Kündigung rückgängig machen? Vormieter wollen gegen Rauswurf vorgehen

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung rückgängig machen? Vormieter wollen gegen Rauswurf vorgehen

Unser Fall ist ein wenig kompliziert.
Die Vormieter unserer zukünftigen WOhnung wurden rausgeklgt,weil die Frau alle Hausmitbewohner psychisch fertig gemacht hat.Sie sind nun draussen,haben ne neue Wohnung bezogen.So weit so gut.
Nun hat aber in Dummheit unsere zukünftige Vermieterin die Unterschrift ihres Mannes gefälscht auf dem Übergabeprotokoll.(der war im KKH bei seiner sterbenden Mutter) .Jedenfalls haben die Vormieter das jetzt gemerkt und Anzeige erstattet und gleichzeitig die Kündigung wieder angefochten.
Könnten sie damit durchkommen,nur aufgrund der gefälschten Unterschrift? Bis dahin lief alles glatt,haben sogar noch nen halben Monat umsonst in der Wohnung wohnen dürfen.

Wir sitzen hier und zittern,weil unsere Wohnung gekündigt ist und wir sonst mit unseren zwei kleinen Kindern Ende Dezember obdachlos wären.Ich hab sooooooo Angst,die Stunden bis morgen,wo unsere Vermieter mit dem neuen Brief zum Anwalt gehen,ziehen sich wie Kaugummi :-(((

Ich hoff,jemand kann mir meine Angst nehmen...

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17 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

verstehe ich nicht:

die Wohnung ist doch übergeben, also leer.

Was soll eine wie auch immer gefälschte Unterrschrift eines Übergabeprotokolls daran ändern. Die Kündigung war doch rechtmässig !

Der Rest ist das Problem der VM !

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#2
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leer und alles rechtmäßig von statten gegangen.Bis auf die gefälschte Unterschrift.
Unsere Vermieter sind eh gerade nervenmäßig durch den Tod der Mutter am Ende und schieben jetzt halt Panik,das aufgrundessen,sich die Exmieter wieder reinklagen können :schock:

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-- Editiert am 22.11.2009 11:23

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#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#4
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,das beruhigt schon mal ungemein :)

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Was ich nicht verstehe ist, weshalb eine Unterschrift auf einem Übergabeprotokoll gefälscht wird, was soll das denn bringen ?
Sieht doch jeder, dass der Mann nicht da ist !

Wenn die Kündigung und die Räumung rechtens war, dann sehe ich keine Veranlassung wieder die Kündigung anzufechten, auf welcher Basis denn ?

Wenn dann braucht Man/der Exmieter eine Anspruchgrundlage und die sehe ich nicht !

Und schliesslich, wenn der Mann stirbt, ist dies eine emotionale Aussnahmesituation, damit kann man immer noch argumentieren !

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#6
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#9
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat es in nem moment der Dummheit gefälscht.Weil sie das Gedrängel vom Exmieter loswerden wollte,endlich nen Strich unter die Leute machen.Da blieb keine Geduld mehr,zu warten - bis der Mann/Lebensgefährte wieder da ist :crazy: Wie gesagt,durch die sterbende Mutter ihres Mannes,war es ne psychische Ausnahmesitation...

Was die Mieterin so gemacht hat? Hmmmm,angefangen über stundenlanges,immer wiederkehrendes Heizungsgebockel,zu verschmutzen der Wäsche der Anderen,zu Rumgebrüll und Beleidigungen,mit dem Besen an die Decke klopfen.........

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#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#11
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher weißt das jetzt? Haben wir Schwaben so nen schlechten Ruf ? :grins:

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#12
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
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#14
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach das gebockel hat mich verraten :grins: Heizungsgeklopfe mit einem harten Gegenstand ....
Tut mir leid,daß ich nicht mit neuen Tips dienen konnte.Kann ja nochmal fragen,ob ich was vergessen hab grins.



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#15
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#17
 Von 
Baerfrau
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt liegt aufm Gericht ein schriftliches Eilverfahren.Wenn das zu Gunsten der VErmieter ausgeht,dann kriegen wir endlich den Schlüssel :-(



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-- Editiert am 23.11.2009 11:30

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