Kündigung durch Vermieter

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch Vermieter

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Kündigung meines Vermieters. Wir sind am 01.12.2020 in die Wohnung eingezogen. Circa zwei Wochen später hatte ich Schimmel im Schlafzimmer in der Ecke gefunden. Ich habe dann eine Mängelanzeige wegen des Schimmels und der abgeschalteten Heizung ab 23Uhr bis 06 Uhr (laut Vermieter gibt es keine Nachtabsenkung) an den Vermieter geschickt. Im Schlafzimmer sinkt die Temperatur auf ca .14 Grad Celsius über Nacht.
Dann zwei Tage später war die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug da. Als Grund hat er den Schimmelbefall im Schlafzimmer angegeben und das bei Vormietern und bei Leerstand kein Problem aufgetreten ist.
Wir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden.
Ist die Kündigung jetzt rechtens?


-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 02:43

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ist die Kündigung jetzt rechtens?


Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Dann zwei Tage später war die Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug da. Als Grund hat er den Schimmelbefall im Schlafzimmer angegeben und das bei Vormietern und bei Leerstand kein Problem aufgetreten ist.


Der Vermieter hat entweder keine Ahnung vom Mietrecht bzw. versucht, ein paar Dumme zu finden.

Zitat:
Ist die Kündigung jetzt rechtens?


Auf keinen Fall! Sie dürfen die Kündigung ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Eine Frist von 6 Wochen wundert mich. Liegt die Wohnung in Deutschland? Ist das eine "normale", unmöbliert vermietete Wohnung? Wurde auch wirklich Wohnraum vermietet? Ich frage nur zur Sicherheit aufgrund dieser komischen Frist, die im deutschen Wohnungsmietrecht sehr ungewöhnlich ist.

Zitat (von Tom856):
Wir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden.
Ich würde empfehlen, die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur in den einzelnen Zimmern der Wohnung regelmäßig zu messen und zu notieren. Nicht unbedingt wegen der Kündigung, sondern weil die Situation sich ja irgendwie ändern muss. Diese Daten könnten dabei helfen herauszufinden, ob wirklich falsches Lüftungs- oder Heizverhalten vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Wir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden.
Ist die Kündigung jetzt rechtens?


Um Schimmel vorzubeugen muss auch richtig geheizt werden. Das vergessen leider manche Mieter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Eine Frist von 6 Wochen wundert mich. Liegt die Wohnung in Deutschland? Ist das eine "normale", unmöbliert vermietete Wohnung? Wurde auch wirklich Wohnraum vermietet? Ich frage nur zur Sicherheit aufgrund dieser komischen Frist, die im deutschen Wohnungsmietrecht sehr ungewöhnlich ist.

Ja ist ein ganz normaler Mietvertrag.

Also wir messen seit dem Schimmel die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in allen räumen. Aber ist halt schwierig eine relativ konstante Temperatur zu halten wenn die Heizung Nachts immer aus geht.

-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 11:54

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Geht die Heizung denn tatsächlich komplett aus, oder fährt sie nur runter?

Was sagen denn die anderen Mieter im Haus?

Gehören alle Wohnungen im Haus eurem VM?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von Tom856):
Wir lüften ca. 3mal Täglich und Luftentfeuchter sind auch vorhanden.
Ist die Kündigung jetzt rechtens?


Um Schimmel vorzubeugen muss auch richtig geheizt werden. Das vergessen leider manche Mieter.


Das ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Geht die Heizung denn tatsächlich komplett aus, oder fährt sie nur runter?

Was sagen denn die anderen Mieter im Haus?

Gehören alle Wohnungen im Haus eurem VM?


Ja die Heizung geht komplett aus (Nachtabsenkung gibt es laut Vermieter nicht) Es gibt zwei weitere Mieter im Haus (alles der selbe Vermieter). Der eine Mieter hat auch schon öfters den Vetmieter drauf angesprochen, aber bis jetzt ist nichts passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Was für eine Heizungsanlage ist denn dort installiert, hast du da Zugang zu?
Das könnte man ja sehr einfach nachprüfen.
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.

