Hallo,
ich hätte eine Frage zur Kündigung meines Vermieters. Wir sind am 01.12.2020 in die Wohnung eingezogen. Circa zwei Wochen später hatte ich Schimmel im Schlafzimmer in der Ecke gefunden. Ich habe dann eine Mängelanzeige wegen des Schimmels und der abgeschalteten Heizung ab 23Uhr bis 06 Uhr (laut Vermieter gibt es keine Nachtabsenkung) an den Vermieter geschickt. Im Schlafzimmer sinkt die Temperatur auf ca .14 Grad Celsius über Nacht.
Dann zwei Tage später war die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug da. Als Grund hat er den Schimmelbefall im Schlafzimmer angegeben und das bei Vormietern und bei Leerstand kein Problem aufgetreten ist.
Wir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden.
Ist die Kündigung jetzt rechtens?
-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 02:43
Kündigung durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Ist die Kündigung jetzt rechtens?
Nein
Zitat:Dann zwei Tage später war die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug da. Als Grund hat er den Schimmelbefall im Schlafzimmer angegeben und das bei Vormietern und bei Leerstand kein Problem aufgetreten ist.
Der Vermieter hat entweder keine Ahnung vom Mietrecht bzw. versucht, ein paar Dumme zu finden.
Zitat:Ist die Kündigung jetzt rechtens?
Auf keinen Fall! Sie dürfen die Kündigung ignorieren.
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Eine Frist von 6 Wochen wundert mich. Liegt die Wohnung in Deutschland? Ist das eine "normale", unmöbliert vermietete Wohnung? Wurde auch wirklich Wohnraum vermietet? Ich frage nur zur Sicherheit aufgrund dieser komischen Frist, die im deutschen Wohnungsmietrecht sehr ungewöhnlich ist.
Ich würde empfehlen, die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur in den einzelnen Zimmern der Wohnung regelmäßig zu messen und zu notieren. Nicht unbedingt wegen der Kündigung, sondern weil die Situation sich ja irgendwie ändern muss. Diese Daten könnten dabei helfen herauszufinden, ob wirklich falsches Lüftungs- oder Heizverhalten vorliegt.ZitatWir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden. :
ZitatWir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden. :
Ist die Kündigung jetzt rechtens?
Um Schimmel vorzubeugen muss auch richtig geheizt werden. Das vergessen leider manche Mieter.
ZitatEine Frist von 6 Wochen wundert mich. Liegt die Wohnung in Deutschland? Ist das eine "normale", unmöbliert vermietete Wohnung? Wurde auch wirklich Wohnraum vermietet? Ich frage nur zur Sicherheit aufgrund dieser komischen Frist, die im deutschen Wohnungsmietrecht sehr ungewöhnlich ist. :
Ja ist ein ganz normaler Mietvertrag.
Also wir messen seit dem Schimmel die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in allen räumen. Aber ist halt schwierig eine relativ konstante Temperatur zu halten wenn die Heizung Nachts immer aus geht.
-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 11:54
Geht die Heizung denn tatsächlich komplett aus, oder fährt sie nur runter?
Was sagen denn die anderen Mieter im Haus?
Gehören alle Wohnungen im Haus eurem VM?
Zitat:ZitatWir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden. :
Ist die Kündigung jetzt rechtens?
Um Schimmel vorzubeugen muss auch richtig geheizt werden. Das vergessen leider manche Mieter.
Das ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird.
ZitatGeht die Heizung denn tatsächlich komplett aus, oder fährt sie nur runter? :
Was sagen denn die anderen Mieter im Haus?
Gehören alle Wohnungen im Haus eurem VM?
Ja die Heizung geht komplett aus (Nachtabsenkung gibt es laut Vermieter nicht) Es gibt zwei weitere Mieter im Haus (alles der selbe Vermieter). Der eine Mieter hat auch schon öfters den Vetmieter drauf angesprochen, aber bis jetzt ist nichts passiert.
Was für eine Heizungsanlage ist denn dort installiert, hast du da Zugang zu?
Das könnte man ja sehr einfach nachprüfen.
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.
Die Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur kann und sollte man ohnehin messen. Damit kann man schon einige Fehlerquellen ausschließen.
ZitatWas für eine Heizungsanlage ist denn dort installiert, hast du da Zugang zu? :
Das könnte man ja sehr einfach nachprüfen.
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.
Die Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur kann und sollte man ohnehin messen. Damit kann man schon einige Fehlerquellen ausschließen.
Es handelt sich um eine Ölheizung. Leider kann ich jetzt nicht nachschauen, da ich in Quarantäne bin. Der Vermieter weiß, dass die Heizung Nachts nicht geht und sagt er macht es bei sich auch so und ist allgemein relativ uneinsichtig.
