Kündigung mit 2-Monatsfrist?

16. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schoko_
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung mit 2-Monatsfrist?

Hallo liebe Experten :-)

Folgende fiktive Sachlage:
H (Hauptmieter) und U (Untermieter) wohnen zusammen in einer WG. U will kündigen. Trotz der vertraglich vereinbarten 3-Monats-Kündigungsfrist will U jedoch in 2 Monaten bereits ausziehen... und genau das geschieht dann auch. Die Miete für den 3.Monat zahlt U nicht mehr. Der Grund: U habe H eine schriftliche Kündigung zukommen lassen (da Wohngemeinschaft angeblich einfach nur vor die Zimmertür des H gelegt). In dieser Kündigung habe U ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach 2 Monaten auszieht. H hat diese schriftliche Kündigung nicht bekommen und daher auch nicht durch eine Unterschrift die Einwilligung dazu gegeben, dass U bereits nach 2 Monaten ausziehen kann. U weigert sich , die Miete für den 3.Monat zu zahlen, da H angeblich mündlich sein Einverständnis geäußert habe. Die Kaution hat H schon in vollem Umfang an U überwiesen. Wie kann H trotzdem noch die Miete für den 3.Monat bekommen? Vielen lieben Dank schon mal im Voraus :-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Kaution hat H schon in vollem Umfang an U überwiesen.

Warum dieses ?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Gute Frage!

Wieso überweist H bereits die Kaution zurück, solange noch Mieten offen sind ??

Wie er jetzt an sein Geld kommt? Einklagen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schoko_
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Wenn H nun die Bezahlung der Miete einklagt... muss er dann beweisen, dass U nicht schriftlich gekündigt hat, sondern lediglich mündlich angesprochen hat, dass er nach 2 Monaten auszieht? Wenn ja, wie kann er so etwas ohne Zeugen denn beweisen? Oder muss U beweisen, dass er der Norm entsprechend gekündigt und die Erlaubnis bekommen hat, bereits nach 2 Monaten auszuziehen? Dankeschööööön :-)

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Der U.Mieter hat hier eindeutig die schlechten Karten. Er muß nämlich beweisen, daß er fristgemäß gekündigt hat, kann er das nicht, so ist das Mietverhältnis auch nicht gekündigt. Somit steht Dir auch weiterhin die Miete zu.

Hatte selbst mal so einen Fehler gemacht, und nur eingeworfen, das Gericht hat auch einen Zeugen (meine Frau) nicht anerkannt. Die Kündigung muß so erfolgen, daß es hieb-und stichfest belegbar ist, daß diese eingegangen ist. So jedenfalls die Richterin. Hat mich einige unnötige Tausender gekostet.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wobei die Überweisung der Kaution schon ein gegenteiliges Indiz ist.

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