Guten Abend!
Ich hätte da mal folgende Situation:
Der Mieter sendet dem Vermieter
die Kündigung zum 30.01.2020 per Einschreiben Einwurf an sein Postfach (welches auf dem zuletzt eingegangen Schreibens des Vermieters steht) am 30.10.2019 zu. Fristgerechter Eingang wäre meines Erachtens der 05.11.2019, da der 01.11. ein Feiertag ist.
Nun wurde das Kündigungsschreiben laut Sendungsverfolgung "am 31.10.2019 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet". Nach Kenntnisnahme dieses Sendungsstatus wurde die Kündigung noch per PDF-Dokument am 04.11.2019 per E-Mail versandt.
Bis jetzt hat sich der Sendungsstatus nicht verändert. Ist es nun Verschulden des Mieters, dass die Kündigung wohl nicht rechtzeitig per Schriftform bei dem Vermieter eingeht?
Bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten!
Liebe Grüße!
Kündigung fristgerecht?
5. November 2019
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Frage vom 5. November 2019 | 20:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung fristgerecht?
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#1
Antwort vom 5. November 2019 | 21:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatper Einschreiben Einwurf an sein Postfach :
Ist das Postfach seine offizielle Vertragsanschrift, welche die aus dem Mietvertrag ersetzt hat?
#2
Antwort vom 5. November 2019 | 21:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Mietvertrag steht das angeschriebene Postfach. Und auf dem zuletzt erhaltenen Schreiben steht ebenfalls dieses Postfach. Es wird auch eine "normale" Adresse angegeben auf dem zuletzt erhaltenen Schreiben, jedoch hat der Mieter kein Hinweis darauf erhalten, dass das Postfach nicht mehr existiert.
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#3
Antwort vom 5. November 2019 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag steht das angeschriebene Postfach. :
Dann ist die verzögerte Zustellung durch die Weiterleitung das Problem des Vermieters würde ich meinen ...
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