Hallo, alle zusammen! Ich habe eine kleine Frage, welche ich selber nicht beantworten kann.
Ich bin neu in Deutschland und spreche nicht so gut Deutsch. Ich habe nach einer Wohnung gesucht und eine gefunden, jetzt gibt es aber Probleme hier. Zur vertragunterzeichnung konnte keiner mit mir kommen, und ich habe die 22 seiten alleine durchgelesen. Jetzt habe ich Fragen ob es rechtlich alles so stimmt oder nicht.
Die Wohnung wurde am 01.10 gemietet. Es gab keinen Herd, überhaupt keinen. Was kann man damit tun?
Die Toilette war aussen kaputt, der Knopf ging nicht, ich habe mich 2 mal telefonisch gemeldet und keiner kam vorbei um es zu reparieren.
Außerdem ist sie sehr kalt, obwohl die Heizung funktioniert. Ich kann es nicht vorstellen wie hoch die Nebenkosten werden wenn dieser Winter echt hart wird.
Ehrlich gesagt alleine so was gefällt mit überhaupt nicht.
Die dritte Frage ist am wichtigsten: es steht in Mietvertrag so was (was ich falsch verstanden habe)
Zitat:Das Mietverhältnis beginnt am 01.10 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Vermieter und Miter vereinbaren hier individuell, dass beiderseitig für die Dauer von 12 Monaten ab Mietbeginn das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses verzichtet wird. Das Mietverhältnis ist demnach ab dem 10.09.2016 kündbar. Das recht zur außerordentlichen Kündigugng bleibt hiervon unberührt.
Ich kann den Vermieter nicht erreichen.
Was kann man jetzt tun? Ist es überhaupt legal? Der Gesetz ist doch über dem Vertrag und nach dem gesetz ist es auch nicht erlaubt, oder?
Die Frage ist - darf ich mit dem 3 Monaten Frist kündigen?
Danke für die Hilfe!
-- Editier von mamonov am 15.10.2015 12:00