Kündigung des befristeten Mietvertrages - bekomme ich die gar nicht raus?

27. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des befristeten Mietvertrages - bekomme ich die gar nicht raus?

hallo!
meine eltern haben ein haus mit 3 wohnungen. die unterste wohnung ist für mich vorgesehen. leider ist noch eine mieterin mit ihrer erwachsenen tochter drinnen und sie haben einen befristeten mietvertrag bis zum 1.3.2012. momentan wohnt nur mehr die tochter drinnen.
ich war jetzt schon einmal dort und habe sie gefragt ob sie vorhat früher auszuziehen, hab da aber eigentlich keine richtige antwort bekommen. nur, dass die wohnung für sie zu groß sei, sie aber eigentlich nicht auf der suche ist. ich habe sie- wie mein vater auch schon- darauf hingewiesen, dass der mietvertrag nicht verlängert wird.
jetzt hab ich aber mit einem angehendem anwalt gesprochen und der hat gemeint, dass sie nicht ausziehen müsste und das ewig hinziehen könne.
kann ich dem irgendwie vorbeugen? stimmt das denn überhaupt? wann soll ich die kündigung am besten abschicken und gibt es dafür ein bestimmtes formular oder muss etwas bestimmtes drauf stehen?
ich würde mich sehr über antworten freuen, glg, christine


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23 Antworten
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#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Hat dein Anwalt Recht.
Wenn sie nicht ausziehen möchte, hast du auch keine Chance ihr zu kündigen, damit sie auszieht.

Dann kommt es noch auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an, denn es kann sein, dass du sie nach Ablauf der Frist, z.B. Kündigungsverzicht, ebenfalls nicht aus dem Vertrag herausbekommst.

Der Vertrag läuft dann weiter als "unbefristet".

Am Besten du schreibst einmal wie der Wortlaut des Vertrages ist.

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#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Auch ich halte es für wahrscheinlich, dass die Befristung unwirksam ist, daher die Frage nach der genauen Formulierung im Mietvertrag.

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#4
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

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#6
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!
danke erst mal für die vielen antworten.
vermieter sind meine eltern. beide.

so stehts im vertrag:
"mietdauer
(1) das mietverhältnis beginnt am 01.03.2007 und wird auf 5 Jahre abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Vermieter kann nur aus einem wichtigen Grund kündigen.

(2) Der vermieter ist berechtigt, die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages aus den Gründen des §1118 ABGB zu erklären."

wie siehts nun aus?
muss ich nach ablauf der 5 jahre einen wichtigen grund haben? und was ist wichtig? ich möchte dort mit meinem freund einziehen, weil wir momentan unnötig wohnungsmiete zahlen und dann auf ein haus sparen wollen.
glg und danke

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

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#8
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

dass ich sie vor 2012 nicht rauskriege ist mir schon klar. aber am 01.03.2012 muss sie ausziehen, oder?
und muss ich da in einer gewissen frist ein kündigungsschreiben verfassen? oder reicht die mündliche kündigung?

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#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#10
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber eigentlich will ich das friedlich klären.
und die möglichkeiten laut des paragraphen kann ich nicht erfüllen.

mir wäre es nur wichtig, dass sie wirklich am 01.03.2012 auszieht und das dann auch nicht ewig rauszögern kann oder gar nicht auszieht.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#12
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich kann mich da nicht irgendwie absichern? wie muss denn die kündigung erfolgen? schriftlich? muss da etwas bestimmtes drin stehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

danke.
wollte nur wissen, ob ich das in einer bestimmten frist machen muss. weil eigentlich könnte ich das jetzt schon machen. bin da nur sehr vorsichtig weil ich eben nicht weiß ob es da fristen gibt oder ob das eh egal ist wann ich das wegschicke.
und wenn sie eben nicht ausziehen will, dann gibt es aber schon auch möglichkeiten für mich, oder?
also wie gesagt: ich hoffe, dass alles ohne probleme abläuft. aber ich möchte vorbereitet sein auf die probleme die auf mich zukommen könnten.

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#16
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, hab ihren beitrag erst jetzt gelesen.

das heißt, für das kündigungsschreiben am besten zum anwalt.
danke!


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#17
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

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#19
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmal für die vielen antworten.
werde mir gleich mal einen anwalt suchen und dann ein kündigungsschreiben aufsetzen und trotzdem noch (naiv) hoffen, dass sie einfach zum termin auszieht.

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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

nein nein, sie haben noch nicht gesagt oder darauf hingewiesen dass sie nicht ausziehen werden. aber ich hab eben von einem freund gehört dass sie das gar nicht muss und dass das eben auf den mietvertrag ankommt und sie das ausziehen ewig hinausziehen kann wenn sie will.
aber gut. ich werde mir einen anwalt suchen und einen kündigungsvertrag aufsetzen.
danke nochmal.

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#22
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tigerwal
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

kündigungsschreiben nehme ich an...

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