ein Mieter hat sich durch angabe falscher tatsachen einen Mietvertrag erschlichen (Vorheriger Vermieter habe ihn bestohlen und fristlos gekündigt)und sich als Obdachlos aus gegeben ! der Mietvertrag begann am 1.9.13 ! Der Mieter begann sofort mit mit der ausnutzung der anderen Mieter ( unberechtigte benutzung von Waschmaschinen und Waschmittel, wegnahme von Handtüchern und Toilettenartikeln ) und vereinnahmte dieses in seine Räume!
Die von ihm genutzten Räume (Bad, Küche und andere Räume ) wurden verdreckt hinterlassen ! die Hausbeleuchtung wird nicht gelöscht und die Haustüre werden Nachts von aussen einsehbar nicht verschloßen ! Die Hausgemeinschaft wird gegenseitig von ihm ausgespielt ! Er wurde des öffteren von der Hausgemeinschaft darauf hin gewiesen das dadurch für eine behinderte Hausbewohnerin (gehbehindert ) eine gefährliche Situation entsteht ! Am 9.9.13 wurde der Vertzrag ihm nach massiven beschwerden der Mieter der Vertrag gekündigt und übergeben ! seid dem Tag ist sein verhalten reiner Terror ! während seiner Abwesenheit wird die Wohnung widerrechtlich von einer 2 Person genutzt die von ihm mit einem Schlüssel versorgt wurde und den Terror mitmacht ! Seine aussage ist die Kündigung würde er ablehnen da er einen Mietvertrag hätte dessen Kündigung er nicht akzeptieren würde ! Da er über keine Möbel verfügt und im Umkreis genug möbl. Zimmer angeboten werden wäre es normal kein Problem eine Wohnung zu finden , aber er macht keinerlei Anstalten dazu !Da er in den Räumlichkeiten seine nWäsche troknet und nicht lüfftet kann es zu einer gesundheitsschädigung und zu Gebäudeschäden kommen was ihn nicht interessiert ! Wwer kann mir zu dieser Situation einen Ratschlag erteilen !
-----------------
""
Kündigung einer Mietwohnung durch Vermieter
24. September 2013
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2013 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung einer Mietwohnung durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 24. September 2013 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (44566 Beiträge, 15877x hilfreich)
Anwalt einschalten!
Dass die fristlose Kündigung einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde, kann ich mir kaum vorstellen.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 25. September 2013 | 00:09
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1455x hilfreich)
quote:
ein Mieter hat sich durch angabe falscher tatsachen einen Mietvertrag erschlichen (Vorheriger Vermieter habe ihn bestohlen und fristlos gekündigt)und sich als Obdachlos aus gegeben !
Und du bist nicht auf die Idee gekommen, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und dir dessen Version anzuhören?
quote:
Da er über keine Möbel verfügt und im Umkreis genug möbl. Zimmer angeboten werden wäre es normal kein Problem eine Wohnung zu finden , aber er macht keinerlei Anstalten dazu
Nicht wenn die anderen Vermieter kleverer sind und die nötigen Unterlagen verlangen und die o.g. Erkundigungen einholen. Auf diese Weise vermeidet man es nämlich, sich Mietnomaden ins Haus zu holen.
Ich zweifel auch an einer Wirksamkeit der Kündigung. Nimm einen guten Mietrechtsanwalt und laß den das machen.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.783
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten