Kündigung "gesundheitlicher Grund"?????

9. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung "gesundheitlicher Grund"?????

Hallo zusammen,

ich muss mich endlich mal erkundigen,weil ich nicht so recht weiß,was zu tun ist.

Mitte Dezember hat uns (meinem Freund & mir) unsere Vermieterin angerufen und gemeint,dass sie die Wohnung verkaufen muss,aus gesundheitlichen Gründen,da sie und ihr Mann doch sehr stark krank seien und sie diese "Belastung" einer Mietswohnung weghaben möchte.
Nun,sie sagte im gleichen Gespräch dann auch,dass sie schon jemanden hätte (ein junges Paar),die sich für einen Kauf interessieren und sich die Wohnung gerne mal anschauen würden.
Es kam dann auch zu einer Besichtigung ein paar Tage später und es hieß.sie überlegen es sich und geben dann Rückmeldung der Vermieterin.
1 Woche später,kurz vor Weihnachten kam dann der Anruf,dass sie sich entschieden hätten,die Wohnung kaufen zu wollen!! Große Klasse!
Und da besagtes Paar aktuell in einer Ferienwohnung lebt und dort zum 1.4.14 raus muss,war es auch dringend,uns die Kündigung zu bringen.
Die Vermieterin klingelte uns dann an einem Sonntagmorgen (29.12.13) raus,saß vor der Wohnungstür auf der Treppe und hat so lange geklingelt und gewartet,bis wir geöffnet haben!!
Hat uns dann ihre Kündigung gezeigt,die wir dann halt auch unter Druck und noch dazu verschlafen und weil wir es nicht besser wussten unterschrieben haben..
Begründung in besagter Kündigung ist folgende "...werde ich die Wohnung in ......... aus persönlichen gesundheitlichen) Gründen verkaufen.Dass dies so schnell passiert habe ich nicht erwartet.Das tut mir Leid für Sie,aber der neue Inhaber möchte die Wohnung für sich selbst nutzen,also muss ich Ihnen fristgerecht wie im Mietvertrag vereinbart zum 31. März kündigen.Neuer Inhaber ist Familie .... die Sie schon kennengelernt haben.Mit freundlichen Grüßen ....."
So.
Wir waren natürlich erstmal völlig geplättet,da wir so schnell nicht damit gerechnet haben und auch noch nicht mal 1 Jahr hier in der Wohnung leben!!
Wir suchen also seit dem Tag mehr als intensiv nach einer neuen Wohnung,was hier im Ort schwer ist.Ein anderer/umliegender Ort ist aufgrund des Arbeitsplatz meines Freundes nicht möglich.
Vor ein paar Tagen dann,fragte uns jemand,bei dem wir eine Wohnung angeschaut haben nach der Kündigung,ob da alles klar ist usw. (kennen ihn persönlich,deswegen auch ein bisschen Smalltalk). Und er meinte dann,dass diese Kündigung absolut nicht rechtens ist und hinfällig,da uns die neuen Eigentümer erstmal kündigen müssen,aufgrund von Eigenbedarf und dass die Begründung "gesundheilticher Grund" kein Kündigungsgrund ist.
Also was sollen wir jetzt tun??
Ist das so korrekt,dass uns erstmal die neuen Eigentümer kündigen müssen? Und ist es dann überhaupt noch relevant,dass wir das unterschrieben haben?
Ich meine,hätten wir schon eine Wohnung gefunden oder würden noch innerhalb von 4 Wochen eine finden ist das ja alles geklärt,dann ziehen wir zum 1.4. aus,kein Thema.Wollen denen ja auch keinen Ärger machen.
Aber sollten wir das Recht darauf haben,dass die neuen Eigentümer uns erstmal richtig kündigen müssen,wären wir um weitere 3 Monate natürlich sehr dankbar,da wir ja auch keine "Notlösung"-Wohnung nehmen und dennoch weiter suchen wollen.

Wir wären sehr froh,wenn uns jemand von euch helfen und Tips geben könnte.

Ganz liebe Grüße

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40 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie haben doch nur den "Empfang" bestätigt - oder?

Die Kündigung ist für mich auf den ersten Blick unwirksam!

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#2
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,im Grunde haben wir mit der Unterschrift nur den Empfang bestätigt.

