Eine Wohngemeinschaft, bestehend aus 4 Personen (alle gleichberechtigt im Mietvertrag festgehalten) hat Probleme mit einem Mitbewohner, der den Hausfrieden seit 6 Wochen massiv stört. Dies tut er, indem er randaliert, das Eigentum der Mitbewohner entwendet, Lebensmittel der Mitbewohner konsumiert ohne Genehmigung und überdies intensiv Drogen konsumiert und im Anschluss daran häufig aggressiv wird und die Mitbewohner bedroht und beschimpft.
Seit kurzem ist er arbeitslos, was dazu geführt hat, dass die Gesamtsituation sich verschlimmert hat. Vor 2 Tagen war ein Polizeieinsatz unumgänglich und er hat eine Nacht auf der Polizeiwache übernachtet. Er ist nicht bereit den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen oder gar auszuziehen. Unglücklicherweise, sind alle 4 Mitbewohner als gleichwertige Mieter im Mietvertrag festgehalten.
Welche Möglichkeiten bestehen das Mietverhältnis zu beenden oder den ungeliebten Mitbewohner aus dem Mietverhältnis auszuschließen?
Kündigung innerhalb einer Wohngemeinschaft
1. Mai 2015
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Frage vom 1. Mai 2015 | 16:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung innerhalb einer Wohngemeinschaft
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#1
Antwort vom 1. Mai 2015 | 16:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitat:Welche Möglichkeiten bestehen das Mietverhältnis zu beenden
Den ungeliebten Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Vertrages verklagen. Dann ersetzt das Urteile seine Unterschrift unter die Kündigung.
Dann müssen zum Ende der K-Frist aber auch die anderen Mitmieter die Wohnung räumen.
Außer der Vermieter schließt mit ihnen einen neuen Vertrag ab.
Zitat:oder den ungeliebten Mitbewohner aus dem Mietverhältnis auszuschließen?
Keine.
#2
Antwort vom 1. Mai 2015 | 16:46
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:den ungeliebten Mitbewohner aus dem (bisherigen) Mietverhältnis auszuschließen?
diese Möglichkeit besteht nicht.
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#3
Antwort vom 1. Mai 2015 | 17:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnellen Antworten.
Macht es denn überhaupt Sinn den Mitbewohner zu verklagen?
Oder besteht notfalls die Möglichkeit für die 3 Mitbewohner fristlos aus dem Mietverhältnis auszutreten?
#4
Antwort vom 1. Mai 2015 | 17:58
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDanke für die schnellen Antworten. :
Macht es denn überhaupt Sinn den Mitbewohner zu verklagen?
Oder besteht notfalls die Möglichkeit für die 3 Mitbewohner fristlos aus dem Mietverhältnis auszutreten?
Den ungeliebten Mitbewohner auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung macht Sinn.
Aus einem Mietverhältnis kann man nicht austreten wie aus einem Kegelclub. Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
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