-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 13:03
ZitatWenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor. :
Sehe ich aus so. Zumal eine automatische Abschaltung zu funktionieren scheint. Wenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben.
Dazu kommt, dass der Vermieter zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist. Eine Heizung nachts komplett herunterzufahren und die ausgekühlten Räume morgens wieder zu erwärmen, kostet mehr als eine Absenkung.
Zitat:ZitatWenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor. :
Sehe ich aus so. Zumal eine automatische Abschaltung zu funktionieren scheint. Wenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben.
Dazu kommt, dass der Vermieter zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist. Eine Heizung nachts komplett herunterzufahren und die ausgekühlten Räume morgens wieder zu erwärmen, kostet mehr als eine Absenkung.
Der Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen.
ZitatDer Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen. :
Wie er sträubt sich? Ich dachte er sagt es gibt keine Nachtabsenkung?
Zitat:ZitatDer Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen. :
Wie er sträubt sich? Ich dachte er sagt es gibt keine Nachtabsenkung?
Naja ich meinte den Heizkessel den ganzen Tag laufen zu lassen, da ja angeblich keine Nachtabsenkung möglich ist. Irgendeine Lösung muss es ja dafür geben, weil es ja wie gesagt ja nicht sein kann das die Heizung Nachts nicht geht.
-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 13:30
ZitatWenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben. :
Nein. Der Vermieter könnte ja eine einfache externe Zeitschaltuhr an der Steuer- und Regeleinrichtung montiert haben. Dann geht um 23 Uhr die ganze Anlage aus, keine Heizungspumpe läuft, keine Befeuerung findet statt, und morgens geht die Anlage dann wieder ein, weil die Zeitschaltuhr wieder zugeschaltet hat.
Eine automatische Nachtabsenkung ist etwas komplett anderes, denn dabei läuft die Regelung weiter, nur mit reduzierter Ziel-Temparatur. Dies ist eigentlich der Standard-Fall, wenn man kosteneffektiv heizen möchte.
Allerdings sind natürlich 14°C als Maximum im Schlafzimmer dennoch nicht akzeptabel und je nach Außentemperatur, Dämmmaterial und Luftfeuchtigkeit tritt dann natürlich auch Schimmel auf.
Ich denke es ist auch unzumutbar, dass man nachts noch zusätzlich lüften muss.
ZitatIrgendeine Lösung muss es ja dafür geben, weil es ja wie gesagt ja nicht sein kann das die Heizung Nachts nicht geht. :
VM anschreiben Mangel (ständiger Ausfall der Heizung id. Zeit von - bis) melden, Frist setzen diesen Mangel zu beheben und ankündigen nach Ablauf der Frist einen Handwerker mit den notwendigen Reparaturarbeiten zu beauftragen, dessen Kosten selbstverständlich bis zum AUsgleich mit der lfd. Miete verrechnet werden würde. Schreiben per Einwurf-Einschreiben raus. Wenn andere Mieter mit unterschreiben würden, wäre es nicht schlecht.
DAS (Handwerker beauftragen) machst du natürlich erst nachdem du dich hast beraten lassen, entweder Anwalt oder Mieterverein.
Viel Erfolg.
ZitatVM anschreiben Mangel (ständiger Ausfall der Heizung id. Zeit von - bis) melden, Frist setzen diesen Mangel zu beheben und ankündigen nach Ablauf der Frist einen Handwerker mit den notwendigen Reparaturarbeiten zu beauftragen, dessen Kosten selbstverständlich bis zum AUsgleich mit der lfd. Miete verrechnet werden würde. :
Es würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch.
ZitatDas ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird. :
Heizung komplett abzuschalten ist -zuminsdest im Winter- auch bei Nacht nicht erlaubt. Sag das mal Deinem Vermieter.
Es muss nachts mindestens eine Temperatur von 18 Grad gewährleistet sein.
ZitatEs würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch. :
Selbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist. So würde ich argumentieren.
Als VM würde ich mich aber auch nicht darauf einlassen, dass die Mieter selber ständig an der Heizung rumfrickeln (aus/an).
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:34
Zitat:ZitatEs würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch. :
Selbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist. So würde ich argumentieren.
Als VM würde ich mich aber auch nicht darauf einlassen, dass die Mieter selber ständig an der Heizung rumfrickeln
(aus/an).
Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:34
Zitat:ZitatDas ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird. :
Heizung komplett abzuschalten ist -zuminsdest im Winter- auch bei Nacht nicht erlaubt. Sag das mal Deinem Vermieter.
