Kündigung per Einschreiben nicht unterschrieben, ist sie trotzdem wirksam?

13. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
rado
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung per Einschreiben nicht unterschrieben, ist sie trotzdem wirksam?

Hallo Leute,

eine allgemeine Frage:

Wenn eine fristgerechte Wohnungskündigung per Einschreiben nicht unterschrieben ist, ist sie dann wirksam?

Gruss

rado

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Nein, weil sie schriftlich erfolgen muß und zur Wahrung der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift auf dem Briefpapier erforderlich ist (§ 126 Abs. 1 BGB ).

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 13.03.2006 22:09:08

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