Kündigung eines konkludenten Mietvertrages

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wunschmieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung eines konkludenten Mietvertrages

Folgender angenommener Fall:

Mieter M wohnt zusammen mit seiner Ehefrau E in einer Wohnung.
Jedoch ist nur E im Mietvertrag eingetragen.

Nachdem E verstorben ist, teilt dies M dem Vermieter V mit, mit der Bitte, den Mietvertrag entsprechend zu ändern. Dies unterbleibt, die Miete nun von M bezahlt;
ein konkludenter Mietvertrag entsteht.

3 Jahre nach dem Tod von E kündigt V den Mietvertrag wegen Eigenbedarf mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der ursprüngliche (schriftliche) Mietvertrag läuft nun aber schon seit über 8 Jahren. Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein über 8 Jahre andauerndes Mietverhältnis beträgt jedoch 9 Monate.

Hat M nun Anspruch auf 9 Monate Kündigungsfrist oder muss er sich den 3 Monaten Kündigungsfrist fügen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3499 Beiträge, 1353x hilfreich)

Nach § 563 BGB sind es 9 Monate.

-- Editiert von 3,141592653 am 18.06.2015 00:12

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wunschmieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ist hilfreich.

2x Hilfreiche Antwort

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