Kündigung per Einschreiben m. Rückschein

4. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
ZottelAtHome
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung per Einschreiben m. Rückschein

Hallo

ich habe am 30.6.2005 meine wohnung zum 30.9.2005 per einschreiben mit rückschein gekündigt.
die kündigung müsste am 3. werktag des folgemonats also
heute am 4.7. bei den vermietern eingegangen sein, ich habe
allerdings noch keinen rückschein erhalten und wir leben im
gleichen haus.

nun meine frage, falls die kündigung erst am 5. oder noch später von der post zugestellt werden würde, zählt nun der absendetag des einschreibens oder doch erst der eingang des kündigungsschreibens bei den vermietern ?

vielen dank

zottel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Maßgebend ist immer der Tag des tatsächlichen Zugangs. Falls etwa der Zusteller den Adressaten nicht angetroffen hat und die Sendung beim Postamt aufbewahrt wird, erst der Tag der Abholung dort.

Den aktuellen Sendungsstatus kann man online auf der Internetseite der Post abrufen.

Wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt, hätte es sich allerdings angeboten, die Kündigung selbst zu überbringen und sich den Erhalt auf einer Kopie des Schreibens bestätigen zu lassen. Dann hätte man zugleich einen absolut sicheren Nachweis dafür gehabt, was für ein Schriftstück zugegangen ist.

-- Editiert von fix am 04.07.2005 13:00:57

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#2
 Von 
ZottelAtHome
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Philosoph

Vielen Dank für den tip :-)

ich habe soeben bei der onlineseite der post geforscht und mein EBF kam am 2.7. bei den vermietern hier an.
na eine persönliche übergabe ist hier schlecht möglich die zustände im haus sind eben nicht die besten .. :-(

nochmals danke

zottel

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ein sog. einwurfeinschreiben genügt genauso, ist in vielen fällen sogar günstiger als das mit rückschein (da es einfach eingeworfen wird, egal ob jemand zuhause ist oder nicht).
Als zugegangen gilt auch der einwurf in den Briefkasten.
Ich kenne vermieter die eine kopie der kündigung nicht unterschreiben würden .. und man kann sie/ihn ja schlecht mit gewalt zwingen.

m.

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