahmen.
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ZitatIst das Immoblienbüro berechtigt, von mir eine so hohe Provision zu verlangen? :
Der Vermieter könnte auch auf Vertragserfüllung bestehen. Das würde deutlich mehr kosten.
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe seinerzeit den Vermietungsauftrag unterzeichnet und die Wohnung wurde ab dem 15.6. neu vermietet. Die Provision (2 Kaltmieten) habe ich ebenfalls beglichen.
Nunmehr möchte die Hausverwaltung von mir anteilige Miete für den Zeitraum 1.6.-15.6. inkl. Nebenkosten. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich nur die Hälfte der [b]Kaltmiete z[ahlen muss. Ich habe ja die Wohnung nie bewohnt, es ist keine Abnahme erfolgt und ich habe auch keine Nebenkosten verbraucht. Sehe ich das richtig?
ZitatPoste doch mal die Klausel mit dem 1 Jahr, evtl. ist diese unwirksam, dann hättest Du Glück. :
Ansonsten ist das, was da "verlangt" wird alles im rechtlichen Rahmen.
Ja würde ich jetzt auch sagen, ansonsten leider "Pech inne Verlosung" oder aber, Sie lassen sich die Genehmigumg zur Untervermietung geben, wird diese verweigert, könnten Sie ordentlich kündigen und wären nur mit drei MM belastet.
Zitat:Ich habe seinerzeit den Vermietungsauftrag unterzeichnet
Damit ist das Mietverhältnis beendet. Anspruch auf Zahlungen über die vereinbarte Zahlungen hinaus hat der Vermieter nicht.
Zitat:Ich bin jedoch der Meinung, dass ich nur die Hälfte der Kaltmiete zahlen muss.
Nach meiner Auffassung musst Du gar nichts zahlen oder was genau wurde in dem Mietaufhebungsvertrag vereinbart?
@AltesHaus
Hast Du übersehen, dass zwischen Antwort#3 und #4 insgesamt 3 Monate vergangen sind?
Leider gibt es keinen Mietaufhebungsvertrag, sondern einen Vermietungsauftrag zwischen mir und dem Makler. Darin steht, dass ich für die erfolgreiche Vermietung eine Provision in Höhe von 2 Monatskalktmieten zahlen muss und sollte punktuell zum 1.6.2018 (Mietbeginn) kein neuer Mieter gefunden wrden, müsste ich die Differenz bis zum Mietvertragsbeginn des neuen Mieters zahlen. Den neuen Mieter gibt es ab 15.6. Ich werde jetzt von der Hausverwaltung aufgefordert die anteilige Miete inkl. Nebenkosten für den Zeitraum 1.6.-15.6. zu zahlen. Meiner Meinung nach zahle ich nur die Hälfte der Kaltmiete, da nie eine Abnahme der Wohnung mit Übergabeprotokoll erfolgt ist.
Zitat:Meiner Meinung nach zahle ich nur die Hälfte der Kaltmiete, da nie eine Abnahme der Wohnung mit Übergabeprotokoll erfolgt ist.
Nein, Du musst die Hälfte der Warmmiete zahlen, solltest dann aber auf einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung für die 2 Wochen bestehen.
Zitat@AltesHaus :
Hast Du übersehen, dass zwischen Antwort#3 und #4 insgesamt 3 Monate vergangen sind?
Ja sry ... dieses Wiederaufflackern ist mir entgangen
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