Wir schätzen aber mal,dass die neuen Eigentümer davon ausgehen,dass die Kündigung der alten Vermieterin wirksam ist und wir wissen nicht,ob wir dies denen einfach so sagen können,dass sie uns erstmal kündigen müssen.
Nicht dass es da noch ein Hintertürchen gibt,sollten die zu einem Anwalt gehen zb..

LG

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#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Kauf bricht nicht Miete. Die neuen Eigentümer übernehmen euren Mietvertrag 1 : 1. Erst wenn die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, können Sie überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen. Je nachdem, wie lange ihr schon dort wohnt, ist die Kündigungsfrist dann auch deutlich länger als 3 Monate. Zu prüfen ist dann auch, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Oft passieren schon Formfehler. Inhaltlich muss wirklich Eigenbedarf vorliegen, was erst einmal zu klären wäre.
Sollten die neuen Eigentümer ein hohes Interesse an eurem baldigen Umzug haben, können diese euch den Umzug ja finanziell attraktiv machen, z.B. durch die Übernahme eurer Umzugskosten, oder das Zahlen der Maklergebühr für eine neue Wohnung.

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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ihr bisheriger Vermieter muss § 573 BGB beachten.

Gründe, die ihn zu einer Kündigung berechtigen würden, sehe ich nicht!

Ihr neuer Vermieter kann evtl. Eigenbedarf geltend machen.

Dafür muss er aber erstmal im Grundbuch eingetragen sein (dies dauert i.d.R.). Eine Kündigung unmittelbar nach dem Kauf dürfte daher i.d.R. unwirksam sein.

Teilen Sie Ihrer bisherigen Vermieterin schriftlich mit (auch mit Empfangsbestätigung - diesmal von Ihrer Vermieterin unterschrieben!!!), dass Sie die Kündigung zum 31.03.2014 wegen Unwirksamkeit zurückweisen.

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#5
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Morcheeba,

Denke für die ausführliche Atwort.

Es ist schon so,dass die uns bei der Suche helfen in Form von "sich umhören".Aber weitere Angebote wie Hilfe bei diesem oder jenem wurde uns bisher nicht abgeboten.

Obwohl sie wissen,dass wir kein Geld für einen Makler haben oder auch eine EBK zb. in einer neuen Wohnung sein müsste.

Die Wohnung in der wir jetzt sind,sind zum 1.3.2013 hier eingezogen,ist komplett neu saniert gewesen,mit EBK und auch ohne Kaution von der Vermieterin.Wenn wir eine Wohnung jetzt nehmen müssten,nur damit die rechtzeitig hier einziehen können,dann bräuchten wir viel Geld was wir nicht haben für Kaution,evtl. Makler,teurere Wohnung (weil größer),neue Küche usw.
Uns graut es wirklich schon vor dem was auf uns zukommen wird.

Aber ja,dass ein Verkauf die Miete nicht bricht,das wissen wir jetzt auch und dass die uns ertmal selbst kündigen müssen aufgrund Eigenbedarf und auch erst dann,wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.

Wir wissen nur nicht,wann oder wie wir das den neuen Eigentümern mitteilen sollen?!

LG

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Wir wissen nur nicht,wann oder wie wir das den neuen Eigentümern mitteilen sollen?!


Mit dem neuen Vermieter haben Sie vorerst noch NICHTS zu tun.

Ihr Ansprechpartner ist Ihr bisheriger Vermieter!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hamburger-1910,

Danke für die Antwort.

Also die neuen Eigentümer waren wohl direkt nach dem Kauf alles notariell klären.Dies müsste jetzt gute 5-6 Wochen her sein.Ich weiß nicht,ob die also schon im Grundbuch eingetragen sind.Ist ein kleiner Ort hier,vielleicht geht das etwas schneller.

Sollten sie schon eingetragen sein,müssten wir denen selbst ja einen Brief zukommen lassen und nicht mehr der alten Vermieterin oder?
Außer wir schreiben es der "alten" V.,welche es den neuen Eigentümern weitergibt.



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie müssen die Kündigung gegenüber Ihrer bisherigen Vermieterin zurückweisen (s.o.).

Ein evtl. neuer Vermieter muss sich bei Ihnen melden + nachweisen, dass er auch tatsächlich der neue Eigentümer ist.

Vorher machen Sie NICHTS mit dem neuen Vermieter aus!

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#9
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,

also werden wir uns nicht weiterhin mit den neuen Eigentümern in Kontakt setzen,sondern noch alles über die bisherige Vermieterin klären,selbst wenn die neuen Eigentümer schon im Grundbuch stehen sollten ?!


