Kündigung- ohne Kaution

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung- ohne Kaution

Hey


Ich bin vor einem halben Jahr bei einer Arbeitskollegin als Untermieterin eingezogen. Habe einen Untermietvertrag unterschrieben, dann musste ich allerdings das TZimmer wechseln und zahle 100 euro weniger. Wir haben den Vertrag nicht geändert. Sie ist ins Ausland gegangen und kommt erst im März wieder. Ich habe am 14 über whats app das Zimmker gekündigt, da ich zum 1. 12 eine neue Bleibe habe. Erst war alles ganz entspannt, aber jetzt möchte sie dasss ich bis zum 1.1 bleibe. Ich habe keine Kaution gezahlt. aknn ich nun einfach bis zum 1. 12 ausziehen?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist das jetzt gemietete Zimmer möbliert?

Btw .. Kündigungen per WhatsApp sind unwirksam.

-- Editiert von AltesHaus am 19.11.2018 13:41

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#2
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Zimmer ist möbliert. Ich habe keine Ahnung wie ich sie sont erreichen sollte. Sie fährt mit ihrem Wohnmobil durch die Welt und macht eine Sabatjahr. Daher ist es schwierig. Vorher hatten wir eine freundschaftliche Beziehung, aber jetzt ist sie ziemlich sauer, da ich früher ausziehen möchte.
Was würde denn passieren, wenn ich einfach ausziehen würde?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Freda):
Was würde denn passieren, wenn ich einfach ausziehen würde?


Im schlimmsten Fall würden SIe auf die Miete verklagt werden können. Ist die VM denn irgendwo gemeldet?

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#4
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, sie ist noch in meiner Wohnung gemeldet. Ich habe mich aber in dieser Wohnung nie gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mich aber in dieser Wohnung nie gemeldet.

Ist ohne Bedeutung.
Ich würde den Eigentümer der Hauses/der Wohnung mal kontakten, könnte sein das der eine Adresse hat.
Wenn dies auch nichts bringt, ein Einwurfseinschreiben an die Meldeadresse mit einer Kündigung senden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

dann melde ich ihm meinen Auzug auch nochmal und gehe einfach zum ersten ohne zu zahlen. Was wäre wenn ich auf Miete verklagt werden würde?

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Freda):
Was wäre wenn ich auf Miete verklagt werden würde?


Da Du einen Vertrag hast, der bisher nicht rechtswirksam gekündigt wurde
Zitat (von Freda):
Habe einen Untermietvertrag unterschrieben,
würde in dem Fall das weitere Vorgehen allein von Deiner Vermieterin abhängen.

Du wärst automatisch in Verzug, weil die Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist, sie könnte einen Anwalt beauftragen, der Dich verklagt. Und Du vergeigst das Ding und zahlst neben den erheblichen Kosten auch noch monatelang Miete nach.

Muss das alles sein?

Man kann sich doch auch vertragsgerecht verhalten. Dazu gehört übrigens auch die Meldung beim Einwohnermeldeamt.

Berry

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Freda):
und gehe einfach zum ersten ohne zu zahlen.


Ganz doofe Idee.

Zitat (von Freda):
Was wäre wenn ich auf Miete verklagt werden würde?


Dann müssten Sie die Dezembermiete bezahlen, zzgl. Anwalt und Gerichtskosten, was in Summe ein Vielfaches der Zimmermiete sein dürfte.

Sie haben schlicht die Frist verpasst.
Sie können jetzt zu Ende Dezember kündigen.

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#9
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass hieße ich müsste den Anwalt zahlen? Ich hatte ja eigentlich fristgerecht bescheid gegeben oder?!

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sie haben schlicht die Frist verpasst.
Gekündigt am 14.11, 2 Wochen K-frist. Was wurde verpasst?

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von spatenklopper):
Sie haben schlicht die Frist verpasst.
Gekündigt am 14.11, 2 Wochen K-frist. Was wurde verpasst?


Eine wirksame Kündigung wurde verpasst.
Kündigungen von Wohnraum (auch für möblierte Zimmer) bedürfen noch immer der Schriftform und dazu zählt Whatsapp nicht.

Zitat (von Freda):
Ich hatte ja eigentlich fristgerecht bescheid gegeben oder?!


Aber nicht wirksam....
Im Klartext.
Egal ob Sie es noch 14 mal per Facebook oder Email hinterherschicken, dem Hauseigentümer oder dem Bäcker erzählen. Solange Sie keinen Brief an IHRE VERMIETERIN schreiben in dem steht, dass Sie das Zimmer kündigen um diesen mit Ihrer Unterschrift versehen, ist das Zimmer NICHT gekündigt.

Zitat (von Freda):
Dass hieße ich müsste den Anwalt zahlen?


Wenn sie zum Anwalt geht, ja.
Wenn es vor Gericht geht kommen die Kosten auch noch hinzu.

Nochmal, nur die Anwaltskosten übersteigen vermutlich die Zimmermiete bereits um ein vielfaches.
Kündige JETZT schriftlich, zahl den Dezember noch und fertig.

-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2018 15:33

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#12
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wir hatten so ein entspanntes Verhältniss und sie hatte mir immer die Rückmeldung gegeben es wäre alles gut. Daher bin ich einfach sehr enttäuscht über das ganze jetzt. Ich fühle mich wirklich im recht. An wen könnte ich mich denn noch wenden?!
Was kann ich machen? Zweimal miete zu zahlen bekomme ich nicht hin.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Freda):
Was kann ich machen?
Du kannst die Kündigung noch wirksam zustellen. Du kannst es jetzt noch schriftlich machen, mit Datum 14.11. in den Briefkasten stecken. Sie *wohnt* doch noch dort... ;)
Zitat (von spatenklopper):
Solange Sie keinen Brief an IHRE VERMIETERIN schreiben in dem steht, dass Sie das Zimmer kündigen um diesen mit Ihrer Unterschrift versehen, ist das Zimmer NICHT gekündigt.
Ja. Also sollte der TE das machen.
Also manchmal ... sind Drohungen hier richtig lustig... zum Glück steht *Wenn* dabei.
Die Aussteigerin wird sich 10x überlegen, ob sie wegen 1Monatsmiete zum Anwalt rennt. Es kostet zunächst für sie als Klägerin auch.
Um welche Summe Monatsmiete gehts eigentlich?

