Hallo,
Hab da ein Problem, es geht um eine kleine 34 qm große Einzimmerwohnung meiner 17 jährigen Tochter, die wir als Eltern für sie in einem anderen Landkreis wegen Berufsausbildung angemietet haben.
Der Mietvertrag läuft erstmal für ein Jahr.
Mit dieser Wohnung haben wir ständig Ärger, sprich die Heizung funktioniert nicht, die Klingel auch nicht, mit dem Hausverwalter war vereinbart dass er eine neue Küche einbauen lässt, nach 3 Wochen bringt er eine gebrauchte an, schaut aus als ob er sie für 30 € aus dem ebay ersteigert hat, die Cerankochplatte total zerkratzt, der Ofen voller Fett und Krusten, so dass er beim Einschalten so sehr qualmt, dass der Rauchmelder angeht, der Kühlschrank total verdreckt, genauso wie die Spülmaschine, die stinkt noch ganz pestialisch dazu und fällt beim Öffnen schon auseinander (Griff) und die Dunstabzugshaube ist die größte Zumutung, sprich die ganze Küche ist nur ein dreckiges Schlachtfeld.
Dafür sollen wir laut Mietvertrag 30 € bezahlen, was ich nicht einsehe.
Mit dem Hausverwalter ist nicht zu reden, ich habe es ihm bereits 3 mal mitgeteilt und auch schriftlich, das wird langsam sehr unangenehm die ganze Sache, und ändern tut sich gar nix. Meine Tochter sitzt jeden Abend im kalten Zimmer und friert sich ein ab, mittlerweile ist sie bereits krank.
Wer kann mir sagen wie ich mich am besten verhalte, wieviel Geld ich von der Miete
abziehen darf bei diesen Mängeln, und am allerliebsten wäre es mir diese Wohnung ganz zu kündigen.
Wie, ausser einen Nachmieter zu suchen, stelle ich das am geschicktesten an? Weil die Wohnung kostet im Monat 360 € (warm ), ob da so schnell ein Nachmieter zu finden ist bezweifel ich fast etwas. Ich möchte diese Wohnung am liebsten so schnell wie möglich los werden, wer kann mir hier Tips geben?
Bin für alle Tips sehr dankbar!
-- Editiert von Powerschnegge am 26.10.2006 17:01:58
Kündigung kleuiner Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Eine defekte Heizung alleine rectfertigt während der Heizperiode (also wenn es kalt ist) eine Mietminderung von mindestens 50 %
Wenn es richtig kalt ist, kann die Wohnung auch gänzlich unbewohnbar sein, was eine 100 %ige Mietminderung rechtfertigt. (LG Berlin) Aber das ist wohl eine Einzelentscheidung.
Ich würde 50 % mindern. Außerdem kann die Tochter die Heizung selbst auf Kosten des Vermieters reparieren lassen. Dies ist insbesondere wegen der Dringlichkeit zulässig.
Auf eine Mietminderung reagiert selbst die langsamste hausverwaltung immer erstaunlich schnell....
Was die Küche betrifft: Es kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn dort eine NEUE Küche ausdrücklich vereinbart wurde, dann habt ihr auch einen Anspruch auf eine NEUE.
Ich denke, ihr düftet gute Aussichten haben, wenn ihr dem Vermieter die Zähne zeigt. Hausverwaltungen kennen sich nämlich im Zweifel mit Mietrecht aus, und die wollen auch einen hoffnungslosen Prozess vermeiden. Daher werden sie sich um die Sache kümmern, wenn sie merken, daß der Mieter seine Rechte durchsetzt.
Gruß Justice
Hallo,
Danke erstmal für die Tips...
Aber wie könnte ich am besten diese Wohnung noch los werden, ohne dass es viele Probleme gibt?
Kann da jemand noch etwas dazu beitragen?
Würde mich sehr freuen!
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@Powerschnegge
es wäre gut zu wissen was im mietvertrag über die laufzeit steht. soweit ich weiss gibt es nur noch qualifizierte zeitmietvertrag, wo die gründe mit angegeben werden müssen.
gruss,
kristijan
Der Mietvertrag läuft erstmal für ein Jahr.
Das Wort 'erstmal' stört mich in diesem Satz.
Zeitmietverträge mit der Option auf eine Verlängerung sind nicht mehr zulässig.
Die genauen Formulierungen zur zeitlichen Befristung und zur Kündigung im Mietvertrag wären daher interessant.
Hallo und Guten Morgen!
Also im Mietvertrag steht folgendes:
§2 Mietzeit:
Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2006 auf unbestimmte Zeit mit gesetzlicher Kündigung.
Das Mietverhältnis kann frühestens nach 12 Monat gekündigt werden.
Das wars, mehr steht da auch nicht!
Jetzt ist meine Frage dazu, was ich kann unter diesen Voraussetzungen tun, damit ich diese Bude los werde? Tozal überteuert, alles fällt auseinander, nichts funktioniert, und in dieser Küche zu kochen ist eine Zumutung, habs ja schon vorher geschildert.
Wie kann ich diese Wohnung am schnellsten los werden?
Unbefristeter Mietvertrag mit Kuendigungsverzichtsvereinbarung fuer die ersten 12 Monate. Soweit duerfte das in Ordnung sein. Der Vertrag wird einzuhalten sein.
"Total ueberteuert" ist kein Argument, ihr haettet ja nicht anmieten muessen, wenn es euch zu teuer ist.
Die Sache mit der Kueche wird sich aus der Ferne nicht klaeren lassen. Es kommt darauf an, was genau mit dem Hausverwalter abgesprochen war und ob dies auch bewiesen werden kann. Wurde eine neue Kueche versprochen, dann ist eine solche auch einzubauen. Wurde eine funktionsfaehige Kueche versprochen, dann muss die auch funktionieren. Wie gesagt, die entsprechende Vereinbarung muesst ihr im Zweifelsfall belegen koennen, sonst wird das nix. Koennt ihr das, dann koennte es hier durchaus einen Mietminderungsgrund geben (wenn da wirklich nichts Vereinbarungsgemaesses mehr kommt).
Heizung wurde oben schon geschrieben. Minderungsgrund, wenn die nicht funktioniert.
Einen Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung sehe ich bislang nicht. Vermutlich wird der Vermieter die Wohnung auch recht schnell in einen vereinbarungsgemaessen Zustand versetzen, wenn ihr die Miete entsprechend mindert. Wuerde ich aber nur mit einem Anwalt machen. Die Vorstellungen bezueglich der Hoehe einer gerechtfertigten Mietminderungen gehen zwischen Mietern und Richtern oft ganz schoen weit auseinander. Das sollte schon alles halbwegs hieb- und stichfest sein, damit's am Ende nicht nach hinten losgeht.
Dan schreibst du da noch dauernd was von Nachmieterstellung. Steht denn dazu ueberhaupt was im Mietvertrag? Waere ziemlich ungewoehnlich, wenn da ein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendung bei Nachmieterstellung vereinbart worden waere.
Gruss
CAM
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