Kündigung durch Untermieter, teilmöbliertes Zimmer

4. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
K-Man
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Kündigung durch Untermieter, teilmöbliertes Zimmer

Hallöchen.

Ich habe eine Wohnung angemietet, diese war teilmöbliert. Ich habe ein Zimmer daraus Untervermietet (mit meiner Vermieterin abgesprochen). Nach nun 9 Monaten will mein Untermieter ausziehen und kommt mit § 573c Abs. 3, eine verkürzte Kündigungsfrist haben.

Er hat einige Dinger aus dem Zimmer durch eigene ersetzt, andere behalten, wie es ihm eben besser gepasst hat.

Hat er nun eine normale 3 Monatsfrist für die Kündigung oder eine verkürzte?

Mit der Suchfunktion fande ich viele Beiträge, aber ich kann auch nicht sagen ob teilmöbliert + eigene Gegenstände und möbliert einen Unterschied macht, darum frage ich einfach mal so.

Vielen Dank schonmal
K-Man




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Was, wenn überhaupt, steht zur Möblierung des Zimmers im Mietvertrag?

Den exakten Wortlaut bitte.

Vorab, teilmöbliert = unmöbliert


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" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K-Man
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Der genaue Wortlaut:

"Im Übrigen treffen die Parteien folgende Vereinbarung:
Wohnung ist möbliert vermietet und wird so wieder übergeben in gleichem Zustand. Änderungen bei den Möbeln nach Bereinbarung mit dem Vermieter erlaubt, insbes. Schreibtisch, Regal und eigenes Bett."

Da verschiedene Gegenstände, wie oben z.B. extra aufgeführt, selbst mitgebracht wurden und die Gegenstände aus der Wohnung woanders untergebracht wurden, ist die Wohnung ja nicht mehr vollmöbliert, also teilmöbliert = unmöbliert, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Nun steht in § 549 BGB aber:

quote:<hr size=1 noshade>Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat , <hr size=1 noshade>


und nach dem zitierten Vertragstext ist dies so. Ob der Mieter diese geändert hat, ist irrelevant.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
K-Man
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

OK vielen Dank dafür.

In der Kündigung steht: "hiermit kündige ich das [...] bestehende Untermietverhältnis gemäß § 573c Abs. 3 BGB fristgerecht zum 28.02.2015, hilfsweise zum 31.03.2015."

Kann ich ihn dann ohne Probleme auf dem 31.03. festnageln?

Liebe Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Was hast Du denn nun untervermietet?

Ein Zimmer in der Wohnung in der Du selbst auch wohnst oder die komplette Wohnung und Du wohnst selbst nicht da?

Im Zitat aus dem Mietvertrag schreibst Du jedenfalls Wohnung.



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
K-Man
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe die Wohnung für mich angemietet, wohne dort, und habe dann ein Zimmer daraus vermietet.

5x Hilfreiche Antwort

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