hallo!
meine eltern haben ein haus mit 3 wohnungen. die unterste wohnung ist für mich vorgesehen. leider ist noch eine mieterin mit ihrer erwachsenen tochter drinnen und sie haben einen befristeten mietvertrag bis zum 1.3.2012. momentan wohnt nur mehr die tochter drinnen.
ich war jetzt schon einmal dort und habe sie gefragt ob sie vorhat früher auszuziehen, hab da aber eigentlich keine richtige antwort bekommen. nur, dass die wohnung für sie zu groß sei, sie aber eigentlich nicht auf der suche ist. ich habe sie- wie mein vater auch schon- darauf hingewiesen, dass der mietvertrag nicht verlängert wird.
jetzt hab ich aber mit einem angehendem anwalt gesprochen und der hat gemeint, dass sie nicht ausziehen müsste und das ewig hinziehen könne.
kann ich dem irgendwie vorbeugen? stimmt das denn überhaupt? wann soll ich die kündigung am besten abschicken und gibt es dafür ein bestimmtes formular oder muss etwas bestimmtes drauf stehen?
ich würde mich sehr über antworten freuen, glg, christine
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Kündigung des befristeten Mietvertrages - bekomme ich die gar nicht raus?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hat dein Anwalt Recht.
Wenn sie nicht ausziehen möchte, hast du auch keine Chance ihr zu kündigen, damit sie auszieht.
Dann kommt es noch auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an, denn es kann sein, dass du sie nach Ablauf der Frist, z.B. Kündigungsverzicht, ebenfalls nicht aus dem Vertrag herausbekommst.
Der Vertrag läuft dann weiter als "unbefristet".
Am Besten du schreibst einmal wie der Wortlaut des Vertrages ist.
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--- editiert vom Admin
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Auch ich halte es für wahrscheinlich, dass die Befristung unwirksam ist, daher die Frage nach der genauen Formulierung im Mietvertrag.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
hallo!
danke erst mal für die vielen antworten.
vermieter sind meine eltern. beide.
so stehts im vertrag:
"mietdauer
(1) das mietverhältnis beginnt am 01.03.2007 und wird auf 5 Jahre abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Vermieter kann nur aus einem wichtigen Grund kündigen.
(2) Der vermieter ist berechtigt, die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages aus den Gründen des §1118 ABGB zu erklären."
wie siehts nun aus?
muss ich nach ablauf der 5 jahre einen wichtigen grund haben? und was ist wichtig? ich möchte dort mit meinem freund einziehen, weil wir momentan unnötig wohnungsmiete zahlen und dann auf ein haus sparen wollen.
glg und danke
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--- editiert vom Admin
dass ich sie vor 2012 nicht rauskriege ist mir schon klar. aber am 01.03.2012 muss sie ausziehen, oder?
und muss ich da in einer gewissen frist ein kündigungsschreiben verfassen? oder reicht die mündliche kündigung?
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--- editiert vom Admin
ja, aber eigentlich will ich das friedlich klären.
und die möglichkeiten laut des paragraphen kann ich nicht erfüllen.
mir wäre es nur wichtig, dass sie wirklich am 01.03.2012 auszieht und das dann auch nicht ewig rauszögern kann oder gar nicht auszieht.
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--- editiert vom Admin
also ich kann mich da nicht irgendwie absichern? wie muss denn die kündigung erfolgen? schriftlich? muss da etwas bestimmtes drin stehen?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
danke.
wollte nur wissen, ob ich das in einer bestimmten frist machen muss. weil eigentlich könnte ich das jetzt schon machen. bin da nur sehr vorsichtig weil ich eben nicht weiß ob es da fristen gibt oder ob das eh egal ist wann ich das wegschicke.
und wenn sie eben nicht ausziehen will, dann gibt es aber schon auch möglichkeiten für mich, oder?
also wie gesagt: ich hoffe, dass alles ohne probleme abläuft. aber ich möchte vorbereitet sein auf die probleme die auf mich zukommen könnten.
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ok, hab ihren beitrag erst jetzt gelesen.
das heißt, für das kündigungsschreiben am besten zum anwalt.
danke!
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
danke nochmal für die vielen antworten.
werde mir gleich mal einen anwalt suchen und dann ein kündigungsschreiben aufsetzen und trotzdem noch (naiv) hoffen, dass sie einfach zum termin auszieht.
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--- editiert vom Admin
nein nein, sie haben noch nicht gesagt oder darauf hingewiesen dass sie nicht ausziehen werden. aber ich hab eben von einem freund gehört dass sie das gar nicht muss und dass das eben auf den mietvertrag ankommt und sie das ausziehen ewig hinausziehen kann wenn sie will.
aber gut. ich werde mir einen anwalt suchen und einen kündigungsvertrag aufsetzen.
danke nochmal.
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--- editiert vom Admin
kündigungsschreiben nehme ich an...
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