Hallo, ich bin ausläandischer Student in Deutschland und hab vor zweieinhalb Jahren eine Wohnung gemietet und will diese jetzt kündigen, nur bekomm ich keinen richtigen Kündigungsbrief aufgesetzt und wäre froh wenn mir jemand helfen könnte.
Ich möchte gerne die Wohnung Ende April verlassen, also muss die Kündigung ja bis zum 3. Februar 2006 erfolgt sein.
In meinem Vertrag steht: "Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter
unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung massgeblich.
Nun frage ich mich ob
1. nur der Vermieter bei seiner Kündigung Kündigungsgründe auflisten muss oder auch ich?
2. Desweiteren "unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widerspruchsrecht" weiss ich auch nicht, ob ich diesen Hinweis in meine Kündigung schreiben muss oder nur der Vermieter?
Ich hab mal ne Musterkündigung geschrieben und wäre froh über Hinweise von Fehlern meinerseits. Ich weiss nicht ob das Kündigungsdatum im Kündigungsschreiben richtig ist in Anbetracht, dass ich die Wohnung Ender April 2006 verlasse. (Sollte es nicht heissen "Hiermit kündige ich das derzeitig mit Ihnen bestehende Mietverhältnis in der Musterstrasse 000 in 90210 Musterort zum 30 April 2006" ?
Sehr geehrter Herr,
Mustername,
Hiermit kündige ich das derzeitig mit Ihnen bestehende Mietverhältnis in der Musterstrasse 000 in 90210 Musterort zum 01 Februar 2006 d.h. Auszug bis spätestens Ende April 2006.
Mit freundlichen Grüssen
Mustername
So ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein.
Vielen Dank im Voraus
Kündigung eines Mietvertrages - brauche ich Kündigungsgründe?
22. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 22. Januar 2006 | 13:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines Mietvertrages - brauche ich Kündigungsgründe?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2006 | 14:39
Von
Status: Gelehrter (10619 Beiträge, 2429x hilfreich)
@futzy
sehr gehrter herr x,
hiermit kündige ich das am xx geschlossene Mietverhältnis fristgemäß zum 30.april 2006
mfg
herr futzy
das ganze per einschreiben!
sunbee
#2
Antwort vom 25. Januar 2008 | 08:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo habe da mal eine fragen,wie kündige ich richtig möchte zum 30 .April ausziehen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Januar 2008 | 09:00
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 530x hilfreich)
Sag mal, Mausi,
hast Du Sunbees Beitrag (direkt über Deinem) nicht gelesen ?
Und jetzt?
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