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gekündigt am 14.11, 2 Wochen K-frist. Was wurde verpasst?


WhatsApp Kündigungen sind unwirksam, das haben Sie verpasst.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst die Kündigung noch wirksam zustellen.


Ja mit Wirkung zum 31.12.2018

Zitat (von Anami):
.....mit Datum 14.11. in den Briefkasten stecken.


Ganz geiler Ratschlag, mal auf den Kalender geguckt?
So machen wir aus Zivilrecht dann noch Strafrecht §263 StGB ......

Zitat (von Anami):
Also manchmal ... sind Drohungen hier richtig lustig... zum Glück steht *Wenn* dabei.


Ihre Ratschläge übrigens auch.
Es ist also problemlos einfach mal auszuziehen und keine Miete mehr zu bezahlen, weil ist ja nur 1und vor allem nicht Ihr Geld.....

Vorschlag zur Güte, übernehmen Sie die Kosten der TE falls sie verklagt wird, dann ist doch alles gut.

-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2018 16:16

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ja mit Wirkung zum 31.12.2018


Nö 14.12. möbliertes Zimmer

-- Editiert von AltesHaus am 19.11.2018 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10693 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nö 14.12. möbliertes Zimmer


Nö 31.12.

§573 c Abs.3 BGB

-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2018 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von AltesHaus):
Nö 14.12. möbliertes Zimmer


Sind es nicht 14 Tage zum Ende des Monats?

Sind es, § 573c (3) BGB . Kündigungen zur Mitte des Monats sind nur möglich, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Das ist in aller Regel aber nicht der Fall.

Zum Vorschlag, eine Kündigung rückzudatieren: Strafrechtlich wird sich dafür erstmal keiner interessieren, da es nicht auf das Datum der Abfassung des Schreibens sondern der Zustellung des Schreibens ankommt. Der Mieter müsste also beweisen (nicht nur behaupten), dass die Kündigung bis zum 15.11. zugestellt wurde. Da dies nicht passiert ist, wird dieser Beweis zumindest nicht ohne Falschaussagen von Zeugen gelingen. Und ich hoffe, dass niemand ernsthaft dem Mieter empfehlen will, noch andere in seine Probleme hineinzuziehen und zur Falschaussage zu überreden. Das wäre dann nämlich tatsächlich strafbar.


-- Editiert von cauchy am 19.11.2018 16:25

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#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Sind es nicht 14 Tage zum Ende des Monats?


Nein, man kann bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Leider haben wir heute bereits den 19.

Zitat:
WhatsApp Kündigungen sind unwirksam, das haben Sie verpasst.


Da der Vermieter postalisch nicht erreichbar ist und man ihm auch auf anderem Wege keine schriftliche Kündigung zukommen lassen kann, verletzt er mit seinem Verhalten eine vertragliche Nebenpflicht.

Nach meiner Auffassung kann in so einem speziellen Fall die Whatsapp-Kündigung wirksam sein.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da der Vermieter postalisch nicht erreichbar ist und man ihm auch auf anderem Wege keine schriftliche Kündigung zukommen lassen kann, verletzt er mit seinem Verhalten eine vertragliche Nebenpflicht.

Nach meiner Auffassung kann in so einem speziellen Fall die Whatsapp-Kündigung wirksam sein.


Wieso sollte der VM postalisch nicht erreichbar sein? Er ist gemeldet, wenn er sich da nicht aufhält und die Post nicht öffnet, Pech inne Verlosung.

Zitat (von cauchy):
Sind es, § 573c (3) BGB . Kündigungen zur Mitte des Monats sind nur möglich, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Das ist in aller Regel aber nicht der Fall.


Stimmt ... aber ... im vorliegenden Fall halte ich es für möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Freda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Um welche Summe Monatsmiete gehts eigentlich?

es sind nur 300 Euro. ich bin aber einfach so enttäuscht über alles. erst bin ich eingezigen und sie wollte 400 euro für ein großes zimmer. Wir sollten zu zweit die wohnung haben. einen tag bevor sie ging, hat sie sich entschieden den preis auf 500 zu erhöhen. dass konnte ich nicht bezahlen, also hat sie überlegt einen dritten mitbewohner hereinzuholen. Der hat dann mein zimmer bekommen und ich bin in ein kleineres gezogen. Ich kann gerade einfach nicht mehr und bin so glücklich aus der wohnung zu gehen. Der alte Mietvertrag war ein billiger vordruck aus dem Zeitschriftenladen, der wurde nie geändert, weil sie ihn nicht mehr gefunden hat.

Ich habe noch nie etwas verbotenes getan. und fühle mich ziemlich unwohl. eigentlich sehe ich mich im recht, jetzt zu gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Freda):
Ich kann gerade einfach nicht mehr und bin so glücklich aus der wohnung zu gehen.
Verstehe ich. Würde ich auch so machen. Vergiss aber nicht, den Schlüssel für die Wohnung auch per Post an die Vermieterin zu schicken.
Sie wird wohl per Inet schnell einen Nachmieter suchen. Die verbleibenden Mitbewohner können diesem dann die Schlüssel aushändigen. Du bist raus.
Kannst du PM empfangen?

0x Hilfreiche Antwort

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