Hallo Leute,
eine allgemeine Frage:
Wenn eine fristgerechte Wohnungskündigung per Einschreiben nicht unterschrieben ist, ist sie dann wirksam?
Gruss
rado
Kündigung per Einschreiben nicht unterschrieben, ist sie trotzdem wirksam?
13. März 2006
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Frage vom 13. März 2006 | 20:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung per Einschreiben nicht unterschrieben, ist sie trotzdem wirksam?
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#1
Antwort vom 13. März 2006 | 22:07
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 74x hilfreich)
Nein, weil sie schriftlich erfolgen muß und zur Wahrung der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift auf dem Briefpapier erforderlich ist (§ 126 Abs. 1 BGB
).
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 13.03.2006 22:09:08
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