Folgender Sachverhalt : Freundin ist im Juni in eine Wohnung eingezogen. 5 Stock DG Altbau. Jetzt wurde bei einem Krankenhasuaufenthalt endlich festgestellt was sie schon jahrelang plagte. Der Arzt rät ihr dringend die WOhnung zu wechseln da Sie nicht mehr in den 5 Stock laufen soll da dies den Zustand verschlechtern würde. Könnte auch nächstes Jahr eine OP anstehen dann wäre das mit dem 5 Stock unter gar keinen Umständen mehr möglich.
Nun meine Frage : Kann Sie jetzt schon kündigen oder geht das nur wenn Sie wirklich nicht mehr laufen kann ?
Kündigung möglich
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo neueruser04,
bei einem unbefristeten Mietvertrag kann Ihre Freundin jederzeit mit der 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen, sofern nicht für einen bestimmten Zeitraum ein Kündigungsausschluss wirksam vereinbart wurde.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 29.11.2004 22:35:17
Hallo,
erst einmal danke für die sehr schnelle Antwort. Es besteht also keinerlei Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund des Gesundheitszustandes ?
Nachmieter müssen ja soweit ich weiß nicht akzeptiert werden.
Wäre für sie eben sehr wichtig baldmöglichst eine Wohnung zu finden die im EG oder 1 OG liegt. Da es sich bie Ihrer Wohnung um einen Altbau mit hohen STufen handelt hatte Ihr der Arzt dringend dazu geraten die WOhnung schnellstmöglich zu wechseln.
Danke schon mal für weitere Antworten
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Hallo,
nein, eine fristlose Kündigung ist leider nicht möglich. Es gibt zwar im BGB die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung wegen gesundheitlicher Gefährdung. Die gilt aber nur, wenn die Gefährdung von der Wohnung ausgeht.
Vielleicht läßt sich der Vermieter doch auf eine Nachmieterstellung ein, wenn Sie Ihre Situation beschreiben. Fragen kann da nichts schaden. Lassen Sie sich die Zustimmung am Besten schriftlich geben. Einen Anspruch haben Sie aber nicht.
MfG Gruwo
Evtl. ist der Vermieter auch so kulant. Einfach mal mit ihmr eden und die Situation darlegen.
also nachmieter würde akzeptier werden wenn dieser den Vorstellungen des Vermieters entspricht.
Wollten jetzt trotzdem schon mal kündigen. Bin mir jetzt nur nicht ganz sicher wann die Kündigung dann wirksam wird. 3 Monate ab wann ? Ab dem 15.12 oder dann erst wieder zum 1.1 möglich (sprich Ende März zu Ende ) danke schon mal vorab
Hallo neueruser04,
ich hätte Sie besser schon in meinem letzten Beitrag darauf hingewiesen.
Die Kündigung ist bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig; <a href="http://www.google.de/search?q=cache:blaCdRG08P8J:dejure.org/gesetze/BGB/573c.html+573c+bgb&hl=de&ie=UTF-8" link="">§ 573 c Abs. 1 BGB</a>. In diesem Monat hätte also die Kündigung am letzten Freitag bei Ihrem Vermieter sein müssen, damit der Vertrag Ende Februar ausläuft.
Wenn Sie heute kündigen, beginnt die Kündigungsfrist nächsten Januar, der Kündigungstermin ist der 31.03.2005.
MfG Gruwo
ja da kann man wohl leider nichts machen. werde aber nochmal bei der vermieterin nachfragen eventuell zeigt diese sich ja nur ein wenig kulant. bedanke mich aber für die schnelle hilfe hier und wünsche noch allein einen schönen abend
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