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Solange man Ihnen nicht den Eigentümerwechsel nachgewiesen hat, bleibt Ihr bisheriger Vermieter Ihr Ansprechpartner!

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:

Wir wissen nur nicht,wann oder wie wir das den neuen Eigentümern mitteilen sollen?!


Das müsst Ihr überhaupt nicht! Ihr habt zu denen kein Rechtsverhältnis! Ihr teilt Eurer Vermieterin mit, dass Ihr die Kündigung zurückweist, weil der Verkauf der Wohnung kein Kündigungsgrund ist.. Und bei der Gelegenheit weist Ihr darauf hin, dass Ihr beim Einzug erhebliche Kosten auf Euch genommen habt.
Wenn Ihr wollt, schickt ihr an den Kaufinteressenten eine Kopie des Schreibens "zur Kenntnis". Vielleicht überlegen die sich das dann noch einmal.

Übrigens: Die von den VM vorgebrachte Krankheit ist auch kein Grund zur Kündigung! Es gibt Wohnungsverwaltungen, die man mit der Verwaltung beauftragen kann. Außerdem wird die Krankheit auch schon bei Eurem Einzug bestanden haben!

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Pachlus,

Dir auch Danke für die Antwort.

Es war damals,vor 10! Monaten so,dass die Vermieterin langfristige Mieter haben wollte und es ist unsere erste gemeinsame Wohnung gewesen,wofür wir zusammengelegt und vieles neu gekauft haben!
Das ist ja gerade das Schlimmste an allem..
Aber das ist ja nur ein emotionaler Aspekt an der Sache,der sicher nicht zur Sache tut,denke ich mal.

Und die Käufer der Wohnung müssten eigl. auch schon Besitzer sein,das müsste schon geklärt und im Grundbuch eingetragen sein.
Nur denken die wohl,das die Kündigung der Vermieterin korrekt ist und verließen sich darauf.

Also gut,dann werden wir ein Schreiben an die Vermieterin aufsetzen,dass wir die Kündigung zurückweisen,aufgrund dessen,dass der Verkauf und der von ihr genannte "gesundheitliche" Grund,keine Kündigungsgründe sind,richtig??

Und dann muss sie das ja den Käufern mitteilen,also nicht wir.Wir müssen dann im Grunde erstmal auf die Kündigung der neuen Eigentümer warten...

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PS: wir fragen dann die Vermieterin am besten noch nach der Bankverbindung der Käufer oder? Weil nicht,dass die uns ans Bein pinkeln wollen,wenn wir zum 1.4. die Miete nicht bezahlt haben.

-- Editiert zuccasuess am 09.02.2014 17:16

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Und dann muss sie das ja den Käufern mitteilen,also nicht wir.Wir müssen dann im Grunde erstmal auf die Kündigung der neuen Eigentümer warten...


Und dann diese Eigenbedarfkündigung genau prüfen (lassen)! Hier passieren die meisten Fehler!


quote:
PS: wir fragen dann die Vermieterin am besten noch nach der Bankverbindung der Käufer oder? Weil nicht,dass die uns ans Bein pinkeln wollen,wenn wir zum 1.4. die Miete nicht bezahlt haben.


Sie müssen nicht nachfragen - man muss sich bei Ihnen melden. Solange dies nicht geschieht, zahlen Sie weiterhin pünktlich an Ihre bisherige Vermieterin!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,
dann wird das so gemacht.

Wir haben halt keine Lust auf jeglichen Stress in der letzte März Woche/erste April Woche.

Denn auf Anfrage/Bitte hin den neuen Eigentümern gegenüber ob es möglich ist,noch einen Aufschub zu bekommen,da es mehr als schwer ist,eine Wohnung zu finden derzeit in unserem kleinen Örtchen,kam nur die Antwort "Hallo ihr beiden,euch ist aber schon klar,dass wir zum 1.4. einziehen werden.So oder so.Unsere neuen Möbel werden in der ersten April Woche geliefert und wir müssen aus der Ferienwohnung zum 1.4. raus.Auch wir müssen unseren Rechten & Pfichten nachgehen".!!

Weil wenn die davon ausgehen,dass alles geregelt ist,dann stehen die irgendwann hier und wollen einziehen,Schlüsselübergabe machen usw.