Es muss nachts mindestens eine Temperatur von 18 Grad gewährleistet sein.
Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).
ZitatAlso die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren. :
OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:
VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert
Zitat:Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen
Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.
Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.
(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html
Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:50
Zitat:ZitatAlso die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren. :
OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:
VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert
Zitat:Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen
Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.
Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.
(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html
Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.
Danke für die Antwort. Wie gesagt, die Mängelanzeige hat er schon bekmen. Die Frist läuft aber noch. Aber auf Mängelanzeige kam halt die Kündigung.
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:50
Zitat:Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).
Nicht reden! Sie müssen schriftlich und nachweisbar mit dem Vermieter kommunizieren, ansonsten streitet der Vermieter hinterher ab, dass Sie die Mängel nie angezeigt hätten.
Zitat:Zitat:ZitatAlso die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren. :
OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:
VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert
Zitat:Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen
Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.
Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.
(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html
Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.
Danke für die Antwort. Wie gesagt, die Mängelanzeige hat er schon bekmen. Die Frist läuft aber noch. Aber auf Mängelanzeige kam halt die Kündigung.
Zitat:Zitat:Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).
Nicht reden! Sie müssen schriftlich und nachweisbar mit dem Vermieter kommunizieren, ansonsten streitet der Vermieter hinterher ab, dass Sie die Mängel nie angezeigt hätten.
Die Mängelanzeige hat er schon schriftlich bekommen.
Bitte nicht die Beiträge zitieren.
Du kannst einfach ANTWORTEN.
Danke.
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Das ist kein Grund für Schimmelbildung.ZitatJa die Heizung geht komplett aus :
Das ist auch kein Grund für Schimmelbildung. Wie ist es in den anderen Räumen?ZitatIm Schlafzimmer sinkt die Temperatur auf ca .14 Grad Celsius über Nacht. :
Ich meine, der ist ganz einfach total angep***, weil sein neuer Mieter schon 2 Wochen nach Einzug den ersten Mangel feststellt und an der *Nachtheizung* rummeckert.ZitatDer Vermieter ist der festen Überzeugung :
Recht ungewöhnlich ist , dass schon 2 Wochen nach Einzug Schimmel erkennbar ist...
Schimmel und Schimmel ist vielerlei. Wo und welcher und wie viel? Gibts evtl. mal n Foto von den Grausamkeiten?
Was sollte der Vermieter denn tun? Was hast du verlangt? Hat der Vermieter sich das Schimmelproblem mal angesehen?
Dadurch, dass wir nicht konstant heizen können wird das schon dazu beigetragen haben, dass sich Schimmel bildet. Wir bezahlen ja dafür das wir heizen können und deshalb hab ich natürlich bezüglich der gesetzlichen Mindesttemperatur den Vermieter darauf hingewiesen. Da uns Nachts 14 Grad Celsius zu kalt sind. Der Schimmel ist nur in der äußeren Schlafzimmerecke auf ca 0,5qm aufgetreten. Leider habe ich kein Bild davon, da ich es schon aufgrund der Quarantäne selber weggemacht habe.
Vor der Quarantäne hat sich Vermieter das Problem angeschaut und gesagt wir sollen das Fenster dauerhaft auf Kipp lassen und es weiter beobachten.
Könnte sein, könnte auch nicht sein. Das hilft dir nicht. Niemand muss konstant heizen.ZitatDadurch, dass wir nicht konstant heizen können wird das schon dazu beigetragen haben, dass sich Schimmel bildet. :
Wie meinst du das? Du kannst doch heizen.ZitatWir bezahlen ja dafür das wir heizen können :
Achso. Trotzdem ist auch bei nur 14 °C keine Schimmelbildung vorprogrammiert. Ihr könnt tagsüber heizen.ZitatDa uns Nachts 14 Grad Celsius zu kalt sind. :
Wie bitte?Zitatda ich es schon aufgrund der Quarantäne selber weggemacht habe. :
Das war Unsinn. Niemals sollte man ein Fenster dauerhaft auf Kipp stehen lassen, weder mit noch ohne Schimmel, weder mit noch ohne Quarantäne. Egal, welche Absenkung oder Abschaltung dort läuftZitatwir sollen das Fenster dauerhaft auf Kipp lassen und es weiter beobachten. :
Du solltest nichts wegen der Kündigung tun.
Du solltest aber das Lüftungs-und Heizverhalten ändern.
ZitatSelbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist. :
Nein, die Abschaltung scheint ja zu funktionieren. Es gibt wohl keine Heizung, die sich aufgrund eines Defekts jeden Tag zur selben Zeit abschaltet und zur selben Zeit wieder einschaltet.
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