Kündigung fristgerecht?

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schennifer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung fristgerecht?

Guten Abend!

Ich hätte da mal folgende Situation:
Der Mieter sendet dem Vermieter die Kündigung zum 30.01.2020 per Einschreiben Einwurf an sein Postfach (welches auf dem zuletzt eingegangen Schreibens des Vermieters steht) am 30.10.2019 zu. Fristgerechter Eingang wäre meines Erachtens der 05.11.2019, da der 01.11. ein Feiertag ist.
Nun wurde das Kündigungsschreiben laut Sendungsverfolgung "am 31.10.2019 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet". Nach Kenntnisnahme dieses Sendungsstatus wurde die Kündigung noch per PDF-Dokument am 04.11.2019 per E-Mail versandt.
Bis jetzt hat sich der Sendungsstatus nicht verändert. Ist es nun Verschulden des Mieters, dass die Kündigung wohl nicht rechtzeitig per Schriftform bei dem Vermieter eingeht?

Bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten!
Liebe Grüße!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Schennifer):
per Einschreiben Einwurf an sein Postfach

Ist das Postfach seine offizielle Vertragsanschrift, welche die aus dem Mietvertrag ersetzt hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schennifer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht das angeschriebene Postfach. Und auf dem zuletzt erhaltenen Schreiben steht ebenfalls dieses Postfach. Es wird auch eine "normale" Adresse angegeben auf dem zuletzt erhaltenen Schreiben, jedoch hat der Mieter kein Hinweis darauf erhalten, dass das Postfach nicht mehr existiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Schennifer):
Im Mietvertrag steht das angeschriebene Postfach.

Dann ist die verzögerte Zustellung durch die Weiterleitung das Problem des Vermieters würde ich meinen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen