Hallo,
unsere Mieter haben die Wohnung fristgerecht zum 31.07.04 gekündigt. Am 30.06.04 riefen sie an, sie wollen noch am gleichen Tage die Übergabe machen - dies ging nicht, so dass wir am 01.07.04 einen Übergabetermin abstimmten. Dabei stellten wir fest, dass noch Nacharbeiten zu erledigen sind, welche größtenteils bis 04.07.04 erfolgten. Wir waren so verblieben, dass wir uns bei den Mietern melden, ob die Nachmieter eventuell schon vor dem 31.07.04 die Wohnung übernehmen und damit die Vormieter nur noch eine halbe Miete zu zahlen haben. So ist es dann auch gekommen - die Nachmieter ziehen zum 15.07.04 ein und wir forderten 1/2 Miete bei den Vormietern für den Zeitraum 01.07. - 15.07.04 an. Nunmehr verweigern dies die Mieter mit der Begründung, sie hätten uns die Wohnung ja bereits am 30.06.04 übergeben wollen und hätten somit keine Mietzahlung mehr für Juli zu leisten. Liegen die mit ihrer Meinung richtig oder sollten wir notfalls anwaltlich die offene Miete einfordern. Wir sehen eigentlich nicht ein, auf dem Mietausfall sitzen zu bleiben, schließlich haben wir ja auch eine Finanzierung zu zahlen.
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
Kündigung fristgerecht - Mietzahlung trotz Auszug?
14. Juli 2004
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Frage vom 14. Juli 2004 | 11:37
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung fristgerecht - Mietzahlung trotz Auszug?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2004 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Ihr liegt mit Eurer Meinung richtig. Die Miete könnt ihr also einfordern, notfalls per Anwalt, aber vielleicht reicht ja auch schon der Hinweis auf folgenden Paragrafen:
§ 537 Abs. 1 BGB
(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
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