Kündigung einer Wohnung - Sonderfall (Mietvertrag)

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
mamonov
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung einer Wohnung - Sonderfall (Mietvertrag)

Hallo, alle zusammen! Ich habe eine kleine Frage, welche ich selber nicht beantworten kann.

Ich bin neu in Deutschland und spreche nicht so gut Deutsch. Ich habe nach einer Wohnung gesucht und eine gefunden, jetzt gibt es aber Probleme hier. Zur vertragunterzeichnung konnte keiner mit mir kommen, und ich habe die 22 seiten alleine durchgelesen. Jetzt habe ich Fragen ob es rechtlich alles so stimmt oder nicht.

Die Wohnung wurde am 01.10 gemietet. Es gab keinen Herd, überhaupt keinen. Was kann man damit tun?
Die Toilette war aussen kaputt, der Knopf ging nicht, ich habe mich 2 mal telefonisch gemeldet und keiner kam vorbei um es zu reparieren.

Außerdem ist sie sehr kalt, obwohl die Heizung funktioniert. Ich kann es nicht vorstellen wie hoch die Nebenkosten werden wenn dieser Winter echt hart wird.

Ehrlich gesagt alleine so was gefällt mit überhaupt nicht.

Die dritte Frage ist am wichtigsten: es steht in Mietvertrag so was (was ich falsch verstanden habe)

Zitat:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.10 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vermieter und Miter vereinbaren hier individuell, dass beiderseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses verzichtet wird. Das Mietverhältnis ist demnach ab dem 10.09.2016 kündbar. Das recht zur außerordentlichen Kündigugng bleibt hiervon unberührt.


Ich kann den Vermieter nicht erreichen.
Was kann man jetzt tun? Ist es überhaupt legal? Der Gesetz ist doch über dem Vertrag und nach dem gesetz ist es auch nicht erlaubt, oder?

Die Frage ist - darf ich mit dem 3 Monaten Frist kündigen?

Danke für die Hilfe!

-- Editier von mamonov am 15.10.2015 12:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Die Wohnung wurde am 01.10 gemietet. Es gab keinen Herd, überhaupt keinen.


Muß auch nicht. Außer der Vermieter hat im Vertrag einen zugesichert.

Zitat:
Die Toilette war aussen kaputt, der Knopf ging nicht, ich habe mich 2 mal telefonisch gemeldet und keiner kam vorbei um es zu reparieren.

Außerdem ist sie sehr kalt, obwohl die Heizung funktioniert.


Den Vermieter schriftlich, per Einwurfeinschreiben, über die Mängel informieren und eine Frist setzen bis wann er das reparieren soll.

Zitat:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.10 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das recht zur Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vermieter und Miter vereinbaren hier individuell, dass beiderseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses verzichtet wird. Das Mietverhältnis ist demnach ab dem 10.09.2016 kündbar. Das recht zur außerordentlichen Kündigugng bleibt hiervon unberührt.


Das ist in Deutschland legal (zulässig). An der Kündigungsfrist ändert das ja nichts. Nur an dem Zeitpunkt zu dem man frühestens kündigen kann.

Das Mietverhältnis ist demnach eigentlich erst ab dem 30.9.16 kündbar, denn dann sind die 12 Monate um. Aber egal. Eine Kündigung die nach dem 3. Werktag im September erklärt wird ist ohnehin erst zum 31.12. wirksam.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

1. Herd muss in einer Wohnung nicht mitvermietet werden, denn muss sich der Mieter selbst anschaffen.
2. Was ist an der Toilette außen kaputt? Aus diesem Satz werde ich nicht schlau.
3. Zur Heizung kann auch niemand etwas sagen, weil die Angaben zu dünn sind.
4. Du hast eine Wohnung mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für ein Jahr angemietet. Frühester Kündigungstermin 30.06.2016 und dann mit 3 Monaten.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@anitari:

Zitat:
Das Mietverhältnis ist demnach eigentlich erst ab dem 30.9.16 kündbar, denn dann sind die 12 Monate um. Aber egal. Eine Kündigung die nach dem 3. Werktag im September erklärt wird ist ohnehin erst zum 31.12. wirksam.


Wieso? Eine Kündigung ist doch auch schon am 30.06.16 möglich - zum 30.09.16.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Frühester Kündigungstermin 30.06.2016 und dann mit 3 Monaten.


Nein. Frühester Kündigungstermin 10.09. bzw. 30.09.2016 und dann 3 Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
@anitari:
Zitat:Das Mietverhältnis ist demnach eigentlich erst ab dem 30.9.16 kündbar, denn dann sind die 12 Monate um. Aber egal. Eine Kündigung die nach dem 3. Werktag im September erklärt wird ist ohnehin erst zum 31.12. wirksam.
Wieso? Eine Kündigung ist doch auch schon am 30.06.16 möglich - zum 30.09.16.


Bitte den Text zum Kündigungsverzicht genau lesen.

Es heißt

Das Mietverhältnis ist demnach ab (nicht zum) dem 10.09.2016 kündbar.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mamonov
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antworten, mein Deutsch ist jetzt viel besser geworden :) ich muss doch den Vertrag kuendigen, und klar es ist meine Schuld dass ich es nicht gelesen habe.

Zitat:
Das recht zur außerordentlichen Kündigugng

Ich haette ne Frage dann: was versteht man unter außerordentlichen Kündigung ?
Es sieht so aus dass die Wohnung nur aus den gruenden der gesundheitlichen problemen oder Laerm oder Zahlungsverzug gekuendigt werden kann. Oder gibt es weuitere Gruende?
Wie kann ich den Vertrag doch kuendigen? Ich bleibe in Deutschland nur 6 Monate, und will die restliche Zeit nicht bezahlen. Ich verstehe dass die verantwortung dafuer auf mich liegt, klar.

zum schluss haette 3 fragen dann:

1 -Was passiert falls man einfach aufhoert zu zahlen? nimmt der vermieter das geld von der Kaution dann? Hat es ne Wirkung auf Schufa dann? ich gehe in die USA zurueck und kann die Miete dann nicht bezahlen. Ich mache mein Konto zu und reise ab. Oder gilt Ausreise auch als Kuendigungsgrund? Es sieht so aus als ob in Deutschland es nicht so ist, ehrlich gesagt.

2 -Ist der Familienzuwachs ein Grund?

Und Die letzte Frage - was passiert wenn man die Wohnung illegal vermietet? kommt in dem fall auch ne kuendigung von dem vermieter? soll ich die strafe zahlen? kriegt man die kautuon zurueck?

Es bedeutet nicht dass ich eins von den beiden mache, aber es ist gut zu wissen was in dem fall passiert.

Danke schoen!

Ilyas.

1x Hilfreiche Antwort

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