Hallo zusammen.
Meine Partnerin möchte zu mir ziehen. Vor einem Jahr hat sie Ihren Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von 2 Jahren unterschrieben. Wir wohnen 120 km auseinander und ich habe Wohneigentum.
Darüberhinaus hat sie auch einen neuen Job. (Alter Job selbst gekündigt, Arbeitsverhältnis war nicht mehr tragbar) zuvor hat sie 10 Min mit dem Auto gebraucht. Jetzt arbeitet sie 80km einfach entfernt. (Von mir aus auch näher)
Sieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund?
Wäre sehr dankbar.
VG
Joachim
Kündigung in Mindestmietzeit
9. Mai 2024
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Frage vom 9. Mai 2024 | 23:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung in Mindestmietzeit
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#1
Antwort vom 9. Mai 2024 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (124124 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatSieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund? :
Ich nicht.
#2
Antwort vom 9. Mai 2024 | 23:59
Von
Status: Junior-Partner (5635 Beiträge, 2515x hilfreich)
Nein
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#3
Antwort vom 10. Mai 2024 | 06:32
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe es schon befürchtet.
Hat jemand eine Idee?
#4
Antwort vom 10. Mai 2024 | 06:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie wäre es im Fall einer Hochzeit?
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?
#5
Antwort vom 10. Mai 2024 | 08:36
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 75x hilfreich)
ZitatWie wäre es im Fall einer Hochzeit? :
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?
Meiner Meinung nach ja.
Ich weiß, dass ist jetzt nicht das, was ihr euch als Antworten erhofft habt. Aber solche Mindestmietzeiten sind grundsätzlich zulässig und zwei Jahre ist auch ein überschaubarer Zeitraum. Das kann man von einem erwachsenen Menschen erwarten, dass er ein wenig in die Zukunft planen kann.
Es könnte aber ein Hintertürchen geben: Die geänderten Lebensumstände würden Deine Freundin ggf. dazu berechtigen, die komplette Wohnung (nicht nur einen Teil), unterzuvermieten, bis sie die Wohnung dann gemäß Vertrag kündigen kann. Dazu muss sie den Vermieter um Erlaubnis bitten und auch erklären, warum sie eine komplette Untervermietung anstrebt (Jobwechsel, neuer Partner, geplante Hochzeit - alles weit weg). Wenn der Vermieter ja sagt, kann sie die Wohnung für den Rest ihrer Mietzeit untervermieten und hat insofern geringere oder sogar gar keine Kosten durch die Wohnung. Wenn der Vermieter nein sagt, dann hätte sie sogar (soweit ich das verstehe) einen Grund für eine außerordentliche Kündigung noch vor dem Ende der Mindestmietdauer.
Von einer tatsächlichen kompletten Untervermietung würde ich persönlich allerdings abraten, da kann einfach zu viel schief gehen, aber eventuell hat man ja Glück, der Vermieter sagt nein, und dann kann man doch vorzeitig kündigen.
Aber das wissen andere hier bestimmt besser als ich, ob dieses Vorgehen Sinn machen könnte.
Alternativ kann man auch mit dem Vermieter reden, vielleicht findet man ja eine gemeinsame Lösung? Man kann zb. die Kosten für den Makler für die Neuvermietung übernehmen und dafür dann auch vorzeitig mit der ganz regulären Frist von 3 Monaten kündigen. Ist immer noch günstiger, als 12 Monate Miete für eine Wohnung, die man nicht braucht.
#6
Antwort vom 10. Mai 2024 | 08:42
Von
Status: Master (4265 Beiträge, 2423x hilfreich)
bisschen drastisch, oder?ZitatWie wäre es im Fall einer Hochzeit? :
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?
Im Übrigen kann man problemlos zusammen wohnen. Das Problem ist ja "nur" dass sie weiter Miete zahlen müsste.