Die Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur kann und sollte man ohnehin messen. Damit kann man schon einige Fehlerquellen ausschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Was für eine Heizungsanlage ist denn dort installiert, hast du da Zugang zu?
Das könnte man ja sehr einfach nachprüfen.
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.

Die Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur kann und sollte man ohnehin messen. Damit kann man schon einige Fehlerquellen ausschließen.


Es handelt sich um eine Ölheizung. Leider kann ich jetzt nicht nachschauen, da ich in Quarantäne bin. Der Vermieter weiß, dass die Heizung Nachts nicht geht und sagt er macht es bei sich auch so und ist allgemein relativ uneinsichtig.

-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.

Sehe ich aus so. Zumal eine automatische Abschaltung zu funktionieren scheint. Wenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben.
Dazu kommt, dass der Vermieter zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist. Eine Heizung nachts komplett herunterzufahren und die ausgekühlten Räume morgens wieder zu erwärmen, kostet mehr als eine Absenkung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Zitat (von GMB):
Wenn keine Nachtabsenkung oder -abschaltung aktiv ist, so wie es der Vermieter behauptet, dann ist die Heizungsanlage fehlerhaft und es liegt ein Mangel vor.

Sehe ich aus so. Zumal eine automatische Abschaltung zu funktionieren scheint. Wenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben.
Dazu kommt, dass der Vermieter zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist. Eine Heizung nachts komplett herunterzufahren und die ausgekühlten Räume morgens wieder zu erwärmen, kostet mehr als eine Absenkung.


Der Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Der Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen.


Wie er sträubt sich? Ich dachte er sagt es gibt keine Nachtabsenkung?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Tom856):
Der Vermieter ist der festen Überzeugung das es mehr kostet, wenn man die Heizung durchlaufen lässt und deswegen sträubt er dich so dagegen.


Wie er sträubt sich? Ich dachte er sagt es gibt keine Nachtabsenkung?


Naja ich meinte den Heizkessel den ganzen Tag laufen zu lassen, da ja angeblich keine Nachtabsenkung möglich ist. Irgendeine Lösung muss es ja dafür geben, weil es ja wie gesagt ja nicht sein kann das die Heizung Nachts nicht geht.

-- Editiert von Tom856 am 14.01.2021 13:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Wenn es eine automatische Abschaltung gibt, muss es auch eine automatische Absenkung geben.

Nein. Der Vermieter könnte ja eine einfache externe Zeitschaltuhr an der Steuer- und Regeleinrichtung montiert haben. Dann geht um 23 Uhr die ganze Anlage aus, keine Heizungspumpe läuft, keine Befeuerung findet statt, und morgens geht die Anlage dann wieder ein, weil die Zeitschaltuhr wieder zugeschaltet hat.

Eine automatische Nachtabsenkung ist etwas komplett anderes, denn dabei läuft die Regelung weiter, nur mit reduzierter Ziel-Temparatur. Dies ist eigentlich der Standard-Fall, wenn man kosteneffektiv heizen möchte.
Allerdings sind natürlich 14°C als Maximum im Schlafzimmer dennoch nicht akzeptabel und je nach Außentemperatur, Dämmmaterial und Luftfeuchtigkeit tritt dann natürlich auch Schimmel auf.

Ich denke es ist auch unzumutbar, dass man nachts noch zusätzlich lüften muss.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Irgendeine Lösung muss es ja dafür geben, weil es ja wie gesagt ja nicht sein kann das die Heizung Nachts nicht geht.


VM anschreiben Mangel (ständiger Ausfall der Heizung id. Zeit von - bis) melden, Frist setzen diesen Mangel zu beheben und ankündigen nach Ablauf der Frist einen Handwerker mit den notwendigen Reparaturarbeiten zu beauftragen, dessen Kosten selbstverständlich bis zum AUsgleich mit der lfd. Miete verrechnet werden würde. Schreiben per Einwurf-Einschreiben raus. Wenn andere Mieter mit unterschreiben würden, wäre es nicht schlecht.

DAS (Handwerker beauftragen) machst du natürlich erst nachdem du dich hast beraten lassen, entweder Anwalt oder Mieterverein.