Und vor solchen Konfrontationen habe ich echt Bammel :-/



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Dann haben beide Eigentümer (alt + neu) Probleme. Das sind aber nicht Ihre Probleme!

Rufen Sie dann am 1.4. am besten gleich die Polizei, wenn es Schwierigkeiten geben sollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
wir fragen dann die Vermieterin am besten noch nach der Bankverbindung der Käufer oder?


Warum? Ihr habt mit denen z.Zt. nichts zu tun! Was ihr unbedingt machen müsst: den jetzigen Vermietern mitteilen, dass Ihr die Kündigung nicht akzeptiert, weil für eine Kündigung kein Grund vorliegt. Und das sollt Ihr "beweissicher" machen: Schreiben fertigen und zum Postamt gehen, und den Brief mit Einwurf-Einschreiben schicken. Am besten ist es, wenn Ihr eine 3.Person noch den Inhalt des Briefes mit "gesehen" abzeichnen lasst und dieser dann zur Post geht. Dann habt ihr ggf. einen lückenlosen Nachweis.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Und das sollt Ihr "beweissicher" machen: Schreiben fertigen und zum Postamt gehen, und den Brief mit Einwurf-Einschreiben schicken. Am besten ist es, wenn Ihr eine 3.Person noch den Inhalt des Briefes mit "gesehen" abzeichnen lasst und dieser dann zur Post geht. Dann habt ihr ggf. einen lückenlosen Nachweis.



Besser

- gegen Empfangsbestätigung

oder

- Übergabe-Einschreiben/Rückschein/eigenhändig

oder

- am sichersten Zustellung per Gerichtsvollzieher

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
kam nur die Antwort : Unsere neuen Möbel werden in der ersten April Woche geliefert und wir müssen aus der Ferienwohnung zum 1.4. raus.Auch wir müssen unseren Rechten & Pfichten nachgehen".!!


Hier würde ich schreiben: Stimmt, nur haben Sie leider kein Recht, uns aus der Wohnung zu werfen, weil die "Kündigung" nicht rechtens war. Was wäre es Ihnen denn wert, wenn wir trotzdem auszögen, sofern wir eine passende Wohnung so schnell fänden"?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Am besten ist es, wenn Ihr eine 3.Person noch den Inhalt des Briefes mit "gesehen" abzeichnen lasst und dieser dann zur Post geht.

... oder den Brief direkt beim Vermieter einwirft.
Das ist dann die Zustellung durch Boten, das ist noch lückenloser, falls möglich :)

Ansonsten: Cool bleiben und nicht verrückt machen (lassen).

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für die zahlreichen und ausführlichen Antworten.

Werden uns jetzt auch wirklich nicht verrückt machen lassen,denn es kann uns ja offenbar erstmal nichts passieren,so lange die "Neuen" uns nicht gekündigt haben.

Nach einer Wohnung werden wir dennoch intensiv suchen,auch wenn es momentan extrem schwer ist hier im Ort.

Und ein wenig schadenfroh bin ich alleine der Tatsache wegen,dass die "Neuen" ja,wie sie meinten,"so oder so zum 1.4. einziehen werden und dass die Möbel in der ersten Aprilwoche geliefert werden" ;-)
Denn das,würde ich mal sagen,wird nix.

Viele Grüße von uns und Vielen Dank nochmal :-)



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Und wenn die jetzt kommen und behaupten, ihr müsst zum 1.4.raus, fragst Du einfach: "Wo steht das?"

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Pachlus,

Ja genau,das werden wir tun ;-)
Spätestens dann müssen sie sich die Kündigung der Vermieterin mal genauer anschauen und recherchieren..

Ich hoffe dennoch,dass alles ruhige Wege geht und wir keinen mega Stress mit denen bekommen werden.
Auch wenn wir völlig unschuldig sind :-/

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Noch ein Praxistipp:

Falls nicht schon geschehen, das Schloß zur Wohnung vorsorglich austauschen.

Nicht das die alte Vermieterin noch einen Schlüssel hat und den einfach an die neuen Eigentümer weiter gibt.



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hiphappy,

die Vermieterin hat in der Tat einen Schlüssel,weil sie ausdrücklich darauf bestand,einen zu besitzen,auch wenn wir ihr mehrmals sagten,dass sie kein Recht darauf hat,dass es nicht mehr so ist wie früher!
Wollten der älteren Dame dann aber keinen Stress bereiten und haben es dabei belassen..

Aber ja,das Schloß auszutauschen wäre eine gute Idee.

Danke :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
zuccasuess
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurze Info,wenn es euch interessiert!

Ich sprach gerade mit einem Anwalt und dieser meinte,wir sollen überhaupt nichts tun.Weder den Kontakt mit jemandem suchen,noch die Kündigung zurückweisen.Sondern einfach abwarten,bis irgendwann mal jemand panisch ankommt und fragt,warum wir nicht ausziehen...einfach zum Zeit schinden!

Oder aber mit den neuen Eigentümern reden (sofern sie schon im Grundbuch stehen),ob sie,damit wir früher gehen und sie zum 1.4. einziehen können,Dinge wie einen Makler/Umzug zahlen würden.

Aber dies würden wir dann auch erst kurz vor knapp machen,glaube ich,dass er das so meinte..


LG

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

quote:
Aber ja,das Schloß auszutauschen wäre eine gute Idee.


Ganz wichtig, das alte Schloss aufbewahren und beim Auszug wieder tauschen !!

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Kurze Info,wenn es euch interessiert!

Aber immer!
quote:
Ich sprach gerade mit einem Anwalt und dieser meinte,wir sollen überhaupt nichts tun

Auch das ist völlig richtig. Alles, was Dir hier bisher geraten wurde, wären Freundlich- und Höflichkeiten von Deiner Seite, die aber rein rechtlich nicht notwendig wären.
quote:
Oder aber mit den neuen Eigentümern reden (sofern sie schon im Grundbuch stehen),ob sie,damit wir früher gehen und sie zum 1.4. einziehen können,Dinge wie einen Makler/Umzug zahlen würden.

Für das, und noch für einiges mehr!

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Mal zusammengefasst:

Ihr werdet aus der Wohnung ausziehen müssen. Irgendwann kommt eine formell richtige, wirksame Eigenbedarfskündigung.

ABER: es gibt noch keinen Termin. Weil die jetzt ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Der müsst ihr auch nicht zwingend widersprechen.

Ihr habt also eine gute Ausgangslage, und mit Verhandlungsgeschick könnt ihr aus der Situation einigen Gewinn schlagen.
Sprich: wenn ihr zum 1.4 die Wohnung räumen sollt, würde ich mir an eurer Stelle durchaus Maklerkosten, Renovierung, Umzug und ggfls. noch eine kleine Entschädigungszahlung bezahlen lassen wollen.
Ich denke mal insgesamt ca. 6 Monatsmieten sollten drin sein (ich lasse mich da aber gerne von Leuten mit mehr Erfahrung korrigieren)

Dazu müsst ihr überschlagen, welche Ersparnisse die neuen Eigentümer haben, wenn ihr "das Feld räumt". Sprich sie nicht anderweitig Möbel unterbringen müssen, keine weitere Miete zahlen, etc.

Natürlich sinkt der "Wert", je später ihr auszieht, weil irgendwann müsstet ihr dies ja auch regulär (nach erfolgter wirksamer Kündigung).


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Noch eine kleine Ergänzung:

Für die weiteren Verhandlungen könnte es bedeutsam werden zu wissen, was im Kaufvertrag steht, d.h.

- hat die Verkäuferin (eure Noch-Vermieterin) den Erwerbern die Wohnung "mieterfrei" verkauft > dann dürfte es im Interesse der Noch-Vermieterin/Verkäuferin liegen, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, also ggf ihre Mieter rauszukaufen, denn erst dann könnte der Kaufvertrag vollzogen werden

- oder ist nichts davon im Kaufvertrag erwähnt > dann haben die Erwerber das Problem

Und sprecht mit Eurem Anwalt auch mal über diesen Aspekt im letzten Absatz:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedaf_zuk.htm



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 10.02.2014 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ich sprach gerade mit einem Anwalt und dieser meinte,wir sollen überhaupt nichts tun


Das führt natürlich in die totale Konfrontation, und diese wollte nach meiner Einschätzung der TE nicht. Die Frage ist, ob es ein Richter ebenso sehen würde und es für rechtens hält, nach einer unwirksamen Kündigung einfach die Hände zu falten und bis zum letzten Tag abzuwarten was geschieht. Und die Chance, dann noch über eine "Beschleunigungs-Zahlung" verhandeln zu können, wird nach dieser Konfrontation sicher nicht größer.

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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