Kündigung nach Auszug aus gemeinsamer Wohnung

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigung nach Auszug aus gemeinsamer Wohnung

Hallo,

meine Frau und ich haben uns Anfang des Jahres getrennt und ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Jetzt wollte ich gerne aus dem Meitvertrag raus.
Der Mietvertrag läuft über meine Tochter und mich als Hauptmieter und meine Frau und der Ehemann der Tochter als zusätzliche Mieter. Alle 4 haben den Mietvertrag unterschrieben.

Ich hatte den alten Vermieter angeschrieben, mit der bitte, mich aus dem Mietvertrag zu streichen, da ich eine eigene Wohnung habe und auch da nicht mehr gemeldet bin.

Der alte Vermieter hat darauf nicht reagiert. Ich hatte ihn dann vor einer Woche angerufen und nachgefragt. Er sagte mir, der Besitzer der Wohnungen, der Vermieter ist eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, ist dagegen, da meine Ex-Frau nicht genügende Einahmen hätte.

Der Verwalter hat aber eine "Hausverwaltervollmacht", in der steht, das der Verwalter einseitige Rechtsgeschäfte in Sinne $ 174 BGB, insbensondere auf die Abmahnnung rückständiger Mieten und Umlagen, auf die Kündigung von mietverhältnissen auf Mieterhöhungsverlangen, sowie Geltendmachung von Miet- und Kostenerhöhung jeglicher Art.

Ich habe ihn dann gefragt, was ich dann machen kann und er sagte mir, das ich nur dann aus dem Mietvertrag kommen würde, wenn ALLE die unterschrieben haben auch kündigen würden.

Das bedeutet zur Zeit für mich, das ich für diese Wohnung haftbar bin, obwohl ich da gar nicht mehr wohne!

Der Verwalter sagte dann auch zu mir, wenn jetzt die Miete nicht mehr bezahlt werden würde, von meiner Ex-Frau und Ihrer Tochter, dann könnte ich den Unterhalt an meine Ex-Frau stoppen und davon die Miete bezahlen.

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das stimmt, das ich nicht aus dem Mietvertrag der gemensamen Wohnung komme.

Vielleicht ist das ja auch so, das ich doch rauskomme, da ich beweisen kann, das ich nicht mehr da wohne. (Ummeldebescheinigung)

Gibt es da eine Möglichkeit aus diesem Mietvertrag zu kommen, ohne das die anderen, die noch da wohnen, aus der Wohnung bzw. mit kündigen müssen?

Zusatzinformation: Die Wohnung in der zur Zeit meine Ex-Frau mit meinem Sohn, ihrer Tochter, deen Sohn und den Ehemann der Tochter bewohnt ist eine 6 Zimmerwohnung. Praktisch eine Zusammenlegung von 2 3 Zimmerwohnungen auf der selben Etage.
Die Häuser werden zur Zeit angeblich richtig gründlich instandgesetzt. Meiner Ex-Frau hat der Verwalter, nach eigenen Angaben, ihr eine 3 Zimmer Wohnung in der gleichen Strasse, als Ausgleich angeboten.
Behauptet aber mir Gegenüber, das sie nicht genügend Einkommen hätte, um mich aus dem Mietvertrag zu streichen.

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"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Das bedeutet zur Zeit für mich, das ich für diese Wohnung haftbar bin, obwohl ich da gar nicht mehr wohne!


Ja, das hat der Verwalter schon alles richtig erklärt.

Alle Personen, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben, haften gegenüber der Vertragspartei Vermieter gesamtschuldnerisch und auch eine Kündigung ist nur gemeinschaftlich möglich.

Die Entlassung einer Person aus den vertraglichen Pflichten stellt eine Vertragsänderung dar. Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen und er muss auch keine Gründe dafür benennen. Es wäre dem Vermieter auch nicht anzuraten, da eine solche Vertragsänderung den Vermieter wegen der gesamtschuldnerischen Haftung schlechter stellen würde.

http://www.brennecke.pro/88690/Personenmehrheit-auf-beiden-Seiten-des-Mietvertrages

hier ist das auch mit der innergemeinschaftlichen Ausgleichspflicht noch erklärt
http://www.scheidung-online.de/mietvertrag.html

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#2
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ob sie mir gefällt, steht auf einem anderem Blatt....

Trotzdem vielen Dank

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"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"

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