Kündigung nicht einhalten der Hausordnung

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493326-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nicht einhalten der Hausordnung

Ich habe eine Kündigung aufgrund Verstoß der Hausordnung bekommen da ich angeblich vom 8.11 auf den 9.11 über Nacht zu laut gewesen sein soll .. In der Kündigung steht : Sie haben zum wiederholten mal gegen die Hausordnung verstoßen in der macht vom ......
Die Lärmbelästigung kann so nicht mehr hingenommen werden . auserdem konnte bis heute die fehlende Miete nicht verbucht werden ( wir sind eine monatsmiete im Rückstand (800 Euro)).Daher sehen sie die Wohnung zum 30.11.18 als gekündigt an .
In dem schreiben vom 29.8.18 steht nichts von einem Verstoß der Hausordnung sondern nur das eine Miete offen ist ..
Könnten sie mir sagen wie ich vorgehen kann würde es ungerne übers Gericht machen
MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Es gibt zwei Themenkomplexe, die Nicht-Einhaltung der Hausordnung und der Mietrückstand. Bitte trenne diese beiden Komplexe voneinander, weil sie mietrechtlich unterschiedlich problematisch sind.

A) Nicht-Einhaltung der Hausordnung: Wurde diesbezüglich schon eine Abmahnung ausgesprochen (schriftlich oder mündlich)?

B) Mietrückstand: Wurde diesbezüglich schon eine Abmahnung ausgesprochen? Aus dem Eingangspost vermute ich, dass dies am 29.8. passiert ist. Was stand wortwörtlich in diesem Schreiben und was steht wortwörtlich in dem aktuellen Kündigungsschreiben?

PS: Der Titel des Threads zielt in die falsche Richtung. Ich vermute, der Lärm wird hier nicht zum Problem werden. Dafür kann dir der Mietrückstand das Genick brechen (mietvertraglich gesehen).

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb493326-45):
Könnten sie mir sagen wie ich vorgehen kann würde es ungerne übers Gericht machen


Sie gehen zu den Nachbarn, entschuldigen sich für Ihr Verhalten und geloben (ehrlich) Besserung und zukünftige Rücksichtnahme, dann gehen Sie zum VM zahlen den Rückstand, bitten um Entschuldigung und geloben (ehrlich) Besserung. Damit sollte der Fisch vom Tisch sein.

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#3
 Von 
fb493326-45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

1 schreiben 29.08.18
Sehr geehrte Frau ....
Sehr geehrter herr ....
Sie sind mit ihrer Miete zwei Monate im rückstand (Juli 2018 und August 2018) im Rückstand .
Außerdem ist der September 2018 bald fällig .
Sollten die Rückstände nicht bis zum 07.09.18 beglichen sein ,sehen sie die Wohnung gekündigt an.

Eine von den 2 offenstehenden Mieten haben wir direkt überwiesen und darauf der September kam auch pünktlich an .
Am Telefon wurde noch gesagt das sich die Nachbarn beschwert haben das wir zu laut gewesen wären . (Polizei oder sonstiges kam nicht ).

Diesbezüglich wurde auch alles geklärt und der Vermieter meinte selber das sie Nachbarn sehr pingelig seien.
Seitdem haben wir nur 2-3 mal nochmal Besuch gehabt .
Stand jetzt .

2 schreiben am 13.11.18

Sehr geehrte Frau ....
.....
Sie haben zum wiederholten mal gegen die Hausordnung verstoßen und zwar in det Nacht vom 08.11.18 auf den 09.11.18. die Lärmbelästigung kann so nicht mehr hingenommen werden.
Außerdem könnte sie bis heute die fehlende Miete (wie abgesprochen ) nicht verbucht werden. Daher sehen sie die Wohnung zum 30.11.18 als gekündigt an.

Ich wüsste nicht wann wir zu laut gewesen sind da ich und meine Freundin arbeiten gehen und nachts nicht wach sind ( außer vielleicht mal ab und an sexuelle Aktivitäten ).
Die offene Miete konnten wir aufgrund zu wenig Lohn bisher nicht zahlen da wir zu wenig Stunden tusammen bekommen auf der Arbeit ( arbeiten zusammen bei der selben firma und die Auftragslage ist sehr schlecht gewesen ).

Dazu sind keine genau Angaben gemacht wann genau die ruhestörung war und dazu kommt das wieder keine Polizei da war die was aufgenommen hat ..

Ich und meine Freundin wollen aufgrund der Nachbarn und des schreiben nun selber ausziehen aber so schnell findet kein Mensch eine Wohnung .

Bitte um Hilfe

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann gehen Sie zur Bank oder leihen Sie sich Geld, der Rückstand setzt sich schon über Monate fort ... und könnte Ihnen tatsächlich den MV kosten, muss doch nicht sein.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Das scheint eine fristlose Kündigung zu sein (auch wenn die komisch formuliert ist). Eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung gibt es offenbar nicht. Das ist schonmal gut.

Ich würde empfehlen, den Mietrückstand sofort auszugleichen und auch dafür zu sorgen, dass zukünftig die Mieter immer rechtzeitig gezahlt werden. Damit sollte die Kündigung wegen Zahlungsverzugs angreifbar sein.

Wegen des Lärms halte ich eine fristlose Kündigung eh für sehr schwierig. Dazu hätte es einer Abmahnung bedurft, in der eine Kündigung angedroht wurde. Das kann zwar auch telefonisch passieren, ist aber natürlich telefonisch in der Regel nicht beweisbar. Selbst dann müsste auch der Lärm beweisbar und wirklich unhaltbar sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Im übrigen klingt es nicht so, als ob der Vermieter einen Anwalt mit der Kündigung beauftragt hat. Das kann aber natürlich noch passieren und dann wird es deutlich schwieriger für den Mieter. Daher wäre ein zügiger Ausgleich der Mietschulden anzuraten.

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