Kündigung in Mindestmietzeit

9. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung in Mindestmietzeit

Hallo zusammen.
Meine Partnerin möchte zu mir ziehen. Vor einem Jahr hat sie Ihren Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren unterschrieben. Wir wohnen 120 km auseinander und ich habe Wohneigentum.
Darüberhinaus hat sie auch einen neuen Job. (Alter Job selbst gekündigt, Arbeitsverhältnis war nicht mehr tragbar) zuvor hat sie 10 Min mit dem Auto gebraucht. Jetzt arbeitet sie 80km einfach entfernt. (Von mir aus auch näher)
Sieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund?

Wäre sehr dankbar.

VG

Joachim

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Sieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund?

Ich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Nein

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#3
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe es schon befürchtet.

Hat jemand eine Idee?

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#4
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie wäre es im Fall einer Hochzeit?
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?

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#5
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Wie wäre es im Fall einer Hochzeit?
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?


Meiner Meinung nach ja.

Ich weiß, dass ist jetzt nicht das, was ihr euch als Antworten erhofft habt. Aber solche Mindestmietzeiten sind grundsätzlich zulässig und zwei Jahre ist auch ein überschaubarer Zeitraum. Das kann man von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass er ein wenig in die Zukunft planen kann.

Es könnte aber ein Hintertürchen geben: Die geänderten Lebensumstände würden Deine Freundin ggf. dazu berechtigen, die komplette Wohnung (nicht nur einen Teil), unterzuvermieten, bis sie die Wohnung dann gemäß Vertrag kündigen kann. Dazu muss sie den Vermieter um Erlaubnis bitten und auch erklären, warum sie eine komplette Untervermietung anstrebt (Jobwechsel, neuer Partner, geplante Hochzeit - alles weit weg). Wenn der Vermieter ja sagt, kann sie die Wohnung für den Rest ihrer Mietzeit untervermieten und hat insofern geringere oder sogar gar keine Kosten durch die Wohnung. Wenn der Vermieter nein sagt, dann hätte sie sogar (soweit ich das verstehe) einen Grund für eine außerordentliche Kündigung noch vor dem Ende der Mindestmietdauer.

Von einer tatsächlichen kompletten Untervermietung würde ich persönlich allerdings abraten, da kann einfach zu viel schief gehen, aber eventuell hat man ja Glück, der Vermieter sagt nein, und dann kann man doch vorzeitig kündigen.

Aber das wissen andere hier bestimmt besser als ich, ob dieses Vorgehen Sinn machen könnte.

Alternativ kann man auch mit dem Vermieter reden, vielleicht findet man ja eine gemeinsame Lösung? Man kann zb. die Kosten für den Makler für die Neuvermietung übernehmen und dafür dann auch vorzeitig mit der ganz regulären Frist von 3 Monaten kündigen. Ist immer noch günstiger, als 12 Monate Miete für eine Wohnung, die man nicht braucht.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4265 Beiträge, 2423x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Wie wäre es im Fall einer Hochzeit?
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?
bisschen drastisch, oder?

Im Übrigen kann man problemlos zusammen wohnen. Das Problem ist ja "nur" dass sie weiter Miete zahlen müsste.

Die Untervermietung und ggf. Ablehnung durch den Vermieter ist theoretisch eine Option. Praktisch ist es allerdings eher ein unkalkulierbares Risiko: deine Freundin würde gegenüber dem Vermieter weiterhin voll für den Untermieter haften. Wenn sie irgendwann kündigt, ist es auch ihr Problem, ob sie den Untermieter herausbekommt. Klar, die meisten Leute sind ordentlich und vertragstreuen, aber wenn sie so einen guten Untermieter findet: warum sollte der Vermieter den als Nachmieter ablehnen (speziell wenn man noch etwas "Wechselprämie" für den Vermieter anbietet?)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5247 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Sieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund?


Nein.

Ich würde mit dem Vermieter über die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus dem MV reden, man könnte Kautionsverzicht anbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5880x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Meine Partnerin möchte zu mir ziehen.
Hat sie denn schon mal versucht, mit ihrem Vermieter die Miet-Angelegenheit zu besprechen? Zunächst ganz ohne §§-Wedelei?

Gab es für die 2 Jahre Mindestmietdauer einen bestimmten Grund?
Könnte man evtl. die Nachmietersuche anbieten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Jo82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Super. Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Dann suchen wir nochmal der Gespräch mit der Vermieterin und bieten ihr was an.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7896 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Dann suchen wir nochmal der Gespräch mit der Vermieterin und bieten ihr was an.


Das würde ich auch so machen. Und da gibt es viele Möglichkeiten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17363 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gab es für die 2 Jahre Mindestmietdauer einen bestimmten Grund?
So etwas ist mittlerweile normal. Vermieter haben keine Lust auf dauernd wechselnde Mieter.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5880x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
So etwas ist mittlerweile normal.
Nö. Alle 2 Jahre wechselnde Mieter sind auch nichts Prickelndes für Vermieter. Und wieso normal? Hier gehts um 1 MV.

Vielleicht gibt es ja Gründe? Sogar nach BGB?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Jo82):
Wie wäre es im Fall einer Hochzeit?
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?

Da nichts und niemand euch am zusammen wohnen hindert, ist das Argument untauglich.

Sollte die Mindestmietdauer rechtlich haltbar formuliert sein, hilft wohl nur ein Aufhebungsvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17363 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Alle 2 Jahre wechselnde Mieter sind auch nichts Prickelndes für Vermieter.
Dir ist bekannt was eine MINDESTmietdauer ist?

Signatur:

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34038 Beiträge, 5880x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dir ist bekannt was eine MINDESTmietdauer ist?
Ja, durchaus. Und auch, was eine Mindestmietdauer von 1 Jahr ist.

Es ging darum, ob 2 Jahre Mindestmietdauer inzwischen normal ist. Ist es noch nicht, aber grundsätzlich zulässig.
Um ständige Mieterwechsel ging es in keinem Fall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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