Folgender angenommener Fall:
Mieter M wohnt zusammen mit seiner Ehefrau E in einer Wohnung.
Jedoch ist nur E im Mietvertrag eingetragen.
Nachdem E verstorben ist, teilt dies M dem Vermieter V mit, mit der Bitte, den Mietvertrag entsprechend zu ändern. Dies unterbleibt, die Miete nun von M bezahlt;
ein konkludenter Mietvertrag entsteht.
3 Jahre nach dem Tod von E kündigt V den Mietvertrag wegen Eigenbedarf mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der ursprüngliche (schriftliche) Mietvertrag läuft nun aber schon seit über 8 Jahren. Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein über 8 Jahre andauerndes Mietverhältnis beträgt jedoch 9 Monate.
Hat M nun Anspruch auf 9 Monate Kündigungsfrist oder muss er sich den 3 Monaten Kündigungsfrist fügen?
Kündigung eines konkludenten Mietvertrages
18. Juni 2015
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Frage vom 18. Juni 2015 | 00:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung eines konkludenten Mietvertrages
#1
Antwort vom 18. Juni 2015 | 00:11
Von
Status: Bachelor (3499 Beiträge, 1353x hilfreich)
Nach § 563 BGB
sind es 9 Monate.
-- Editiert von 3,141592653 am 18.06.2015 00:12
#2
Antwort vom 18. Juni 2015 | 10:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort. Ist hilfreich.
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