Kündigung für eine andere Person

25. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Geparda
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung für eine andere Person

Wie sieht es aus, wenn der Mieter einer Wohnung so krank ist, dass er selber nicht mehr kündigen kann.
Dem Vermieter liegt nun eine Kündigung vor, die unterschrieben ist von einer Person, von der der Vermieter weiß, dass sie sich die letzten Jahre um den Mieter gekümmert hat.
Eine Vollmacht für derartige Rechtsgeschäfte liegt dem Vermieter jedoch nicht vor.
Ist die Kündigung gültig?
Falls nein, welche Unterlagen müssen vorgelegt werden und welche Stellen sind entscheidungsbefugt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Vermieter muss die Kündigung aber nicht akzeptieren, wenn derjenige, der die Kündigung ausgesprochen hat, eine entsprechende Vollmacht nicht nachweisen kann.

Wer eine schriftliche Vollmacht ausstellen kann, kann aber auch selbst noch kündigen.

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