Kündigung ohne Mietvertrag

22. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb548472-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Mietvertrag

Hallo

ich bin etwas unschlüssig wegen meiner abgegebenen Kündigung.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Vermieter ist nicht das Beste.

Ich wohne hier ohne schriftlichen Mietvertrag.
Nun gibt es viel für und wider bezüglich des anzugebenden Datums in der Kündigung meinerseits.
Ich kann ab dem 01.01.21 meine neue Wohnung beziehen und habe am 28.09.20 meine Kündigung überreicht.

In dieser habe ich geschrieben das ich zum 30.09.20 kündige da ich ab 01.01.21 umziehe.
Schlüsselübergabe habe ich am 30.12.20 angegeben.

Jetzt schreibt mir der Vermieter das die Kündigung so nicht wirksam sei...hat er damit Recht?
Einerseits finde ich Beiträge die angeben, das kein Datum nötig ist, da bei mündlichem Vertrag die 3 Monate Frist standardmäßig festgelegt sind. Andererseits wird das Datum als falsch angegeben weil ich zum 31.12.20 hätte kündigen müssen.

Was stimmt denn nun?

Freundliche Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb548472-24):
In dieser habe ich geschrieben das ich zum 30.09.20 kündige da ich ab 01.01.21 umziehe.
Schlüsselübergabe habe ich am 30.12.20 angegeben.

Jetzt schreibt mir der Vermieter das die Kündigung so nicht wirksam sei...hat er damit Recht?


Man kündigt zum Ende der Kündigungsfrist, also zum 31.12., nicht zu Beginn.

Der Vermieter scheint ein Erbsenzähler zu sein.
Womit er im E-Fall durchkommen könnte.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Kündigung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb548472-24):
Nun gibt es viel für und wider
Eigentlich nur Eines. Der Vermieter hat Recht.
Zitat (von fb548472-24):
Andererseits wird das Datum als falsch angegeben weil ich zum 31.12.20 hätte kündigen müssen.
Ja. So ist es. Dann ändere doch deine Kündigung um.
korrigiere deine erste Angabe... ich kündige zum 31.12.2020
Entschuldigen kann hier auch nichts schaden. Bringt uU eine Monatsmiete Ersparnis und keinen Streit und Schriftverkehr.

Wenn der Vermieter ganz genau ist, wird er die (geänderte) Kündigung mit 3 Monaten Frist erst zum 31.1.2021 akzeptieren.

Man kann man sich lange streiten, ob die 3 Monatsfrist für diese Kündigung auch gilt.
Selbst dann hättest du am 28.9. zum 31.12. kündigen sollen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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