Viel Erfolg.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
VM anschreiben Mangel (ständiger Ausfall der Heizung id. Zeit von - bis) melden, Frist setzen diesen Mangel zu beheben und ankündigen nach Ablauf der Frist einen Handwerker mit den notwendigen Reparaturarbeiten zu beauftragen, dessen Kosten selbstverständlich bis zum AUsgleich mit der lfd. Miete verrechnet werden würde.

Es würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Das ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird.


Heizung komplett abzuschalten ist -zuminsdest im Winter- auch bei Nacht nicht erlaubt. Sag das mal Deinem Vermieter.
Es muss nachts mindestens eine Temperatur von 18 Grad gewährleistet sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Es würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch.


Selbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist. So würde ich argumentieren.

Als VM würde ich mich aber auch nicht darauf einlassen, dass die Mieter selber ständig an der Heizung rumfrickeln (aus/an).

-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von kathi2008):
Es würde aber doch theoretisch reichen, wenn der Vermieter die Heizung einfach laufen lässt. Dann könnten die Mieter das selber regeln, wie tagsüber auch.


Selbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist. So würde ich argumentieren.

Als VM würde ich mich aber auch nicht darauf einlassen, dass die Mieter selber ständig an der Heizung rumfrickeln
(aus/an).

Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.

-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von Tom856):
Das ist halt schwierig richtig zu heizen wenn ab 23 Uhr bis 06 Uhr die Heizung abgeschaltet wird.


Heizung komplett abzuschalten ist -zuminsdest im Winter- auch bei Nacht nicht erlaubt. Sag das mal Deinem Vermieter.
Es muss nachts mindestens eine Temperatur von 18 Grad gewährleistet sein.


Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4631 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.


OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:

VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.

Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert

Zitat:
Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen

Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.

Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.

(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)


https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html

Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.

-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:50

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Tom856):
Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.


OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:

VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.

Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert

Zitat:
Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen

Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.

Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.

(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)


https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html

Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.

Danke für die Antwort. Wie gesagt, die Mängelanzeige hat er schon bekmen. Die Frist läuft aber noch. Aber auf Mängelanzeige kam halt die Kündigung.
-- Editiert von Solan196 am 15.01.2021 13:50

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).


Nicht reden! Sie müssen schriftlich und nachweisbar mit dem Vermieter kommunizieren, ansonsten streitet der Vermieter hinterher ab, dass Sie die Mängel nie angezeigt hätten.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Zitat (von Solan196):
Zitat (von Tom856):
Also die Heizung geht ab 23 Uhr automatisch aus. Vermieter will halt nicht diese automatische Abschaltung deaktivieren.


OK, ich habe das so verstanden, dass er den Ausfall bestreitet, dann würde ich den Brief anders formulieren:

VM anschreiben (Einwurf-Einschreiben) mitteilen, dass durch aktivierte Nachtabschaltung die Räume auf unter 18 Grad abkühlen, dies nicht hinnehmbar ist und der Mangel bis zum (hier kannst du eine ganz kurze Frist setzen) zu beheben ist. Nach Ablauf der Frist wird dann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.

Es gibt dazu mehrere Urteile, ich habe mich an Haufe orientiert

Zitat:
Entscheidung: 18 Grad können Mieter nachts verlangen

Die Vermieterin muss die Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung der Mieter nachts eine Raumtemperatur von durchgängig 18 Grad erreicht werden kann.

Sofern der Mietvertrag nicht regelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der von Oktober bis einschließlich April dauernden Heizperiode zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten. Wenn diese Temperatur nicht erreicht werden kann, ist dies ein Mangel, den der Vermieter beheben muss.

(AG Köln, Urteil v. 5.7.2016, 205 C 36/16)


https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/nachts-muss-mieter-auf-mindestens-18-grad-heizen-koennen_258_427866.html

Es gibt aber auch Urteile die eine MIndesttemperatur von 17 Grad für ausreichend halten, was in deinem Fall egal ist, das Ding ist ja komplett aus.



