Antwort vom 15.1.2021 | 13:50
Von Status: Lehrling (1420 Beiträge, 142x hilfreich)
Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.
OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:
VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert
Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen
Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.
Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.
(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html
Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:50