Hallo
ich bin etwas unschlüssig wegen meiner abgegebenen Kündigung.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Vermieter ist nicht das Beste.
Ich wohne hier ohne schriftlichen Mietvertrag.
Nun gibt es viel für und wider bezüglich des anzugebenden Datums in der Kündigung meinerseits.
Ich kann ab dem 01.01.21 meine neue Wohnung beziehen und habe am 28.09.20 meine Kündigung überreicht.
In dieser habe ich geschrieben das ich zum 30.09.20 kündige da ich ab 01.01.21 umziehe.
Schlüsselübergabe habe ich am 30.12.20 angegeben.
Jetzt schreibt mir der Vermieter das die Kündigung so nicht wirksam sei...hat er damit Recht?
Einerseits finde ich Beiträge die angeben, das kein Datum nötig ist, da bei mündlichem Vertrag die 3 Monate Frist standardmäßig festgelegt sind. Andererseits wird das Datum als falsch angegeben weil ich zum 31.12.20 hätte kündigen müssen.
Was stimmt denn nun?
Freundliche Grüße
Kündigung ohne Mietvertrag
22. Oktober 2020
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Frage vom 22. Oktober 2020 | 13:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Mietvertrag
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 13:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIn dieser habe ich geschrieben das ich zum 30.09.20 kündige da ich ab 01.01.21 umziehe. :
Schlüsselübergabe habe ich am 30.12.20 angegeben.
Jetzt schreibt mir der Vermieter das die Kündigung so nicht wirksam sei...hat er damit Recht?
Man kündigt zum Ende der Kündigungsfrist, also zum 31.12., nicht zu Beginn.
Der Vermieter scheint ein Erbsenzähler zu sein.
Womit er im E-Fall durchkommen könnte.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 14:18
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Die Kündigung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (31980 Beiträge, 5629x hilfreich)
Eigentlich nur Eines. Der Vermieter hat Recht.ZitatNun gibt es viel für und wider :
Ja. So ist es. Dann ändere doch deine Kündigung um.ZitatAndererseits wird das Datum als falsch angegeben weil ich zum 31.12.20 hätte kündigen müssen. :
korrigiere deine erste Angabe... ich kündige zum 31.12.2020
Entschuldigen kann hier auch nichts schaden. Bringt uU eine Monatsmiete Ersparnis und keinen Streit und Schriftverkehr.
Wenn der Vermieter ganz genau ist, wird er die (geänderte) Kündigung mit 3 Monaten Frist erst zum 31.1.2021 akzeptieren.
Man kann man sich lange streiten, ob die 3 Monatsfrist für diese Kündigung auch gilt.
Selbst dann hättest du am 28.9. zum 31.12. kündigen sollen.
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