Danke für die Antwort. Wie gesagt, die Mängelanzeige hat er schon bekmen. Die Frist läuft aber noch. Aber auf Mängelanzeige kam halt die Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Das habe ich schon in der Mängelanzeige geschrieben. Wir haben auch schon persönlich darüber geredet, aber er hat sich bis jetzt nicht drum gekümmert (er fühlt sich auch nach meiner Meinung nach nicht dazu verpflichtet die Heizung Nachts zu Verfügung zu stellen).


Nicht reden! Sie müssen schriftlich und nachweisbar mit dem Vermieter kommunizieren, ansonsten streitet der Vermieter hinterher ab, dass Sie die Mängel nie angezeigt hätten.



Die Mängelanzeige hat er schon schriftlich bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Bitte nicht die Beiträge zitieren.
Du kannst einfach ANTWORTEN.
Danke.
---------------------------------------------------

Zitat (von Tom856):
Ja die Heizung geht komplett aus
Das ist kein Grund für Schimmelbildung.
Zitat (von Tom856):
Im Schlafzimmer sinkt die Temperatur auf ca .14 Grad Celsius über Nacht.
Das ist auch kein Grund für Schimmelbildung. Wie ist es in den anderen Räumen?
Zitat (von Tom856):
Der Vermieter ist der festen Überzeugung
Ich meine, der ist ganz einfach total angep***, weil sein neuer Mieter schon 2 Wochen nach Einzug den ersten Mangel feststellt und an der *Nachtheizung* rummeckert.

Recht ungewöhnlich ist , dass schon 2 Wochen nach Einzug Schimmel erkennbar ist...
Schimmel und Schimmel ist vielerlei. Wo und welcher und wie viel? Gibts evtl. mal n Foto von den Grausamkeiten?
Was sollte der Vermieter denn tun? Was hast du verlangt? Hat der Vermieter sich das Schimmelproblem mal angesehen?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tom856
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Dadurch, dass wir nicht konstant heizen können wird das schon dazu beigetragen haben, dass sich Schimmel bildet. Wir bezahlen ja dafür das wir heizen können und deshalb hab ich natürlich bezüglich der gesetzlichen Mindesttemperatur den Vermieter darauf hingewiesen. Da uns Nachts 14 Grad Celsius zu kalt sind. Der Schimmel ist nur in der äußeren Schlafzimmerecke auf ca 0,5qm aufgetreten. Leider habe ich kein Bild davon, da ich es schon aufgrund der Quarantäne selber weggemacht habe.
Vor der Quarantäne hat sich Vermieter das Problem angeschaut und gesagt wir sollen das Fenster dauerhaft auf Kipp lassen und es weiter beobachten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Tom856):
Dadurch, dass wir nicht konstant heizen können wird das schon dazu beigetragen haben, dass sich Schimmel bildet.
Könnte sein, könnte auch nicht sein. Das hilft dir nicht. Niemand muss konstant heizen.
Zitat (von Tom856):
Wir bezahlen ja dafür das wir heizen können
Wie meinst du das? Du kannst doch heizen.
Zitat (von Tom856):
Da uns Nachts 14 Grad Celsius zu kalt sind.
Achso. Trotzdem ist auch bei nur 14 °C keine Schimmelbildung vorprogrammiert. Ihr könnt tagsüber heizen.
Zitat (von Tom856):
da ich es schon aufgrund der Quarantäne selber weggemacht habe.
Wie bitte?
Zitat (von Tom856):
wir sollen das Fenster dauerhaft auf Kipp lassen und es weiter beobachten.
Das war Unsinn. Niemals sollte man ein Fenster dauerhaft auf Kipp stehen lassen, weder mit noch ohne Schimmel, weder mit noch ohne Quarantäne. Egal, welche Absenkung oder Abschaltung dort läuft

Du solltest nichts wegen der Kündigung tun.

Du solltest aber das Lüftungs-und Heizverhalten ändern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Selbstverständlich, aber der VM hier meint ja das es weder eine Absenkung noch Ausschaltung geben würde, deswegen fällt die Heizung dann wohl aus weil sie defekt ist.

Nein, die Abschaltung scheint ja zu funktionieren. Es gibt wohl keine Heizung, die sich aufgrund eines Defekts jeden Tag zur selben Zeit abschaltet und zur selben Zeit wieder einschaltet.

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