Kündigung mit Eigenbedarf

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)
Kündigung mit Eigenbedarf

Hallo Leute,

mein vermieter hat mir mitgeteilt, das er die Wohnung verkaufen will. Jetzt wird wohl jemand der selber die Wohnung nutzen will das Objekt kaufen... Meine Frage ist nun, wenn der neue Vermieter wegen "Eigenbedarf" den Mietvertrag kündigt, bekomme ich dann irgendwie eine Art Schadensersatz wegen den Umzugskosten?

Gruß


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Wenn der neue Eigentümer Dir diesen freiwillig zahlt, ja.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Es ist das Risiko eines jeden, der in Miete wohnt, dass das Mietverhältnis irgendwann rechtmäßig endet.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)

...aber was ist rechtmäßig? Mein Mietvertrag ist unbefristet!

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Soe siehts aus. Der neue Vermieter kann allerdings erst nach dem Kauf die Kündigung aussprechen und muss sich auch an die entsprechenden Kündigungsfristen halten.



-----------------
"justice"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Unbefristet heißt, dass es kein von vornherein befristeter Mietvertrag ist.

Unbefristet heißt nicht lebenslang und nicht "Recht auf Enteignung des Eigentümers".

Dem Eigentümer steht das Kündigungsrecht in den gesetzlich normierten Fällen zu, einer davon ist Eigenbedarf.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)

Okay,
danke!

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ob die Kündigung dann formell und materiell rechtmäßig erfolgt, ist dann zu prüfen, wenn sie vorliegt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.02.2010 13:20:38
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Der neue Vermieter kann allerdings erst nach dem Kauf die Kündigung aussprechen


Sagen wir mal nach der Eintragung ins Grundbuch.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen