Kündigung eines Untermieters

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung eines Untermieters

Hätte folgende Frage

Würde gerne meinen Mitbewohnern kündigen (er ist Untermieter und ich Hauptmieterin). Er bewohnt zwei nebeneinander liegende Zimmer. Eins würde ich gerne zum Wohnzimmer machen. Reicht das aus um es als Eigenbedarf in der Kündigung als Kündigungsgrund zu nennen um die Frist von 6 auf 3 Monate zu reduzieren. Also ich möchte wirklich ein Zimmer zum Wohnzimmer machen. Leider hatte ich mit ihm keinen schriftlichen Vertrag abgemacht. Was denkt ihr?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie sieht denn der UMV aus? Möbliert? Wieso lässt man jemanden einziehen ohne schriftlich fixierten Vertrag??


-- Editiert von AltesHaus am 17.11.2018 00:27

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#2
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das war tatsächlich ziemlich blöd
Sie war ursprünglich eine Nachbarin und ist dann von oben zu mir runtergezogen...
Leider gibt es keinen UMV wie gesagt

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#3
 Von 
guest-12316.05.2021 10:07:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das war tatsächlich ziemlich blöd
Sie war ursprünglich eine Nachbarin und ist dann von oben zu mir runtergezogen...
Leider gibt es keinen UMV wie gesagt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von hushushanna):
Reicht das aus um es als Eigenbedarf in der Kündigung als Kündigungsgrund zu nennen


Du mußt schon ziemlich genau begründen warum Du die Zimmer selbst brauchst.

Übrigens kannst Du nicht nur ein Zimmer kündigen, entweder alle 2 oder gar nicht.

@AltesHaus, https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f546627.html

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wieso eröffnet man dann zwei neue Themen?

Natürlich haben Sie einen Vertrag und auch der gilt. Alles was mündlich vereinbart wurde, jedoch werde Sie Schwierigkeiten haben alles zu beweisen. Hier kann ein Anwalt besser helfen als das Forum.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Das ist jetzt der dritte Beitrag zum gleichen Thema. Hast Du Langeweile oder haben Dir die Antworten in den anderen nicht gefallen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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