Die Untervermietung und ggf. Ablehnung durch den Vermieter ist theoretisch eine Option. Praktisch ist es allerdings eher ein unkalkulierbares Risiko: deine Freundin würde gegenüber dem Vermieter weiterhin voll für den Untermieter haften. Wenn sie irgendwann kündigt, ist es auch ihr Problem, ob sie den Untermieter herausbekommt. Klar, die meisten Leute sind ordentlich und vertragstreuen, aber wenn sie so einen guten Untermieter findet: warum sollte der Vermieter den als Nachmieter ablehnen (speziell wenn man noch etwas "Wechselprämie" für den Vermieter anbietet?)
#7
Antwort vom 10. Mai 2024 | 09:56
Von
Status: Junior-Partner (5247 Beiträge, 633x hilfreich)
ZitatSieht jemand bei diesen Umständen einen außerordentlichen Kündigungsgrund? :
Nein.
Ich würde mit dem Vermieter über die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus dem MV reden, man könnte Kautionsverzicht anbieten.
#8
Antwort vom 10. Mai 2024 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (34038 Beiträge, 5880x hilfreich)
Hat sie denn schon mal versucht, mit ihrem Vermieter die Miet-Angelegenheit zu besprechen? Zunächst ganz ohne §§-Wedelei?ZitatMeine Partnerin möchte zu mir ziehen. :
Gab es für die 2 Jahre Mindestmietdauer einen bestimmten Grund?
Könnte man evtl. die Nachmietersuche anbieten?
#9
Antwort vom 10. Mai 2024 | 13:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Super. Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Dann suchen wir nochmal der Gespräch mit der Vermieterin und bieten ihr was an.
#10
Antwort vom 10. Mai 2024 | 13:37
Von
Status: Schlichter (7896 Beiträge, 1622x hilfreich)
ZitatDann suchen wir nochmal der Gespräch mit der Vermieterin und bieten ihr was an. :
Das würde ich auch so machen. Und da gibt es viele Möglichkeiten.
#11
Antwort vom 10. Mai 2024 | 15:32
Von
Status: Weiser (17363 Beiträge, 5945x hilfreich)
So etwas ist mittlerweile normal. Vermieter haben keine Lust auf dauernd wechselnde Mieter.ZitatGab es für die 2 Jahre Mindestmietdauer einen bestimmten Grund? :
#12
Antwort vom 10. Mai 2024 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (34038 Beiträge, 5880x hilfreich)
Nö. Alle 2 Jahre wechselnde Mieter sind auch nichts Prickelndes für Vermieter. Und wieso normal? Hier gehts um 1 MV.ZitatSo etwas ist mittlerweile normal. :
Vielleicht gibt es ja Gründe? Sogar nach BGB?
#13
Antwort vom 10. Mai 2024 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (124124 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatWie wäre es im Fall einer Hochzeit? :
Ist es dann immer noch zumutbar, dass man nicht zusammen wohnen kann?
Da nichts und niemand euch am zusammen wohnen hindert, ist das Argument untauglich.
Sollte die Mindestmietdauer rechtlich haltbar formuliert sein, hilft wohl nur ein Aufhebungsvertrag.
#14
Antwort vom 13. Mai 2024 | 17:09
Von
Status: Weiser (17363 Beiträge, 5945x hilfreich)
Dir ist bekannt was eine MINDESTmietdauer ist?ZitatNö. Alle 2 Jahre wechselnde Mieter sind auch nichts Prickelndes für Vermieter. :
#15
Antwort vom 13. Mai 2024 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (34038 Beiträge, 5880x hilfreich)
Ja, durchaus. Und auch, was eine Mindestmietdauer von 1 Jahr ist.ZitatDir ist bekannt was eine MINDESTmietdauer ist? :
Es ging darum, ob 2 Jahre Mindestmietdauer inzwischen normal ist. Ist es noch nicht, aber grundsätzlich zulässig.
Um ständige Mieterwechsel ging es in keinem Fall.
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